Hallo, ich habe mal wieder eine Frage an Euch, die nicht mich persönlich, sondern meinen Wohnungsnachbarn betrifft.
Ich wohne in einer Wohnanlage (ca. 60 Mietwohnungen) und kümmere mich seit längerem schon um unseren Nachbarn (80 Jahre und Rollstuhlfahrer). Die Wohnanlage ist so um 1995 erbaut worden, die Wohnungen sind Behindertengerecht, also die Räume und Türen sind so groß, dass Rollstuhlfahrer keine Probleme haben.
Was aber nicht funktioniert ist der Zugang zur Tiefgarage. Diese hat eine Zufahrt von der Straße (über ein elektr. Rolltor und per Schlüsselschalter zu öffnen) und einen Zugang vom Treppenhaus.
Dieser Zugang vom Treppenhaus besteht aus zwei kurz hintereinander gesetzten Türen, wobei eine von der Garage in Richtung Treppenhaus nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist (Türknauf).
Das Problem ist nun, dass der Nachbar mit seinem Rollstuhl diese „Schleuse“ nicht allein passieren kann.
Eine Anfrage bei der Hausverwaltung durch den Nachbarn zwecks dauerhafter Offenstellung der Tür mit Knauf brachte keinen Erfolg. Es hieß nur, man dürfe die Tür nicht offen stehen lassen, da gäbe es irgendwelche Verordnungen.
Nun meine Fragen:
Gibt es wirklich eine Verordnung die besagt dass zwischen Tiefgarage und Treppenhaus 2 Türen sein müssen und wenn ja welche wäre das?
Hat der Nachbar Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Tiefgarage (er hat dort einen Stellplatz gemietet bzw. dieser gehört zu seiner Mietwohnung dazu) und wenn ja an wen muss er diese Forderung stellen (Vermieter , Hausverwaltung)?
Meine Idee wäre z.B.: Montage von elektr. Türöffnern für Schwenktüren mit Taster im Treppenhaus und in der Garage.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könnt.
Vielen Dank, Gruß Sven.