Theoretische Frage zu Eigentumsrechten bei Organen

Hallo zusammen,

ich stelle mir gerade folgende theoretische Situation vor:
Im Krankenhaus gibt es bei einer Operation eine Verwechslung. Statt bspw. einen gebrochenen Arm zu behandeln, wird fälschlicherweise ein Organ wie bspw. Leber oder Niere entfernt. Diese werden im Anschluß einer anderen Person eingepflanzt.
Kann man in diesem Fall Eigentumsrechte gelten machen und auf die „Rückabwicklung“ bestehen oder hat man in dem Fall einfach Pech gehabt?

Viele Grüße,
Eure Glasnudel

Hallo,
das ist ein völlig unsinniges Szenario. Wenn einem Patienten ein Organ entfernt wird, dann, weil es irreparabel erkrankt ist. Wenn es irrtümlich entfernt wird, dann aufgrund einer Fehldiagnose, dass es irreparabel erkrankt ist. In beiden Fällen wird es dann natürlich nicht transplantiert. Mal ganz abgesehen davon, dass für eine Lebendspende (Niere oder Teilleber - selbstverständlich nur gesunde Organe) die ausdrückliche Zustimmung des Spenders zum Eingriff erforderlich ist, die dann auch dokumentiert werden muss.

hi,

stell dir eben vor, die Transplantation ist generell erwünscht, jedoch der Empfänger wird verwechselt.

grüße
lipi

Dass vor einigen Monaten eine Patientin mit einer Lungentranspantation an Lungenkrebs verstarb ist Dir aber entgangen?
Die hatten ihr eine Lunge von einer Raucherin die 30 Jahre geraucht hat implantiert. Das stand mit Sicherheit in der Anamnese der Spenderin und der Verantwortliche, der die Lunge dumm und bedenkenlos zur Spende freigab, wird hoffentlich für den Rest seines Lebens nicht mehr froh und ist seinen Job für alle Zeiten los!
Und dass es zwar sehr selten aber doch immer wieder mal passiert, dass eine falsche Extremität amputiert wird, die linke, statt die re. Neire eröffnet wird, huch! da ist ja gar kein Tumor!
Es sind Menschen die da an den „Hebeln der Macht“ sitzen. Es sollte nicht aber passiert halt immer wieder mal. ramses90
ramses90

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Nein.

Wie schon von anderen erklärt, wäre so etwas nicht mal theoretisch vorstellbar.

„Falsches Bein“ operiert- JA, das kam wohl schon vor und ist doch vom Ablauf her (es muss viel schieflaufen dabei) denkbar.

Der Patient ohne Leber hätte Schadenersatzrechte in nahezu unbegrenzter Höhe, aber die eigene Leber bekäme er (natürlich) nicht zurück.

MfG
duck313

Okay, man kann sich auch vorstellen, der Arzt ist skrupellos, täuscht den Organ"spender" und verscherbelt das Organ an den Meistbietenden - was allerdings durch die bestehenden Kontrollmechanismen ziemlich ausgeschlossen ist.

Ein „Rückforderungsrecht“ für ein transplantiertes Organ gibt es in keinem Fall, selbst wenn der Empfänger nicht durch Versehen, sondern auf kriminelle Weise (durch Täuschung, Bestechung o.ä.) an das Organ gelangt ist. In unserer Rechtsordnung ist in keinem Fall ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zulässig, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich zustimmt. Das ist ein Grundrecht und in Deutschland durch Art. 2 sowie Art. 104 As. 1 GG garantiert (bevor jemand fragt: ja, die zwangsweise Entfernung eines Organs, auch eines transplantierten, ist eine verbotene körperliche Misshandlung).

Der Empfänger - wenn er sich in irgendeiner Weise bei der Erlangung des Organs schuldig gemacht hat - kann strafrechtlich belangt werden. Aber gegen seinen Willen darf ihm das Organ nicht wieder entfernt werden.

Und was hat das jetzt mit der Frage nach der „Rückabwicklung“ einer Organspende zu tun?

Willstes nicht oder kannstes nicht verstehen, das bezog sioch auf Deinen von mir zitierten Satz mit den „selbstverständlich nur gesunden Organen“, die es scheinbar zu 100% mitnichten gibt! ramses90
ramses90

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Ein unsinniger Beitrag zum Thema der wieder einen Eimer Wasser auf die Mühlen der „Körperverwertungsgegner“ gibt.

@ramses90:
Korinthenkacker. Wenn Du schon so genau liest, hätte Dir auffallen können, dass da ganz konkret von der Lebendspende einer Niere oder eines Leberteils die Rede war. Sowohl seitens des Fragestellers als auch von meiner Seite.

Bei der „Raucherlunge“ handelte es sich ja wohl kaum um eine Lebendspende. Dass generell bei Organtransplantationen sog. ‚Kunstfehler‘ passieren können, ist ja nun nichts Neues. Dass die erkrankte Lunge „dumm und bedenkenlos“ zur Transplantation freigegeben wurde, ist nichts als eine Unterstellung von Dir. Die Frage in solch einem Fall ist, wie der Zustand der Empfängerin (also wie dringlich eine Transplation) war und ob ein geeigneteres Organ zur Verfügung stand. Da kann eine Raucherlunge schon mal die bessere Option sein, wenn man keine andere zur Verfügung hat. Wäre die Krebserkrankung erkannt worden, hätte man die Lunge sicher nicht transplantiert.

Kunstfehler oder generell die Organtransplantationen betreffenden fachlichen Regelungen sind - um es zu wiederholen - jedoch nicht das Thema hier. Es geht um eine rechtliche Frage.

Dann stell so einen Satz nicht ein! Auch einer, der kritische Anmerkungen nicht duldet, nur die eigene Meinung als maßgebend erachtet und andere in so einem Fall als Korinthenkacker tituliert. Traurig . und läßt tief blicken! ramses90

Es hiess ja, das an der Lunge kein Karzinom nachweisbar war, das hat sich erst anschliessend ziemlich schnell durch die Verwendung der Immunsuppressoren im Zusammenhang mit der Transplantation entwickelt. Hinterher ist man immer schlauer und bei zukünftigen Transplantationen wird der Fall sicher berücksichtigt.
Hätte man gleich wissen können, ist hier etwas überheblich. Helmut Schmidt hatte auch Zeit seines Lebens und darüber hinaus keinen Lungenkrebs.