Textklau, was nun?

Hallo Miteinander,

ich habe seit kurzer Zeit einen kleinen ebay-shop über den ich einen ganz speziellen Bilderrahmen verkaufe. Da es sich hier um ein Nischenprodukt handelt, habe ich sehr lange an einem besonders verkaufsfördernden Text geschrieben. Mittlerweile kam auch ein Mitbewerber mit ins Spiel und bieten ein ähnlichen Produkt an. Was mir bei seiner Beschreibung aufgefallen ist, dass er seine Einleitung (ca. 4-5 Sätze) bis auf kleine Abweichungen 1:1 übernommen hat. Meine Frage wäre nun, ob ich irgendeine Möglichkeit habe dies zu unterbinden? Darf er das?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Hallo Olaf_27!

Das lässt sich leider so nicht direkt beantworten. Im Prinzip darf er es nicht.
Nun jedoch kommt das ganz große Aber: auch wenn ich Ihnen glaube, dass Sie etwas länger an dem Text gearbeitet haben, so kann es doch sein, dass er eine bestimmte Schöpfungshöhe nicht erreicht - und somit nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zusätzlich weiß ich nicht, ob die 4 - 5 Sätze nur ein kleiner Teil sind oder doch schon einen größeren Teil des Textes ausmachen.
Sie können versuchen, meiner Meinung nach, den Menschen aufzufordern, diese Passagen zu löschen und notfalls mit rechtlichen Schritten drohen. Allerdings sollten Sie vorher mit einem Anwalt für Urheberrecht sprechen, ob es sich lohnt.

Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter
MfG
Michael Vogl

Ungefragt, darf er das nicht!

Wenn du irgendwie nachweisen kannst da du der Urheber des Textes bist, kannst du durchaus eine Abmahnung bis hin zur Klage erwägen.

Jedoch musst du halt Stich- und Hiebfest den Nachweis erbringen können das DU der Urheber bist!

da hast Du sicherlich Urheberrecht. Lass Dir von einem RA helfen!

aufgefallen ist, dass er seine Einleitung (ca. 4-5 Sätze) bis

auf kleine Abweichungen 1:1 übernommen hat. Meine Frage wäre
nun, ob ich irgendeine Möglichkeit habe dies zu unterbinden?
Darf er das?

Hallo Olaf,

die rechtliche Klarheit wird letzten Endes wohl immer nur ein Gericht herstellen oder ein Anwalt per Abmahnung herbeizuführen versuchen. Ich würde den Konkurrenten freundlich darauf hinweisen, er möge sich einen eigenen Einleitungstext einfallen lassen. Die rechtliche Überprüfung sei für beide Seiten langwierig und unbequem, Du wärst an einer einfachen Klärung im beiderseitigen Einverständnis der Sache interessiert.

Hilft Dir das weiter?

liqui

Hallo Olaf!

ich bedaure, auf diese Frage keine expliziete Antwort zu wissen, da ich auf Bildmaterial spezialisiert bin.
Bitte wende dich an die VG Bild - die helfen Dir weiter.

MfG

Sandra Zander

Da ist sicher eher das Wettbewerbsrecht ein Thema. Lass ihn von einem Anwalt abmahnen.

Gruß
Formator