Ich möchte ein Testament machen, wo meine Ehefrau Gesamterbin wird und die Kinder Nacherben, die Nacherbschaft möchte ich aber erst im zweiten Teil des Testaments öffentlich machen, dann wenn meine Frau verstorben ist, ginge das?
Hallo!
Nein.
Vor allem schützt es nicht davor, dass die Kinder bereits beim 1. Todesfall das Pflichtteil verlangen.
Was willst Du aber für den Nacherbfall regeln ? Bestimmten Kindern bestimmte Dinge zuordnen ? Und das womöglich vom Verhalten der Kinder nach dem 1. Todesfall abhängig machen ?
Das könnte die Überlebende doch machen.
Wenn sie befreite Alleinerbin ist und auch das gemeinsame Testament ändern darf, dann wäre es an ihr deinen Wunsch umzusetzen, wenn sie das will.
MfG
duck313
Was soll so eine Geschichte für einen Sinn ergeben? Die im 1. Erbfall nicht bedachten Kinder, die auch keine Regelung für den Fall des Versterbens der Mutter sehen gibt es eigentlich keine anderen sinnvolle Möglichkeit als sofort den Pflichtteil zu fordern, um Anteil am Erbe des Vaters zu erhalten. Damit wird dann das Erbe für die Ehefrau massiv geschmälert. Das kann wohl kaum der Sinn der Sache sein.
Und wenn man die Kinder fair behandeln will, dann braucht es eine solche Lösung auch nicht. Das einzige Szenario, welches ich mir gerade vorstellen kann, wäre die Absicht einzelne Kinder in Sicherheit zu wiegen nach dem Tode der Mutter ein Erbteil zu erhalten, was sie dann aber gerade nicht bekommen sollen. Das ist ein ganz böses Foul, selbst wenn man damit ein Wohlverhalten gegenüber der überlebenden Mutter erreichen will.