Hallo,
http://www.mdr.de/thueringen/lauinger-sohn-pruefung-klaubert-100.html
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/lauinger-sohn-versetzung-amtsmissbrauch-100.html
Ende Juni soll dann Bildungsministerin Birgit Klaubert trotz rechtlicher Bedenken ihrer Fachleute entschieden haben, dass der Junge auch ohne Prüfung versetzt wird. Ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte MDR THÜRINGEN dazu, Klaubert habe „nach sorgfältiger Rechtsgüterabwägung für den Vertrauensschutz zum Wohle des Schülers entschieden“.
Der Justizminister will aber angeblich in dieser Sache keinen Kontakt zur Bildungsministerin aufgenommen haben.
Wenn das Bildungsministerium sich auf Seiten der Schulaufsicht gegen die Versetzung ohne Prüfung entscheidet, ist es IMHO nich tnachvollziehbar, dass die Bildungsministerin darüber üblicherweise informiert werden würde. Wie kommt sie dann überhaupt in die Lage eine „Rechtsgüterabwägung“ durchzuführen? Besitzt sie eine Glaskugel?
Thüringische Schulordnung: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
Es handelt sich ja wohl um die Prüfung zur „Besonderen Leistungsfeststellung“ (vgl. MDR-Links). Die werden nur in § 68 behandelt. Kann davon ausgegangen werden, dass der Sohn von einer Regel- bzw. Gemeinschaftsschule auf das Gymnasium wechseln soll? Denn als Schüler des Gymnasiums müsste er so eine Prüfung - IMHO/IANAL/and IAN ä Thüringer - doch eigentlich gar nicht ablegen, oder doch?
Hat irgendjemand eine Ahnung, auf welchen §§ sich die Bildungsministerin mit ihrer Genehmigung stützt?
Gruß
vdmaster