Hallo zusammen,
am 31ten läuft ein befristeter Arbeitsvertrag aus und es ist nicht geplant den Vertrag zu erneuern/verlängern. Im Vorjahr wurde ein Darlehen beim Arbeitgeber aufgenommen und die Zahlungsmodalitäten besagen das jeden Monat eine Summe X direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Im Darlehensvertrag ist folgende Tilgungsregelung festgelegt:
Tilgungen finden statt über die Gehaltsabrechnung. Wenn der Darlehensnehmer vorzeitig den Arbeitsvertrag beendet ist der Restbetrag fällig am letzten Tag des Arbeitsvertrags.
Mir geht es hier um das Wort „vorzeitig“. Der befristete Arbeitsvertrag wurde nicht vorzeitig beendet (sondern ist einfach ausgelaufen und wurde nicht erneuert) - muss man sich an diese Klausel halten oder können andere Wege gefunden werden das Darlehen abzuzahlen.
VG