Hallo,
mal eine Frage:
Der Staat hat ja allen Menschen eine gewisse Grundversorgung zu geben. Sprich Hartz 4 oder Grundsicherung bei Erwerbsunfähigen.
Müsste der Staat, bzw. die Städte dann nicht auch gleichzeitig genug Wohnraum für alle Menschen die vom Amt leben bereitstellen, der die Kosten der Unterkunft im jeweiligen Ort nicht sprengt?
Was bringt eine staatliche Mindestversorgung ,wenn es nicht genug Wohnungen gibt?
Wie sieht es da im Gesetz aus?
Was bringt einem Grundsicherung vom Amt, wenn es keine bezahlbaren Wohnungen gibt, und die „Kunden“ dann in Heimen leben, oder Wg, s weil eine eigene Wohnung nicht finanzierbar ist?