http://www.juraforum.de/gesetze/StVG/2/2_StVG_fahrer…
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=1652
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/nachrichten/welt…Wie du siehst, wird in konkreten Gesetzestexten nicht speziell
auf Gehörlose eingegangen, da ja mehrere Anforderungen erfüllt
sein müssen.
Deine zitierten „Aufsätze“ sind leider belanglos.
In :http://www.juraforum.de/gesetze/StVG/2/2_StVG_fahrer…
könnte man in Kpitel 8 was finden:
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.
Was ja sogar meinen Behauptungen immer näher kommt.
Im zweiten zitierten Fachbereich geht es nur um die Feststellung einer Schwerhörigkeit und folgenden Empfehlungen.
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=1652
Der dritte Link war wohl nur aus deiner Hoffnungslosigkeit geboren, mir was aus Japan unterjubeln zu wollen.
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/nachrichten/welt…
Es bleibt dabei, Taube können nicht so ohne weiteres einen Führerschein machen.
Schönen Gruß
Termid