THC Werte...Führerscheinentzug?

Hallo,
vor wenigen Monaten bin ich entgegen der einbahnstraße gefahren. Daraufhin wurde ich von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und mir wurde ein Bluttest entnommen bei dem folgende Werte rauskamen:

2 ng Carbonsäure
0,5 ng thc hydroxy

Das Ermitlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingestellt.
Jedoch wurde mir gesagt das ich noch mit Post von der Bußgeldstelle rechnen müsse, und sich die Führerscheinstelle der Sache annimmt.
Mit welchen Strafen hab ich bei diesen Werten und der Tatsache der Cannabisbedingten Ausffallerscheinungen zu rechen?

Sorry,

hier kann ich aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht helfen.

Grüße

Hallo Hilfe1502
danke für Deine Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.

Ich hoffe Dir auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Ist jetzt zwar eine wenig hilfreiche Antwort, aber es kommt drauf an.

Ich kann dir nur sagen, wie es in Bayern normalerweise läuft:

Also für eine OWi Anzeige nach §24a StVG braucht man i.d.R. einen Wert von mind. 1 ng THC im Blut. Aber man kann die OWi auch bei geringeren Werten verfolgen, wenn bei der Kontrolle drogentyp. Auffälligkeiten festgestellt werden: z.B. gerötete Augen, geweitete Pupillen, Auffälligkeiten bei durchgeführten Tests, sonst. Auffälligkeiten. Da gibt es unzählige Sache, die Einfluss haben können.

Wenn dem so ist, bekommst du ne Ordnungswidrigkeitenanzeige gem. §24a StVG (500,-€ beim Erstverstoß + 1 Monat Fahrverbot + Punkte (ich glaub 4)) Beim Zweitverstoß gibts 1000,-€ Strafe und 3 Monate Fahrverbot. Soweit zur Verfolgung durch die Polizei.

Dann gibts noch die Führerscheinstelle. Die bekommt einen Bericht. Die haben auch das Blutergebnis. Jetzt kommt es drauf an, ob Sie schon mal wegen Drogen polizeilich Aufgefallen sind. Die Führerscheinstelle kann hier -völlig unabhängig von der Gerichtsentscheidung oder Polizei- die Eignung zum Führen von Kfz aberkennen. Und das tun sie in einigen Fällen durchaus.

MfG

Hallo und guten Abend,
da ich schon seit längerer Zeit nicht mehr im Dienst bin, habe ich nicht mehr so die richtige Kenne was die Drogen anbegeht.Ich habe aber mal eine Bekannte angesprochen, die im Methadonprogarmm tätig ist.Bei ihr konnte ich aber keine befriedigende Antwort bekommen,außer, dass es schon positiv ist, sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen. Darum hab ich aber mal im Internet nachgesehen und bin auf die Seite einer Rechtsanwältin gestoßen, die sich auf diesem Gebiet als Fachfrau ernennt.:

www.rechtsanwaelzin-michaelis.de

Könnte sein, dass hier näheres zum Thema zu erfahren ist.
ansonsten : Gutes Gelingen

Da beide „Sünden“ in Tateinheit begangen worden und, was ich hoffe, die Drogen das erste Mal polizeilich festgestellt wurden, dürften Sie der Drogen wegen mit 250 €, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Sollte schon eine Eintragung wegen Fahren unter Drogeneinfluß vorliegen, gibt es möglicherweise 500 €, 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot.
Sollten es noch weitere Eintragungen geben, so erhöt sich die Buße auf 750 €.
Wegen des Falschfahrens in der Einbahnstraße können bis zu 50 € Bußgeld anfallen, was bei dieser Tateinheit jedoch entfallen kann.

Hallo Hilfe 1502,

anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine Freigrenzen. Da du zusätzlich einen Fahrfehler begangen hast, wird die Strafe höher ausfallen als ohne Fahrfehler. Dein Fall wird höchstwahrscheinlich vor Gericht verhandelt werden, somit tritt nicht das Busgeldverfahren ein. Ein Richter entscheidet über deinen Fall und nicht der Busgeldkatalog. In soweit kann ich dir nicht sagen was auf dich zukommt. Schaue doch einmal im Internet zu vergleichbaren Fällen nach. Auf jeden Fall würde ich dir Raten zum Anwalt zu gehen.

Viel Glück
Georg

Guten Tag.
Da Sie einen Internetfähigen Rechner haben, können Sie dies befragen.
Ich habe keine Ahnung, sage ich ihnen ehrlich…

c.u.

HAllo,

meines Wissens kommt auf Sie 500.-Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrvervot zu, wenn es zum ersten Mal passiert ist.
MfG
der Verkehrsexperte

Hallo…
das wird was größeres… ein mal wegen der Drogenfahrt ein Bußgeld 500,00 (beim ersten Verstoß in der Richtung) plus Gebühren und so weiter… und nach Übergabe der Akte an die Fahrerlaubnisbehörde stellt diese Ihre grundsätzliche Eignung in Frage… es kann / wird. wahrscheinlich auf einen Entzug der FE herauslaufen… am besten sie rufen gleich dort mal an… gaanz wichtig, dass sie sich kümmern und Mitwirken.
lg
conny

Das kann ich dir leider nicht sagen. Sorry.

Das ist einfach:

Als Drogenersttäter wären das 500,- und 1 Monat Fahrverbot plus Verwaltungsgebühr.

Dann evtl noch die MPU (Idiotentest).

Hallo,

tut mir leid, da hab ich keine Ahnung von. Stell deine Frage doch bitte im Forum.

Gruß

Ich habe diese Frage bereits beantwortet.

Hallo Hilfe1502,

ich schicke gleich mal voraus: ich bin kein Experte für Drogenprobleme!
Aber mir ist hierzu bekannt, dass man bei Werten von weniger als 1 ng THC von „einmaligem Konsum“ spricht. (Werte darüber lassen auf einen „gelegentlichen Konsum“ schließen). Eine Anordnung einer MPU ist nach Fahrerlaubnisverordnung aber erst bei „gelegentlichem Konsum“ möglich. Von der Seite hättest Du demnach keine Befürchtungen haben müssen.
Allerdings kommt erschwerend hinzu, dass bei Dir Ausfallerscheinungen festgestellt wurden!

Nehmen wir mal an, dass Du der Fahrerlaubnisbehörde als Cannabiskonsument bisher nicht bekannt bist, dann musst Du evtl. glaubhaft erklären, welche Umstände zu dem einmaligen Konsum geführt haben!

Was ein Bußgeld betrifft, ist mir bekannt, dass dies ebenso erst bei einem Konsum ab 1 ng THC wirksam wird. Dann 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot! Also dürfte Dir hier auch nichts drohen.
Das Gesagte gilt aber nur, wenn Du bisher noch nicht auffällig geworden bist! Sonst wird es krass! Am Besten das Kiffen lassen oder zumindest Kiffen und Fahren schön trennen.
Sorry für die späte Antwort.

Gruß Wolfgang

Hallo,
warte erst mal ab, zu welchen Tatvorwürfen zu Stellung nehmen sollst. Das hängt von der fachärztlichen Begutachtung ab. Mehr kann ich dazu vorerst nicht sagen.
Gruß