Ticketverkauf Ebay. Haftung bei Konzertabsage?

Guten Tag,

Frage bezieht sich auf den Verkauf von konzerttickets bei Ebay. Es wurden 2 Konzerttickets versteigert und leider erst nach Abschluss des Verkaufs festgestellt, dass der Anbieter den Weiterverkauf der Tickets nicht gestattet. Der Verkauf wurde aber nun über Ebay abgeschlossen, der Käufer hat keine weiteren Nachfragen gestellt und schnell bezahlt. Nun kann es sein, dass das besagte Konzert ausfällt. Bisher ist noch keine Meldung hierzu raus aber es wäre gut möglich.

Meine Frage; Sollte das Konzert ausfallen, hat der Käufer dem Verkäufer gegenüber irgendwelche Ansprüche? Muss der VK die Tickets zurücknehmen und das Geld zurückzahlen? Ich habe schonmal gelesen, dass man bei privaten Verkäufern als Käufer keinen Anspruch hat, erst recht nicht wenn der WEiterverkauf eh nicht gestattet ist. Also was wäre wenn… Was kann passieren?

Ich bin mir sicher, dass meine Frage beantwortet werden kann und hoffe auf schnelle Rückmeldungen. Also Experten und andere, denen gleiches wiederfahren ist, ran an die Tasten :smile: Schonmal Danke im Voraus!

Rechtlich gesehen ist man für die Angaben bei Ebay verantwortlich und kann dafür belangt werden. Der Verkäufer hätte eigentlich wissen müssen das die Karten nicht weiterverkauft werden dürfen.

Das könnte Ärger geben:-/

Also könnte der K zwar vom VK nicht den Kaufpreis zurück bekommen ihn aber beim Ticketändler als Weiterverkäufer melden oder wie?

Damit würde der K aber seine eigenen Rückerstattungsansprüche gegenüber dem absagenden Veranstalter riskieren, oder? Wenn er den „Mund hält“ bekommt er wenigstens - bei Absage - den Originalpreis zurück…

Zu dem Komzert gibt es sehr viele Angebote bei Ebay. Die könnten dann alle belangt werden?