Thema Roller auf Autoschnellstrasse

Hallo!
Habe jetzt gelesen das ich mit dem Roller nicht auf die Autoschnellstrasse darf (was mir eigentlich auch einleuchtet), aber wenn es keinen Seitenstreifen gibt den man benutzen kann wirds kritisch. Das Navi führt mich immer wieder zurück auf die Autoschnellstrasse und es ist auch nicht ersichtlich wie lang und wie weit die Autoschnellstrasse geht. Also begehe ich ja nur Teilweise eine Straftat oder seh ich das falsch? Im Navi kann ich ja Autobahn,Fähre und Maudstrassen meiden aber von Autoschnellstrassen steht da nicht. Ich bitte um ernstgemeinte Antworten!

MfG.Richter

Hallo,

böses Navi! Übrigens kann man bei den meisten Navigationsgeräten diese „Rückführung auf die ursprüngliche Route“ auch abschalten, vielleicht setzt du dich mal mit deinem Gerät auseinander.

Aber hallo!
HÄ? Wenn dich die Polizei erwischt, bist du dran, oder willst du die Schuld auf das Navigationsgerät schieben?? Vielleicht schicken sie dich dann zur MPU …

Die Diskussion nach Karten für Navigationsgeräten/Apps/Programmen, die so etwas vermeiden, kommt immer wieder auf, aber soweit ich mich erinnere, gab’s noch keine annehmbare Lösung. Mit dem Roller wirst du nicht 'zig Kilometer durch die Gegend fahren, da wird dir nichts anderes übrig bleiben, als vorher zu gucken, wo du entlang fahren darfst.

Gruß
Christa

Servus,

in welchem Land spielt sich das alles denn ab?

In der Deutschen StVO kommt der Begriff ‚Autoschnellstraße‘ nicht vor. Gibt es sowas vielleicht in der CH oder in A?

Schöne Grüße

MM

Hallo Mattes,

das komplette Set für Deutschland der ADAC-Straßenkarten kostet 15 €. Darauf sind Kraftfahrstraßen deutlich erkennbar eingezeichnet, man kann jederzeit nachschauen, wo man ist, wo man nicht fahren darf und wo man stattdessen fahren kann.

Kartenlesen ist nicht so arg schwer, ich bin sicher, dass Du das in weniger als einem Jahr drauf hast.

Schöne Grüße

MM

Was für ein Roller ist es denn genau?
Würde es eventuell helfen, wenn du das Navi auf ‚Fahrrad‘ einstellst?
Oder geht das auch nicht?

Das hilft dann nicht, wenn das Navi Fahrradwege kennt. Die darf man mit motorisierten Fahrzeugen in der Regel nämlich auch nicht benutzen und dann wird’s halt auch wieder teuer.

2 Like

= Kraftfahrtstraße, umgangssprachlich auch Schnellstraße genannt. Ist auch zulässig für Nichtautos unter gewissen Voraussetzungen. :wink:

Aber da muss man schon das passende unter dem Podex haben https://de.wikipedia.org/wiki/Motorroller#Typeneinteilung

Die staatsallmächtige Pein hält sich mit 30 € aber im Rahmen. Und ist allemal billiger als den Büttel davon zu überzeugen, dass man doch extra techn. Änderungen vorgenommen hat und das Zweirad locker 70 statt der in der Betriebserlaubnis ausgewiesenen 25 schafft.

Gruß
vdmaster

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen dürfen mit Kraftfahrzeugen (dazu gehören auch Roller, wenn es keine TRETroller sind) befahren werden, wenn diese bauartbedingt mehr als 60km/h fahren dürfen. Das heißt, das in den Fahrzeugpapieren eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 61km/h eingetragen sein muss. Es ist egal, wie schnell der Roller in Wirklichkeit ist - wenn du einen Roller mit „45km/h“ Eintragung hast, der aber in Wirklichkeit 65km/h schafft: Autobahn und Kraftfahrtstraße sind trotzdem verboten!

Nun ist aber klar:
Auf Autobahnen wird von den LKW bis zu 89km/h gefahren - was auf den nicht geeichten PKW Tachos als knapp 100km/h angezeigt wird. Wenn dein Roller das nicht schafft, würde ich damit jede Autbahn meiden. Es sei denn, du stehst darauf, dass ein 40-Tonner in 1m Abstand minutenlang neben dir beim Überholen fährt.

Der Seitenstreifen darf nicht benutzt werden!

Quatsch. Das Navi schlägt dir etwas vor und DU ALLEINE entscheidest, ob du dem Vorschlag folgst.
DU ALLEINE hast die Verantwortung!

Also, wie schnell fährt dein Roller nun laut Zulassung?

Wenn dein Navi sagt, fahr in der Mitte des Sees, oder nehme nicht die Brücke sondern fahre 100m daneben über den Fluss, machst du das natürlich auch.

Stelle deine Route am Rechner zusammen, dann packe sie auf dein Navi und fahre die von dir erstellte Route.

Kritisch wird es schon, wenn man offenbar darüber nachdenkt, den Seitenstreifen zum Fahren zu benutzen. Das offenbart in meinen Augen eine gewisse Distanz zu den Regularien, die den Strassenverkehr flüssig und sicher machen sollen.

Die Rechtsprechung kennt meines Wissens nach keine halben Straftaten. Die Rechtsprechung kennt dahingegen den Begriff des „Fahrzeugfüherers“; das ist eine natürliche Person, die für das Führen des Fahrzeuges und das Einhalten der Verkehrsregeln verantwortlich ist.

Das Navigationsgerät ersetzt weder Fahrzeugführer, noch Verantwortlichkeiten noch die Kenntnis der Verkehrsregeln.

https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/urteil-lkw-fahrer-vor-gericht-wegen-navi-fehler-1170521.html

Sebastian

Ich kann mich mit Rollern nicht so aus, ich dachte, es wäre evtl so eine Art Mofa-Roller, der nur 25 km/h fahren darf.

Und mit einem solchen darf man nicht auf einem Radweg fahren, wenn er nicht für Mofas freigegeben ist.

Wirklich? Das ist ja eine gute Nachricht (für Radfahrer)…

Früher durfte man das aber mal, da bin ich mir ziemlich sicher. Oder etwa nicht?

Außerorts schon, auch ohne Kennzeichnung.
§2 Abs.4 StVO

Nö.

Ja, stimmt natürlich - seit Ende 2007.