Die Antworten stehen in der Garagenverordnung (GarVO).
Zu Frage 1)
Den Begriff Tiefgarage gibt es da nicht, sondern es wird
unterschieden zwischen Klein-, Mittel- und Großgaragen.
Ich halte es nicht für einen Ausdruck besonderen Sachverstandes, wenn man auf Begrifflichkeiten herumreitet und damit Verwirrung stiftet. Im Übrigen ist dieser Satz schlicht falsch.
Den Begriff der Tiefgarage gibt es zwar nicht, dafür wird die oberirdische Garage (Garagengeschoss) definiert - die Unterscheidung nach ihrer Größe ist bei weitem nicht die Einzige.
Das Gegenteil von oberirdisch ist nun mal unterirdisch und eine solche Garage wird gemeinhin als Tiefgarage bezeichnet.
Daß dieser Begriff in der GarVO nicht definiert ist, hat systematische und praktische Gründe, nicht aber den, dass diese Unterscheidung irrelevant sei, wie Du es mit Deiner Bemerkung suggerierst.
Von einem Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erwarte ich keine solchen Fehler…
Der ersten Antwort von „von-nix-Ahnung“ hätte man höchstens noch hinzufügen müssen, dass die GarVO zwar „nur“ eine Verordnung ist, sie trotzdem aber wie ein Gesetz zu beachten ist.
Gruß Stefan