Tinnitus - Höhe GdB?

http://www.juraforum.de/gesetze/StVG/2/2_StVG_fahrer…
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=1652
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/nachrichten/welt…

Wie du siehst, wird in konkreten Gesetzestexten nicht speziell
auf Gehörlose eingegangen, da ja mehrere Anforderungen erfüllt
sein müssen.

Deine zitierten „Aufsätze“ sind leider belanglos.

In :http://www.juraforum.de/gesetze/StVG/2/2_StVG_fahrer…

könnte man in Kpitel 8 was finden:
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

Was ja sogar meinen Behauptungen immer näher kommt.

Im zweiten zitierten Fachbereich geht es nur um die Feststellung einer Schwerhörigkeit und folgenden Empfehlungen.
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=1652

Der dritte Link war wohl nur aus deiner Hoffnungslosigkeit geboren, mir was aus Japan unterjubeln zu wollen.
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/nachrichten/welt…

Es bleibt dabei, Taube können nicht so ohne weiteres einen Führerschein machen.

Schönen Gruß
Termid

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Wie gesagt, es steht alles da. Taube dürfen fahren und darum ging es bei dem Thema.

Das ist Fakt (siehe die ganzen Links)
wird praktiziert (siehe alle Links, Gandalfs Post etc.)
und ist erlaubt wenn nichts weiteres dagegen spricht (siehe Gesetzestexte).

Auch wenn es dir nicht passt unrecht zu haben, die Tatsache das Gehörlose bei uns Auto fahren dürfen läßt sich nicht wegdiskutieren und ich denke damit ist das Thema auch geklärt.

Noch ein schönes Wochenende
Grüße
Novalee

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Auch wenn es dir nicht passt unrecht zu haben, die Tatsache
das Gehörlose bei uns Auto fahren dürfen läßt sich nicht
wegdiskutieren und ich denke damit ist das Thema auch geklärt.

Ja, denke ich auch. Wobei es mir in erster Linie um die Restriktionen ging, die einem auferlegt werden.

Ende, vorbei.

Noch ein schönes Wochenende

Wünsche ich auch.
Hier im Süden schneit es gerade seit drei Tagen unaufhörlich.

Grüße

Termid

Ich glaube das ist zur Zeit im ganzen Land so, hier kommt man mit dem Schippen nicht mehr nach :smile:

Hallo,

Und Danke dafür, dass du nichts gegen mich hast. In anderen
Beiträgen, noch mit eklastik unterschrieben, sah das ganz
anders aus.

Ich habe noch NIE einen Beitrag mit „eklastik“ unterschrieben.

Gruß
Elke

Hoi.

Nachdem ihr weiter unten nach was gesetzliches suchtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_4_105.html

Unter Punkt Zwei der Tabelle steht, dass mensch fahren darf, auch bei beidseitiger Gehörlosigkeit, wenn keine anderen Beeinträchtigungen vorliegen und mensch sich vorher 3 Jahre lang mit Klasse B bewährt hat.

Ciao
Garrett

P.S. Hier oben schneits noch und ich will nach Hause…mal schauen, wann ich ankomme…