Liebe Community
Nehmen wir an: ein Familievater verstirbt und hat ein Testament in dem u.a. festgelegt ist, dass einer seiner Söhne im Falle des Todes des Verfassers, die Testamentsvollstreckung übernehmen soll.
Jetzt, nach einigen Jahre enormen Rechtsstreit, geht es noch um einen 1/3 Teil eines 3-Familienhauses. Die Erbengemeinschaft hält jetzt zu 5 dieses Drittel.
Die Kommunikation in diesem Gebilde ist gestört.
Das Haus sollte verkauft werden…aber es geht nicht vorran. Vlt sind auch die Meinungen dazu sehr unterschiedlich.
Meine Frage zu diesem Fall:
Was wäre wenn, der jetzige Testamentsvollstrecker einen vorzeitigen Abschluss macht und somit an einen vom Amt her bestellten übergibt?
Wie würde dieser vorgehen? Abgeschlossen ist die Vollstreckung erst nach Auflösung der Erbengemeinschaft!?
Müsste er flott machen oder kann das auch in diesem Falle wieder Jahre dauern?
Vielen Dank Euch!!