das kann doch nicht sein oder ? Sagt zumindest der Glaslieferant. Das Fenster vor ca. einem 1 Jahr komplett geliefert und eingebaut.
Südseite mit Rolladen. Es würde darauf geachtet, dass der Rolladen die Scheibe immer komplett beschattet.
Innen steht ein Heizkörpern ca. 15cm Abstand zum Glas, ca. 40cm hoch. Das hat der Fensterbauer allerdings vor dem Angebot gesehen.
Dummerweise ist das halbe Jahr schon rum, innerhalb dessen das BGB davon ausgeht, dass von Anfang an ein Mangel vorlag. Der Käufer ist also in der Beweispflicht.
Er könnte einen Gutachter bestellen, der begutachten könnte, dass der Abstand zur Heizung für dieses Glas viel zu gering war.
Oder er könnte eine Vorschädigung des Glases feststellen, die nach dem Einbau ins Fenster nicht mehr sichtbar war.
Er könnte aber auch feststellen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Käufer einfach Pech hatte.
Gruß,
Kannitverstan
Danke für die Antwort. Der Gutachter kostet dann evtl. so viel eine neue Scheibe.
Garantie meinst Du auch nicht, Du meinst Gewährleistung.
Und die solltest du auch beanspruchen. Hat sich der Glaser das vor Ort angesehen ?
Vielleicht wäre das für Dich interessant, wie ein Gutachter so etwas beurteilt und wie man thermische Glasbrüche erkennt. Sie haben ein typisches Aussehen und Verlauf, beginnen immer am Glasrand und gehen rechtwinklig ins Glas hinein und verbreitern sich dann mehr willkürlich in die Scheibenfläche hinein.
Grund ist ein Temperaturunterschied von ca. 20 Grad (K) Rand zu Fläche(Rest vom Glas). Und das kann von teilweiser Abschattung kommen .
MfG
duck313