Hallo liebe Wissenden,
eine KITA im Saarland plant ihre Theaterfahrt für die Vorschulkinder an einem regulären KITA-Tag während der Betreuungszeit (Regel-KITA bis 13.30 Uhr).
Jetzt gab es einen Elternbrief über diese Theatherfahrt, worin die Eltern gebeten werden ihre Kinder um 12.15 Uhr an den Bahnhof zu bringen. Das heißt man muss sein Kind um ca. 11 Uhr in der KITA abholen, zu Hause was Kochen und das Kind dann um 12.15 Uhr an den Bahnhof fahren. Einige berustätige Eltern fühlen sich jetzt benachteiligt…
In den letzten Jahren haben die Kinder in der KITA gegessen und sind dann mit den Kindergärtnerinnen in den Privat-Autos zum Bahnhof gefahren. Dieses Jahr ist es leider 1 Kind zu viel. Das ganze war immer über den Träger versichert und die Kindergärtnerinnen haben ihre Unkosten vom Träger erstattet bekommen.
Haben wir das Anrecht auf einen Bus und wer muss den bezahlen?
Der Träger hat 5 Kindergärten in seiner Gemeinde und handhabt es bei jedem anders
Klar kann man das ganze untereinander regeln und besprechen und sich als Eltern aushelfen.
Mich würde es trotzdem interessieren ob es ein Gesetz hierzu gibt und ob wir das als Eltern zu eng sehen?
LG Susi Sonnenschein