Textproben Bewerbung - Produkt/Markenname unkenntlich machen?

Hallo,
ich möchte einer Bewerbung Textproben beifügen. Derzeit bin ich in einer Agentur, die für eine große Food-Marke arbeitet. Für diese Marke habe ich viele Texte geschrieben, die teilweise auch online zu finden sind. Allerdings durften wir (Agentur) nie offen verkünden, z.B. in Form einer Pressemeldung, dass wir für diese Marke arbeiten.
Dennoch möchte ich die Texte gerne für eine Bewerbung nutzen.

Muss ich den Markennamen unkenntlich machen? Die Marke hat die Texte ja quasi gekauft und sie gehören damit ihr. Die Frage ist, ob ich mich damit bewerben darf…

Meiner Meinung nach, darf damit nicht in eigener Bewerbung „geworben“ werden. Allerdings könnte man schreiben, daß man ja für die Firma *** und das Unternehmen **** Texte geschrieben hat und zwar ***. Ein Hinweis darauf, daß mit dem Verkauf der Texte auch die Rechte daran erloschen sind und man damit nicht an die Öffentlichkeit gehen kann/darf, sollte dann auch klar sein und reichen. Aber da es für die eigene Reputation ist, unter Ausschluß der Öffentlichkeit, sollte das so gehen.

Hallo erstmal! Ich bin davon überzeugt, daß du noch nicht mit der Leitung deiner Firma über genau dieses Problem / Dilemma gesprochen hast, da du dich ja offensichtlich woanders hinbewerben willst. Das wäre zunächst zu klären.
Darüber hinaus meine ich, du seiest für das ‚Erfinden‘ dieser Texte von deiner Firma bezahlt worden, hast ihr also alle Rechte daran für die entsprechende Vergütung zugestanden. Wenn du branchenintern bleibst, wird jede andere Firma diese Texte womöglich erkennen ( soweit zum unkenntlichmachen des Markennamens ) und dich schon deshalb  n i c h t einstellen - mit deinen Texten für die neue Firma könnte ja genauso verfahren werden und das kann nicht immer in deren Sinne sein.
M.E. wäre es unlauter, sie bei Bewerbungen zu verwenden. Statt dessen könntest du ja anbieten, im Bewerbungsverfahren eigene Texte nach vorgegebenen Zielen / Ideen zu verfassen und abzuliefern.
Ich würde dich aber warnen wollen, deine alten Texte - egal, wie unkenntlich der Firmenbezug sein mag - zu verwenden.
MfG  Makla

Hallo Valcona,
natürlich bist Du der Urheber der Texte, die Verwertungsrechte liegen meines Erachtens jedoch bei Deinem Arbeitgeber bzw. dessen Auftraggeber. Textproben würde ich als teilweise Vervielfältigung (ein Verwertungsrecht) für eigene Zwecke (Eigenwerbung) ansehen. Dies erscheint mir auch rechtlich bedenklich.

Da Dein Arbeitgeber (die Agentur) Stillschweigen bezüglich der Zuarbeit wahrt, könnte die Verwendung der erkennbaren Textproben trotz Streichung des Markenamens diese Zuarbeit dem Empfänger Deiner Bewerbung verraten. Je nach Arbeitsvertrag ist man aber bei Vertragsstrafe verpflichtet, solche Geheimnisse nicht weiterzugeben. Auch könnte diese Information als „Geschäftsgeheimnis“  einzustufen sein.

Gruß
patmade