Hallo, bei Youtube gibt es z.B. eine aufgenommene Aufführung von Brechts Kleinbürgerhochzeit. Darf man ein solches Theaterstück einfach hochladen und öffentlich machen oder werden dabei irgendwelche Urheberrechte verletzt?
Hallo,
eigentlich darf man ein Theaterstück ohne Genehmigung des Verlages nicht einmal filmen.
Schöne Grüße
Hallo, bei Youtube gibt es z.B. eine aufgenommene Aufführung
von Brechts Kleinbürgerhochzeit. Darf man ein solches
Theaterstück einfach hochladen und öffentlich machen oder
werden dabei irgendwelche Urheberrechte verletzt?
Ja, bestimmt. Und zwar zunächst die Autorenrechte, die i.d.R. von Bühnenverlagen vertreten werden, dann, wenn auch Musik verwendet wurde, die Rechte des Komponisten, die entweder auch über den Bühnenverlag, direkt mit dem Komponisten oder über die GEMA zu vergüten sind. Sind die Filmaufnahmen von einem Besucher während einer der Aufführungen gemacht worden, verletzt dieser zusätzlich die Rechte der inszenierenden Bühne.
Falls Du so etwas vorhaben solltest, würde ich Dir doch davon abraten.