Angenommen, drei Pferde sind jahrelange Weggefährten in einem Stall, der zum großen Teil aus Einstellern (die monatlich ihre Miete bezahlen) besteht. Nun an einem eher weniger schönen Tag sind die drei Pferde wieder auf der Koppel, Pferd A (mit Hufeisen) tritt Pferd B (ohne Eisen) so übel ans Bein, dass der Tierarzt einen kompletten Bruch des Röhrenknochens feststellen kann und als Folge nur noch das Einschläfern sieht, was auch unverzüglich gemacht wird. Das ehemalige, recht gute Springpferd, inzwischen 23 Jahre alt geworden, ist tot. Die Haftpflichtversicherung von Pferd A teilt nun mit, 50% der Einschläferungskosten zu übernehmen, der Rest sei unter freilaufenden Pferden auf der Weide Risiko des Geschädigten. Die Sache scheint nun für diese Versicherung geregelt zu sein.
Liebe Fachgemeinde, ist dieser Haftpflichtschaden damit denn wirklich geregelt? Muss man diese 50 Prozent Restrisiko so hinnehmen? Gibt es eine Möglichkeit, für das verlorene Pferd entschädigt zu werden? Bringt hier die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung mehr Hoffnung? Vielen Dank Euch alle bereits jetzt!