Hallo zusammen,
es gibt ein hessisches Grundsatzurteil in dem einer Frau mit spastischer Behinderung ein Therapiefahrrad (Dreirad für Erwachsene) von der Krankenkasse zugesprochen wurde.
Nachzulesen im Netz.
In Bayern wird dieses benötigtes Rad meiner Freundin (35 Jahre und Mutter eines fast 3 jährigen Jungen) von der gesetzlichen KK mit der Begründung, sie hätte ja den Rollstuhl, abgelehnt. Ich suche hier nun Argumente um die Krankenkasse von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Dieses Rad würde der Freundin ermöglichen ihre Motorik zu trainieren um gegen die Spastik zu wirken und auch mal kleine Ausflüge mit ihrer Familie zu unternehmen. Sie könnte endlich mal mit ihrem Kind zusammen per Rad ein wenig durch die Natur.
Ein bisher unerfüllbarer Herzenswunsch.
Nur Wünsche zählen bei den Krankenkassen bekanntlich nix.
Die Freundin ist in Vollzeit berufstätig, zahlt also alle Krankenkassenbeiträge selbst.
Wir scheitern mit unseren wirklich kleinen Forderungen an einem knallharten Sachbearbeiter. Meine Freundin hat keine Kraft mehr um, um ihre Rechte zu kämpfen.
Fragen: Werde ich überhaupt als Fürsprecherin anerkannt?
2 Argumente habe ich hier schon auf dem Zettel (siehe Text) denke, wir brauchen mehr.
Gibt es, um diesen Sachbearbeiter zu umgehen, eine „höhere“ Anlaufstelle?
Ist hier irgendjemand mit ählicher Behinderung aus Bayern, dem ein solches Rad bewilligt wurde?
herzlichst seute