Thema Krankenkasse

Ich bin selbständig und Einzelunternehmer und wie bei vielen monatlichen Umsatzschwankungen unterworfen.

Mein Thema ist die Krankenversicherung
Bin bei der TK versichert.

Nun habe ich ein Jahr gut verdient, habe meine KV bezahlt und soll nun nachzahlen, was ja auch ok ist. Dieses Jahr hatte ich einen Gewinneinbruch und nun heisst es, trotzdem Höchstbeitrag zahlen und erst in 2 Monaten kann ich den korrogierten Beitrag geltend machen.
Der zuvile bezahlte Beitrag wir aber nicht zurückerstattet.
Die TK kann aber jederzeit zuwenig bezahlte beiträge einfordern. Wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit.

Kann mir das jemand einen Tip geben??

Hallo Manfred,

ja das ist gängige Vorgehensweise der Gestzlichen Krankenversicherungen. Steht im SGB. Sie können ja gegen den bescheid Widerspruch einlegen, sehe aber keine bis geringe Chancen. Die haben nicht umsonst im Jahr 2012 einen Überschuss von ca. 35 Milliarden, woher wird der wohl kommen?

Tut mir leid, nicht geholfen zu haben.

MfG
-Leo!

Hallo, bei Selbständigen ist es immer etwas schwierig mit der Einstufung, da im Regelfall der letzte Einkommenssteuerbescheid massgebend ist. Nun liegen diese Steuerbescheide einmal früher und einmal später vor !!! Hier ist mann etwas auf das Verständnis seiner Kasse angewiesen. Schau dir deinen Einstufungsbescheid für den letzten Beitrag an. Ist dort eine Gültigkeit für einen gewissen Zeitraum angegeben ? Wenn nicht, würde ich mit der TK reden und denen an Hand von deinen sicherlich nachweisbaren Geschäftszahlen beweisen, dass die hohe Einstufung nicht mehr der Realität entspricht. Lass dir ggfs. einen Abteilungsleiter geben, falls dich der Sachbearbeiter abwimmeln will.

VG
ayro

Hallo Manfred,
für die Beitragseinstufung Selbstständiger (das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen) ist einzig und allein der Einkommensteuerbescheid maßgebend. Der letzte EStB gilt dabei immer solang, bis ein aktuellerer vorliegt. Wenn der aktuellere niedriger ist, kann durchaus eine Beitragserstattung eintreten. Wichtig ist, dass Du den neuesten Bescheid aktuell bei der Kasse einreichst. Andere Bescheinigungen wie z.B. Gewinn und Verlustrechnungen darf die Kasse nicht anerkennen - da gibt es ganz klare Bestimmungen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
MfG
Frankie

Hallo Herr Hauser

Wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit.

auf der Strecke

Kann mir das jemand einen Tip geben??

so schnell wie möglich die Einkommenserklärung einreichen.
Gruß