Tiefgarage und Rollstuhlfahrer

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage an Euch, die nicht mich persönlich, sondern meinen Wohnungsnachbarn betrifft.

Ich wohne in einer Wohnanlage (ca. 60 Mietwohnungen) und kümmere mich seit längerem schon um unseren Nachbarn (80 Jahre und Rollstuhlfahrer). Die Wohnanlage ist so um 1995 erbaut worden, die Wohnungen sind Behindertengerecht, also die Räume und Türen sind so groß, dass Rollstuhlfahrer keine Probleme haben.

Was aber nicht funktioniert ist der Zugang zur Tiefgarage. Diese hat eine Zufahrt von der Straße (über ein elektr. Rolltor und per Schlüsselschalter zu öffnen) und einen Zugang vom Treppenhaus.
Dieser Zugang vom Treppenhaus besteht aus zwei kurz hintereinander gesetzten Türen, wobei eine von der Garage in Richtung Treppenhaus nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist (Türknauf).
Das Problem ist nun, dass der Nachbar mit seinem Rollstuhl diese „Schleuse“ nicht allein passieren kann.

Eine Anfrage bei der Hausverwaltung durch den Nachbarn zwecks dauerhafter Offenstellung der Tür mit Knauf brachte keinen Erfolg. Es hieß nur, man dürfe die Tür nicht offen stehen lassen, da gäbe es irgendwelche Verordnungen.

Nun meine Fragen:

Gibt es wirklich eine Verordnung die besagt dass zwischen Tiefgarage und Treppenhaus 2 Türen sein müssen und wenn ja welche wäre das?

Hat der Nachbar Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Tiefgarage (er hat dort einen Stellplatz gemietet bzw. dieser gehört zu seiner Mietwohnung dazu) und wenn ja an wen muss er diese Forderung stellen (Vermieter , Hausverwaltung)?

Meine Idee wäre z.B.: Montage von elektr. Türöffnern für Schwenktüren mit Taster im Treppenhaus und in der Garage.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könnt.

Vielen Dank, Gruß Sven.

Hallo!
Die erste Rückfrage wäre, was der Herr in der Garage macht. Fährt er mit 80 noch Auto? Respekt!

Zur eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen, das ist m.E. nicht wirklich Mietrecht.

Die Geschichte mit den Türen hat immer feuerschutzrechtliche Gründe. Ruf doch mal die Feuerwehr an, ob die mal gucken kommen und welche Lösung möglich wäre. Die werden dann schon auf die Hausverwaltung einwirken.

Viel Erfolg.

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht besonders viel weiterhelfen. Es gibt die Brandschutzverordnung, vermutlich meinte die Hausverwaltung diese, als sie von einer Verordnung sprach.

Als Vermieter muss man behindertengerechte Umbauten genehmigen, aber meines Wissens nach nicht bezahlen. Dies hätte dann Ihr Nachbar zu tragen. Aber wie gesagt, leider bin ich in diesem Bereich nicht so rechtsversiert, vielleicht können Ihnen andere hier mehr weiterhelfen.

Der Antrag hat an die Hausverwaltung zu erfolgen, solange das Gebäude ein Mietshaus ist, denn dafür bezahlt der Vermieter den Verwalter. Sollte es sich um verschiedene Vermieter handeln (WEG) ist der Antrag an den Vermieter zu stellen, der ihn wiederum an die HAusverwaltung stellen muss.

Liebe Grüße mitredenwill

Hallo Sven,

leider ist Deine Anfrage für mich zu speziell - wegen
der Tür zur Tiefgarage, das geht wahrscheinlich um die
Brandschutz-Vorschriften.

Trotzdem ein schönes Wochenende
S.
Edit: Ich find es prima, dass Du Dich um den Nachbarn
kümmerst.

hallo sven weide,
ich habe beim googeln nichts adäquates gefunden, aber ich kann mir vorstellen, dass es versicherungstechnische oder bradnschutztechnische gründe gibt, die für diese 2-türen-lösung spricht; inwieweit es da erlaubt ist, elektrische türöffner einzubauen, weiß ich nicht. sorry dass ich da nicht weiterhelfen kann.

gruß schnueffel

Hallo,
eine derartige Verordung ist mir nicht bekannt. Ein Barrierefreier Zugang sollte in der Tat vorhanden sein; gerade in diesem Haus. Ich würde mich an den Vermieter wenden und einen Besichtigungstermin vorschlagen.

MfG

Was aber nicht funktioniert ist der Zugang zur Tiefgarage.

Diese hat eine Zufahrt von der Straße (über ein elektr.
Rolltor und per Schlüsselschalter zu öffnen) und einen Zugang
vom Treppenhaus.
Dieser Zugang vom Treppenhaus besteht aus zwei kurz
hintereinander gesetzten Türen, wobei eine von der Garage in
Richtung Treppenhaus nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist
(Türknauf).
Das Problem ist nun, dass der Nachbar mit seinem Rollstuhl
diese „Schleuse“ nicht allein passieren kann.

Eine Anfrage bei der Hausverwaltung durch den Nachbarn zwecks
dauerhafter Offenstellung der Tür mit Knauf brachte keinen
Erfolg. Es hieß nur, man dürfe die Tür nicht offen stehen
lassen, da gäbe es irgendwelche Verordnungen.

Nun meine Fragen:

Gibt es wirklich eine Verordnung die besagt dass zwischen
Tiefgarage und Treppenhaus 2 Türen sein müssen und wenn ja
welche wäre das?

Hat der Nachbar Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur
Tiefgarage (er hat dort einen Stellplatz gemietet bzw. dieser
gehört zu seiner Mietwohnung dazu) und wenn ja an wen muss er
diese Forderung stellen (Vermieter , Hausverwaltung)?

Meine Idee wäre z.B.: Montage von elektr. Türöffnern für
Schwenktüren mit Taster im Treppenhaus und in der Garage.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könnt.

Vielen Dank, Gruß Sven.

Hallo Sven,

Brandschutzverordnung - außerdem wären die Mieter der unteren Etagen bestimmt besonders erfreut über laut durchs Treppenhaus dröhnende Motorgeräusche und liebliche Abgasdüfte, wenn die Türen offen stünden.

Was steht denn im Mietvertrag? Die Behinderung als solche begründet meines Wissenes keinen Anspruch.

Die Umrüstung wäre wahrscheinlich eine Modernisierung, die auf die Miete umgelegt werden kann. Ich hätte als HV wenig Lust auf eine Diskussion bzgl. dieser Mieterhöhung mit allen Mietern.

Wenn ich recht verstanden habe, geht es doch um den Abstand zwischen den Türen, bzw. das Ersetzen des Knaufs durch eine Klinke? Letzteres ist bestimmt verhandelbar; falls räumlich machbar, könnte man gewiß auch Kompromisse bzgl. des Versetzens einer Tür erreichen.

Mit bestem Gruß

Hallo,
ob die Hausverwaltung in der Pflicht ist, die Tiefgarage
barrierefrei umzugestalten, sollte ein Mieterverein beantworten können. Das ist ja eine ziemlich spezielle Frage und vor allem ist so ein Umbau mit erheblichen Kosten verbunden.

2 hintereinanderfolgende Türen habe ich schon oft
bei Tiefgaragen beobachtet. Schätze das hat auch was mit dem Brandschutz zu tun und macht somit Sinn.
Deswegen dürfte das dauerhafte Offenstehen der Türen brandschutzrechtlich schon verboten sein.
LG
Tina

Hallo Sven Weide,dazu kann ich leider nichts sagen.Wende Dich an das örtliche Senioren Büro oder
an die NRW-Verbraucherzentrale.Mit freundlichen Grüßen karlhans 35

Ciao Sven,

deinen Vorschlag zur „dauerhaften Offenstellung“ kann mißverständlich sein. (dauerhaft offene Tür oder dauerhaft offenes Schloß?)

Deine Schilderung der baulichen Situation legt die Annahme nah, dass die Türen zwei Brandabschnitten trennen. Es könnte eine „Brandschutz“ Auflage der (Feuerwehr/Baugenehmigung) geben, die vorschreibt, dass die Türen selbstschliessend sein müssen (Brandübergriff).
Ob und wie diese Tür verschlossen werden muss (Schlüssel/Knauf) ist davon unbenommen.

Viell hilft hier eine detailierte Begehung mit der Hausverwaltung.

Zum Rechtsanspruch auf Umbau bin ich überfragt. Bitte wende dich dazu an einen anderen Experten. Der kann dir sicher auch Tips zur Finanzierung geben. Dabei kann Euch die Pflegekasse etc finanzielle und bei der Umsetzung unterstützen.

Euch viel Erfolg!
g, amr

uh, das ist gar nicht mein thema, doch ich schätze mal, dass der mieter „leider“ gar keine rechte hat. denn sonst könnte ja jeder sehr viel dinge verlangen, wenn er denn so weit ist, barrierefreien zugang etc. zu brauchen (zb einen lift-einbau oder so…).

daher glaube ich nicht, dass der VM hier in der pflicht ist - es würde ihn ja sicherlich auch teilweise überfordern, finanziell gesehen…

türen im keller/ tiefgarage müssen auch sicherlich wegen brandschutzauflagen geschlossen bleiben, stichwort: benzin/ öl oder altpapier oder was immer so gelagert wird in kellerräumen.

aber sicher weiß ich nix, daher… lieber auf eine andere antwort warten.

aber hier, gefunden im netz, von 2010:
http://www.faz.net/artikel/C30770/richtlinienentwurf…

viele grüße
mannheim13

Hallo Sven,

es könnte sein, dass es z. B. Brandschutzbestimmungen gibt, die zwei Türen vorschreiben. Ich würde mir die Vorschriften nennen lassen und überprüfen, was sie genau aussagen.

Falls die Wohnungen mit einem barrierefreien Zugang zur Tiefgarage verkauft oder vermietet wurden muss dies auch so eingerichtet werden.

Falls es sich um eine gemietete Wohnung handelt, ist der Vermieter Ansprechpartner, falls die Wohnung Eigentum ist, müsste das Problem beim Verwalter und in der Eigentümerversammlung angesprochen werden.

Gruß Knarf

Hallo.

Bei so einer Tiefgarage sind zwei Türen nach Sicherheitsvorschriften vorhanden, und zwar vor allem als Feuerschutz. Dies verlangen übrigens auch Gebäudeversicherungen.

Ein Barrierefreier Tiefgaragen-Zugang ist von der Vermieterseite bereits dadurch gestellt, dass die Tiefgarage von außen auch für Rollstuhlfahrer passierbar ist.
Dies genügt den Anforderungen.

Dass der Vermieter den Treppenhauszugang von der Tiefgarage aus an beiden Türen nun so vergrößern soll, damit auch ein Rollstuhlfahrer durch kann, und hierfür auch noch elektrische Türöffner bereitstellen soll, dass dürfte auch eine Sache des Ermessens sein. Würden die anfallenden Umbaukosten z.B. in keiner Relation zu den Mieteinnahmen stehen, wären sie für den Vermieter unwirtschaftlich und damit wäre er nicht verpflichtet, solchen Umbau durchzuführen.
Auch in öffentlichen Gebäuden, gibt es z.B. nicht an jeder Tür einen Zugang für Rollstuhlfahrer, sondern nur bestimmte Türen, zu denen man sich hinbegeben muß.

Ist natürlich für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer auch nicht gerade hilfreich, längere Wege hinzunehmen, aber dafür werden Behindertenparkplätze sehr günstig am Eingang bereitgestellt.

Man könnte allenfalls nochmal mit dem Vermieter zu reden versuchen, und die Schwierigkeiten - vor allem wetterbedingt - argumentieren, z.B. das Gehbehinderte den längeren Weg zur Tiefgarage haben und dieser Gehweg z.B. ohne Dach ist. Bei Regen oder Schnee bestünde dort besondere Unfallgefahr. Der Außenzugang zur Tiefgarage müßte also „perfekt“ sein, auch bezüglich Beleuchtung, Schalter usw. Er muß insgesamt dem Anspruch „Barrierefrei“ entsprechen. Tut er es nicht, dann nochmal mit dem Vermieter reden.

Meine Äußerungen sind nur freie Meinung. Im konkreten Fall bitte einen Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein vor Ort aufsuchen.

Grüsse,
Delia