Testamentsvollstreckung

Liebe Community
Nehmen wir an: ein Familievater verstirbt und hat ein Testament in dem u.a. festgelegt ist, dass einer seiner Söhne im Falle des Todes des Verfassers, die Testamentsvollstreckung übernehmen soll.
Jetzt, nach einigen Jahre enormen Rechtsstreit, geht es noch um einen 1/3 Teil eines 3-Familienhauses. Die Erbengemeinschaft hält jetzt zu 5 dieses Drittel.
Die Kommunikation in diesem Gebilde ist gestört.
Das Haus sollte verkauft werden…aber es geht nicht vorran. Vlt sind auch die Meinungen dazu sehr unterschiedlich.
Meine Frage zu diesem Fall:
Was wäre wenn, der jetzige Testamentsvollstrecker einen vorzeitigen Abschluss macht und somit an einen vom Amt her bestellten übergibt?
Wie würde dieser vorgehen? Abgeschlossen ist die Vollstreckung erst nach Auflösung der Erbengemeinschaft!?
Müsste er flott machen oder kann das auch in diesem Falle wieder Jahre dauern?

Vielen Dank Euch!!

Warum sollte denn ein amtlich bestellter Testamentsvollstrecker( der übrigens Geld kostet und dieses Geld geht vom Erbe ab, alle bekommen weniger !)
Und weil das Erbe noch fiktiv ist, so müssten die Erben sogar Geld vorstrecken) schneller arbeiten bzw. die Schwierigkeiten schneller ausräumen können wie der Miterbe, der auch gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein soll ?

Die Erben sind doch die gleichen und können auch nun Einsprüche machen oder schlicht nicht mitarbeiten.

Übrigens, einen Antrag auf Zwangsversteigerung zur Auflösung der (Erben)Gemeinschaft kann jeder Erbe stellen. Und zwar ohne das die übrigen dagegen etwas machen können. Es muss niemand zustimmen.

Dann wird das Haus zu Geld gemacht- das kann deutlich weniger bringen wie ein Freiverkauf. Deshalb ist ja fraglich warum Miterben blockieren und auf was eigentlich warten ?

MfG
duck313