Hallo,
ich stolpere bei machen Veranstaltungen jetzt auf Formulierungen wie:
Alle Personen müssen bei Einlass eine offizielle Bestätigung eines negativen Corona-Schnelltests aus einem Testzentrum nachweisen (private Selbsttests genügen nicht). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Dies gilt für alle Zuschauer:innen, unabhängig von dem jeweiligen Impf- oder Genesungsstatus.
(teilweise wir sogar ein tagesaktueller Test gefordert, oder man muss den Test beim Veranstalter machen) und frage mich, ob die das so überhaupt fordern dürfen. bzw. ob sie einen Immunisierungsnachweis nicht doch anerkennten müssen, denn es gibt ja noch https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html
Und da steht unter:
§ 7 Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen
(1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Ausnahme von Geboten oder Verboten für Personen, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind, vorgesehen ist oder erlassen wird, gilt diese Ausnahme auch für geimpfte Personen und genesene Personen.
(2) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht vorgibt oder voraussetzt, dass eine Person negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist, gilt diese Vorgabe oder Voraussetzung im Fall von geimpften Personen und genesenen Personen als erfüllt.
Auf Nachfrage kam von einem Veranstalter die Anwort, dass sie auf dem Test bestehen und das das durch das Hausrecht abgedeckt sein. Mal davon abgesehen, dass sie sich mit dieser Ansicht ja mehr selbst schaden, ist dieses Verhalten OK?
Gruß
Klaus