Testpflicht bzw. Nichtanerkennung der Immunisierung

Hallo,

ich stolpere bei machen Veranstaltungen jetzt auf Formulierungen wie:

Alle Personen müssen bei Einlass eine offizielle Bestätigung eines negativen Corona-Schnelltests aus einem Testzentrum nachweisen (private Selbsttests genügen nicht). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Dies gilt für alle Zuschauer:innen, unabhängig von dem jeweiligen Impf- oder Genesungsstatus.

(teilweise wir sogar ein tagesaktueller Test gefordert, oder man muss den Test beim Veranstalter machen) und frage mich, ob die das so überhaupt fordern dürfen. bzw. ob sie einen Immunisierungsnachweis nicht doch anerkennten müssen, denn es gibt ja noch https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html

Und da steht unter:

§ 7 Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen

(1) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Ausnahme von Geboten oder Verboten für Personen, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind, vorgesehen ist oder erlassen wird, gilt diese Ausnahme auch für geimpfte Personen und genesene Personen.

(2) Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht vorgibt oder voraussetzt, dass eine Person negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist, gilt diese Vorgabe oder Voraussetzung im Fall von geimpften Personen und genesenen Personen als erfüllt.

Auf Nachfrage kam von einem Veranstalter die Anwort, dass sie auf dem Test bestehen und das das durch das Hausrecht abgedeckt sein. Mal davon abgesehen, dass sie sich mit dieser Ansicht ja mehr selbst schaden, ist dieses Verhalten OK?

Gruß

Klaus

Hallo,
du hast dir die Frage schon selbst beantwortet - das Argument mit dem Hausrecht halte ich für das Entscheidende. Das ist auch durchaus kein Einzelfall.
Die Frage, ob der Veranstalter sich damit schadet, sehe ich nicht, es sei denn, es wollen von den vielleicht zugelassenen 1000 Personen 800 mit vollständiger Impfung oder einem Nachweis als Genesende/r rein und nur 200 nur mit negativem Testnachweis. Das könnte ihn zum Umdenken bewegen, aber das wird in der Realität nicht vorkommen, diese Konstellation.
Meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Ja, ist es. Der Veranstalter dürfte auch einen Impfnachweis gegen Masern und Schuppenflechte verlangen, wenn ihm danach ist. Auch Restaurants müssen jetzt noch nicht öffnen, sondern sie dürfen. Die Verordnungen beschreiben das Minimum der notwendigen Schutzmaßnahmen, nicht das Maximum. Das kann jeder Veranstalter, jeder Gastronom, jeder Händler usw. selbst bestimmen.

Hallo,

aus meiner Sicht ist das zwar nicht nett, aber OK.

Der Veranstalter hat das Hausrecht und kann frei entscheiden, wen er rein lässt und wen nicht.

Nach dem, was man über gefälschte Impf-Ausweise etc. ließt, würde ich mich als Veranstalter wohl auch in dieser Form absichern.

Gruß,
Steve

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Moin,

der Fälscher hat alle Zeit der Welt, den Nachweis zu fälschen, jedenfalls mehr als der Wirt hat, der das Dokument prüfen soll.

Gruß
Ralf

Naja, auch das Hausrecht hat irgendwo seine Grenzen.

Bei 1000 Leuten wird die Konstellation in der Größe vermutlich nicht eintreffen, aber wenn schon aus Platzgründen nur 80 Zuschauer in einen Saal dürfen und dann kommen die Leute nicht, dann schadet er sich mit dieser Regel mehr selbst, als dem Gast. Der guckt sich den Künstler dann nämlich dort an, wo die Auflagen angenehmer sind.

Der Wirt hat gar keine Chance einen gefälschten Nachweis zu erkennen. Selbst die Polizei hat zugegeben, dass sie eine Fälschung nicht erkennen können, wenn sie nicht gerade zu plump gemacht ist.

merkste was?

Schöne Grüße

MM

Vielleicht sind das derzeit nicht die Prioritäten, die man setzen sollte.

Aber das darf nicht sein Problem sein.

Ebent.

Und dafür sollte er dann halt das Richtige tun - nicht wenige kommen auf diesen Dreh, der nicht sehr schwer zu finden ist:

Und jetzt darfst Du Dich gerne noch ein Weilchen im Kreis drehen, ich geh frühstücken.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

Der Wirt hat gar keine Chance

sehr schön erkannt, und da er nicht doof ist, setzt er seine eigenen Regeln. Wie wär’s denn, wenn Du Deine Erkenntnis auch in Deinen Meinungsfindungsprozess einfließen ließest? Dann hätte sich dieser eher unnütze Fred in Wohlgefallen aufgelöst.

Gruß
Ralf

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Das ist natürlich richtig. Aber was hat das bitte mit deiner folgenden Ausführung zu tun?

Mag ja sein, dass der Wirst sich mit dieser Regel keinen Gefallen tut. Aber wo ist das das Hausrecht an seine Grenzen gestoßen? Auch wenn ein Wirt allen potentiellen Gästen den Zutritt verwehren will, so ist das voll und ganz vom Hausrecht gedeckt. Ja, er schneidet sich damit ins eigene Fleisch. Aber das hat rein gar nichts damit zu tun, dass das Hausrecht an irgendwelche Grenzen stößt…

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