Hallo,
mich interessiert ein Arbeitsrechtliches Thema:
Mal angenommen ein Mitarbeiter (X) hat mit der Fa. (Y) über den „normalen“ Arbeitsvertrag hinaus eine Vereinbarung über eine variable Vergütung getroffen. In dieser Vereinbarung wird ein Ziel definiert, welches in der Zeit von 01.01.2016 bis 31.12.2016 zu erfüllen ist und dann, je nach Zielerreichungsgrad mit bis zu 100% der vereinbarten variablen Vergütung honoriert wird. Ebenfalls geregelt ist hier, dass bei Ausscheiden von X vor dem 31.12.2016 die variable Vergütung auch zeitanteilig ausgezahlt wird.
In der Fa. Y existiert zusätzlich eine Betriebsvereinbarung, welche auch für den Mitarbeiter X gilt und in welcher das Prozedere des Führen mit Zielen geregelt ist. In der Betriebsvereinbarung wird u.A. auch geregelt, dass die Führungskraft mit dem Mitarbeiter ein Zielerreichungsgespräch zu führen hat und das auch bis wann (mal angenommen bis z.B. Ende Januar). Unter anderem ist hier auch geregelt: "Sollte ein Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter nicht zustande kommen, wird der Mitarbeiter so behandelt, als hätte er 100% seines Ziels erreicht.“ Nun scheidet der Mitarbeiter (sagen wir mal zum 30.09.2016) aus, auf Grund einer eigenen Kündigung (mit 3-monatiger Kündigungsfrist) und bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens ist noch kein Gespräch zustande gekommen.
Nun zur Frage: Steht dem Mitarbeiter nun 100% variable Vergütung (natürlich zeitanteilig) zu, oder muss der Mitarbeiter mit seiner ehemaligen Führungskraft nach dem Ausscheiden aus der Fa. Y noch ein Gespräch führen, bzw. kann das Unternehmen auf das Nachholen des Zielerreichungsgespräches bestehen? Immerhin kann sich X ja dann darauf zurück ziehen, dass er kein Mitarbeiter mehr von Y ist!
Danke schonmal für die Antworten und viele Grüße