Servus,
ohne Besuchsantrag durften Rentner nicht auf das Gebiet der BRD und nach West-Berlin ausreisen. Dieser Besuchsantrag war lange Zeit auf den Besuch von Verwandten beschränkt, wurde irgendwann in den 80ern (glaub 1984) gelockert, es durften auf Antrag auch (namentlich zu benennende) Freunde und Bekannte besucht werden. Ausreisen „einfach mal so“ gab es ab Schließung der Grenze bis zum 9. November 1989 nicht.
Wenn man als Bürger der BRD ein Visum für eine Besuchsreise in die DDR beantragte, wurde dieses zur Ein- und Ausreise an jeweils einem bestimmten Datum und einem bestimmten Grenzübergang erteilt; wer den D-Zug nach Görlitz verpasste, konnte nicht einfach einen Tag später fahren. Eine erneute Einreise am Übergang Berlin-Friedrichstraße war mit so einem Visum nicht erlaubt, so dass der „Abstecher“ nicht geklappt hätte.
„Spontan“ durchlässig waren die Berliner Sektorenübergänge nur für Leute mit dafür vorgesehenen Passierscheinen; ein solcher „grauer“ Grenzverkehr lag im gleichgerichteten Interesse beider Gegner im Kalten Krieg - Berlin war für beide Seiten eine ganz wichtige Pforte, über die die Auslandsgeheimdienste operatives Personal auf feindliches Territorium bringen konnten.
Schöne Grüße
MM