Ich bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen. Habe mich letztes Jahr im Januar angemeldet, ich habe alle Theroriestunden abgelegt. Leider konnte ich aus Krankheitsgründen noch keine Theorieprüfung machen.
Meine Frist geht nur noch bis zum 31.1.13. Muss ich bis zum 31.1.die theoretische Prüfung abgelegt haben oder geht dass, das ich mich z.B. am 30.1. anmelde für die Prüfung und sie dann Anfang Feburar ablege?
Lg Carina
Hallo Carina,
ein Anruf bei deiner Fahrschule sollte diese Frage schnell klären
LG
sine