Okay, man kann sich auch vorstellen, der Arzt ist skrupellos, täuscht den Organ"spender" und verscherbelt das Organ an den Meistbietenden - was allerdings durch die bestehenden Kontrollmechanismen ziemlich ausgeschlossen ist.
Ein „Rückforderungsrecht“ für ein transplantiertes Organ gibt es in keinem Fall, selbst wenn der Empfänger nicht durch Versehen, sondern auf kriminelle Weise (durch Täuschung, Bestechung o.ä.) an das Organ gelangt ist. In unserer Rechtsordnung ist in keinem Fall ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zulässig, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich zustimmt. Das ist ein Grundrecht und in Deutschland durch Art. 2 sowie Art. 104 As. 1 GG garantiert (bevor jemand fragt: ja, die zwangsweise Entfernung eines Organs, auch eines transplantierten, ist eine verbotene körperliche Misshandlung).
Der Empfänger - wenn er sich in irgendeiner Weise bei der Erlangung des Organs schuldig gemacht hat - kann strafrechtlich belangt werden. Aber gegen seinen Willen darf ihm das Organ nicht wieder entfernt werden.