Theatherfahrt während Betreuungszeit in KITA

Hallo liebe Wissenden,

eine KITA im Saarland plant ihre Theaterfahrt für die Vorschulkinder an einem regulären KITA-Tag während der Betreuungszeit (Regel-KITA bis 13.30 Uhr).
Jetzt gab es einen Elternbrief über diese Theatherfahrt, worin die Eltern gebeten werden ihre Kinder um 12.15 Uhr an den Bahnhof zu bringen. Das heißt man muss sein Kind um ca. 11 Uhr in der KITA abholen, zu Hause was Kochen und das Kind dann um 12.15 Uhr an den Bahnhof fahren. Einige berustätige Eltern fühlen sich jetzt benachteiligt…
In den letzten Jahren haben die Kinder in der KITA gegessen und sind dann mit den Kindergärtnerinnen in den Privat-Autos zum Bahnhof gefahren. Dieses Jahr ist es leider 1 Kind zu viel. Das ganze war immer über den Träger versichert und die Kindergärtnerinnen haben ihre Unkosten vom Träger erstattet bekommen.
Haben wir das Anrecht auf einen Bus und wer muss den bezahlen?
Der Träger hat 5 Kindergärten in seiner Gemeinde und handhabt es bei jedem anders :frowning:
Klar kann man das ganze untereinander regeln und besprechen und sich als Eltern aushelfen.
Mich würde es trotzdem interessieren ob es ein Gesetz hierzu gibt und ob wir das als Eltern zu eng sehen?

LG Susi Sonnenschein

Hallo,

In den letzten Jahren haben die Kinder in der KITA gegessen und sind dann mit den Kindergärtnerinnen in den Privat-Autos zum Bahnhof gefahren.

Das war ein großes Entgegenkommen der Erzieherinnen. Die sind dazu nämlich nicht verpflichtet. Und was die „Unkostenerstattung“ betrifft, so deckt diese in aller Regel nicht die realen Kosten.

Besondere Veranstaltungen, wie Theaterfahrten, Zoobesuche u.ä. müssen im Normalfall von den Eltern gesondert finanziert werden. In seltenen Fällen bezuschusst der Träger solche Fahrten, weshalb manche Einrichtungen sich Sponsoren suchen, die einen Teil der Kosten übernehmen. Da diese Zuschüsse aber die Ausnahme sind, bemühen sich Einrichtungen meist darum, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Buskosten schlagen in der Regel mit einem hohen Kostenanteil zu Buche, weshalb man meist auf sie verzichtet, obwohl ein Bus oft die unkomplizierteste Möglichkeit wäre, eine Kindergruppe von A nach B zu bringen.

Haben wir das Anrecht auf einen Bus und wer muss den bezahlen?

Woraus wollt ihr dieses Anrecht ableiten? Über die Beiträge sind solche Sonderkosten nicht gedeckt. Wenn ihr also auf einen Bus bestehen möchtet, werdet ihr den auch finanzieren müssen, wenn der Träger das nicht großzügig übernimmt (was die wenigsten Träger tun werden).

Ich kenne derartige Anfragen eigentlich eher umgekehrt: Dass nämlich die Erzieherinnen gerne einen Bus einsetzen möchten, die Eltern aber auf kostengünstigere Alternativen bestehen.

Schöne Grüße,
Jule