Guten Tach an die Experten,
ich habe einen Tinnitus und eine zurzeit 25% Hörminderung auf dem rechten Ohr. Einen Antrag an das Versorgungsamt habe ich gestellt, aber bis über den entschieden wurde, können Monate vergehen.
Welchen Grad kann ich erwarten?
Hoi.
Schau dir mal diese Tabelle an: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.d.htm
Ohne die Entscheidung vorweg zunehmen, wird ein GdB wohl gar nicht zum tragen kommen, jedenfalls im Moment nicht.
Aber selbst bei Taubheit eines Ohres gäbe es nur ca.20-30% GdB, je nach Begleitumständen.
Ciao
Garrett
Hallo Garrett,
Deine Tabelle ist veraltet, seit 01.01.09 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersmedV). Da gab es auch durchaus einige Änderungen.
Außerdem kommt es bei Tinnitus nicht nur auf den absoluten Hörverlust an, sondern auch auf evtl. psychische Folgen (s. Nr. 5.3., S. 37):
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
&Tschüß
Wolfgang
Hoi.
Sorry für falsche Liste (veralteten Link sofort gelöscht)!
Ciao
Garrett
hallo,
wie ist das denn dann:
man hätte schon 80% aufgrund anderer Ursachen, und nun kämen noch 20% hinzu (Taubheit mit Tinnitus rechts)?
Hoi.
Auf jeden Fall werden die 80% und die 20% nicht einfach zusammengezählt und man kommt nicht auf 100%. (Ein Fall: 70% und aG wegen Bandscheibenvorfälle mit Lähmungen, dann schwerer Herzinfarkt mit 80% bewertet - „Gesamt-GdB“ damals 80% + aG)
Hier kommt wieder ein Gutachter/Arzt ins Spiel der bewertet, ob und wie sich die neue Schädigung auswirkt. So wäre das, z.B., für einen Rollifahrer mit 80% anders als für einen Sehbehinderten, da dieser stärker auf das Hören angewiesen ist als andere Behinderte.
Es sollte ein Antrag auf „Verschlimmerung“ bzw. Neufeststellung gestellt werden, damit das dokumentiert ist - auch wenn sich vielleicht nix an den Prozenten ändert.
Ciao
Garrett
anderes dabei auch beachten…
Aber Vorsicht.
Keine schlafenden Hunde wecken. Unter Umständen kann man bei einer amtlich festgestellten Behinderung auch seinen Führerschein verlieren!
Einen (teilweise) Tauben wird man wie einen Blinden nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen lassen.
Einen (teilweise) Tauben wird man wie einen Blinden nicht mehr
am Strassenverkehr teilnehmen lassen.
Hallo
Das ist blödsinn! Taube dürfen Autofahren! Wie kann man nur Taube mit Blinde beim Autofahren vergleichen (wenn es nicht auf eine Person zutrifft)?
Das Taube nicht autofahren dürfen, ist nur ein dummes Vorurteil.
Es gibt sogar nur wenige (26 angeblich) Länder wo sie das nicht dürfen. Im Moment fallen mir z.B. Japan (falls sich das inzwischen nicht auch schon geändert hat) und Indien, wo es auch wohl gerade überdacht wird, ein.
Für Indien kann man es z.B. hier lesen:
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/l…
Für unsere Gegenden hier ein paar Links wo das Thema angeschnitten wird:
http://www.deafzone.ch/discussion/act…
http://www.gehoerlosblog.de/allgemein…
http://www.gefo02.de/gehoerlosigkeit/…
Schade das sogar in diesem Board mit Vorurteilen um sich gschmissen wird, statt mit konstruktivem Wissen…
Grüße
Novalee
Das ist blödsinn! Taube dürfen Autofahren!
Aber nur wenn sie auch ein Martinshorn hören können.
Das Taube nicht autofahren dürfen, ist nur ein dummes
Vorurteil.
Schade das sogar in diesem Board mit Vorurteilen um sich
gschmissen wird, statt mit konstruktivem Wissen…
Eben nicht. Siehe Martinshorn.
Schonmal was von Blaulicht gehört?
Das Martinshorn wird nicht allein gebraucht.
Moin,
Einen (teilweise) Tauben wird man wie einen Blinden nicht mehr
am Strassenverkehr teilnehmen lassen.
stimmt nicht.
Ich kenne mindestens drei Gehörlose (und das meint die hören absolut nichts), die Autos fahren und natürlich auch dürfen.
Die Leute hab ich bei meiner Ausbildung zum Gehörlosentutor kennengelernt.
Gandalf
Schonmal was von Blaulicht gehört?
Das Martinshorn wird nicht allein gebraucht.
Klar, aber das Martinshorn kann man nicht um die Ecke sehen. Denn es soll dich frühzeitig warnen, trotz Vorfahrt!
Und ich werfe hier nicht mit Vorurteilen herum. Eine Großtante war taubstumm und später sogar Ausbildungsleiterin in Bethel. Wenn ich als Kind mit ihr ‚sprach‘ sagte sie immer, ich soll nicht so schreien. Sie erkannte das an meinem Hals.
Sie durfte übrigens keinen Führerschein machen, obwohl sie ihn gerne gehabt hätte. Ihr Ehemann war 80% taub und durfte damals noch mit einem 100km/h Schild fahren. So weit aus meiner eigenen Erlebniswelt, die die Wahrheit wohl am Besten wiederspiegelt. Das war in den 1950-60er Jahren.
Es mag sein dass taube Menschen Auto fahren dürfen, dann aber wahrscheinlich eher mit Auflagen wie z.B. ein 60km/h Schild an der Rückseite des Fahrzeuges und entsprechender Abdrosselung des Motors.
Wenn sich hier irgend jemand gemeldet hätte und gesagt hallo, ich bin 100% taub und habe einen Führerschein Klasse drei (B)…, aber das ist ja nicht so.
Schönen Gruß
Hallo,
Klar, aber das Martinshorn kann man nicht um die Ecke sehen.
Denn es soll dich frühzeitig warnen, trotz Vorfahrt!Und ich werfe hier nicht mit Vorurteilen herum. Eine Großtante
war taubstumm
Nun, die Wortwahl ist schon mal — mhm, nicht so richtig geglückt.
Sie durfte übrigens keinen Führerschein machen, obwohl sie ihn
gerne gehabt hätte. Ihr Ehemann war 80% taub und durfte damals
noch mit einem 100km/h Schild fahren. So weit aus meiner
eigenen Erlebniswelt, die die Wahrheit wohl am Besten
wiederspiegelt. Das war in den 1950-60er Jahren.
Wir sind heute 50 Jahre weiter.
Informier dich mal generell hier:
http://www.taubenschlag.de/Fahrschulen
oder hier:
http://www.gehoerlos-tirol.at/beratungsstelle/bs_faq…
Es gibt eine Anzahl von Fahrschulen, die auf auf gehörlose Kunden spezialisiert sind.
Es mag sein dass taube Menschen Auto fahren dürfen, dann aber
wahrscheinlich eher mit Auflagen wie z.B. ein 60km/h Schild an
der Rückseite des Fahrzeuges und entsprechender Abdrosselung
des Motors.
Nein.
„Gehörlose werden grundsätzlich als fahrtüchtig eingestuft. Im Zweifel entscheidet die Fahrschule oder ein Prüfer vom TÜV.“
(Quelle:
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC… )
oder hier:
http://www.team-fahrschule-hamburg.de/handicap/ausbi…
Bei solchen Themen sind Meinungen eher weniger hilfreich. Information / Fakten sind gefragt.
Gruß
Elke
Führerschein für Gehörlose?
Und ich werfe hier nicht mit Vorurteilen herum. Eine Großtante
war taubstummNun, die Wortwahl ist schon mal — mhm, nicht so richtig
geglückt.
Hallo Elke,
dass du ein Unwohlsein mit mir hast, ist nicht zu übersehen.
Wir sind heute 50 Jahre weiter.
Informier dich mal generell hier:
http://www.taubenschlag.de/Fahrschulen
Gut, das ist DIE Fahrschule für Hörbehinderte in Sachsen-Anhalt. Wir sprechen von Gehörlosen.
oder hier:
http://www.gehoerlos-tirol.at/beratungsstelle/bs_faq…
Das ist eine Seite aus Österreich. Die gilt nicht für Deutschland.
Es gibt eine Anzahl von Fahrschulen, die auf auf gehörlose
Kunden spezialisiert sind.
Welche?
Es mag sein dass taube Menschen Auto fahren dürfen, dann aber
wahrscheinlich eher mit Auflagen wie z.B. ein 60km/h Schild an
der Rückseite des Fahrzeuges und entsprechender Abdrosselung
des Motors.
Nein.
Hast du Argumente?
„Gehörlose werden grundsätzlich als fahrtüchtig eingestuft. Im
Zweifel entscheidet die Fahrschule oder ein Prüfer vom TÜV.“
(Quelle:
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC…
)
Und, was entscheidet der TÜV?
oder hier:
http://www.team-fahrschule-hamburg.de/handicap/ausbi…
Ja, aber das alles sagt nichts über die Beschränkungen aus.
Lassen wir es damit gut sein, diese Diskussion bringt niemanden weiter.
Schönen Gruß
Termid
Hallo,
Lassen wir es damit gut sein, diese Diskussion bringt
niemanden weiter.
Du hättest die Links ja mal weiterlesen können und weiterrecherchieren können.
Es ist immer schwerer, Belege für etwas zu finden, was es nicht gibt, als für etwas, das es gibt. Ich kenne keine besonderen genrellen Auflagen für Gehörlose beim Führen eines Fahrzeugs. Nur Gehörlose, die Auto fahren. Ganz normal.
Übrigens deine Bemerkung, es ginge in dem einen Link um „Hörbehinderte“ nicht um „Gehörlose“ ist Beckmesserei. Zum einen ging es im UP nicht um einen Gehörlosen, zum anderen ist „Hörbehindert“ ein Überbegriff unter den auch „Gehörlose“ fallen.
Österreich habe ich mit hineingenommen, weil es hier doch tatsächlich auch Menschen aus diesem Land geben soll.
Und nein, ich habe kein Problem mit dir, nur damit, dass du etwas schreibst, was deine Meinung ist bzw. deine Erinnerung an etwas, was vor 50 Jahren der Fall war, ohne dass du die konkreten Fakten für damals nachfragen kannst. Mit diesem wenigen Wissen stellst du richtige Aussagen in Frage ohne dass du dir die Mühe gemacht hast, wenigstens selbst zu recherchieren.
Gruß
Elke
Hallo Elke,
das hast du ja fein geschrieben, und damit auch durchaus recht.
Und Danke dafür, dass du nichts gegen mich hast. In anderen Beiträgen, noch mit eklastik unterschrieben, sah das ganz anders aus.
Allerdings fehlt deinen Behauptungen wie auch meinen Ausführungen immer noch der Hinweis zu den Durchführungsrichtlinien eines entsprechenden Paragraphen in der Strassenverkehrsordnung, oder speziell auf das neue Diskriminierungsgesetz des EuGH.
Leider sind wir von der eigentlichen Frage des UP (Tinnitus) soweit abgekommen , dass sich die Diskussion verselbständigt hat.
Jetzt antworte ich wirklich nicht mehr in Bezug auf Gehörlosigkeit auf deine (künftigen) Artikel.
Schönen Gruß
Termid
Jetzt antworte ich wirklich nicht mehr in Bezug auf
Gehörlosigkeit auf deine (künftigen) Artikel.Schönen Gruß
Termid
Das ist auch besser so, ich habe in meinem ersten Posting bereits einige Quellen genannt, die auch aus Deutschland sind und dort berichten auch Gehörlose selber das sie Auto fahren, aber die Links hast du dir offenbar auch nicht durchgelesen.
Wie Elke und ich schon schrieben, einfach mal informieren um sich auf Fakten zu berufen und nicht mit Meinungen um sich schmeißen. Wir sind hier bei „wer weiss was“ und nicht bei „wer meint was“.
Es gibt neben Sachsen Anhalt auch noch Fahrschulen z.B. hier
http://www.fahrschule-barthold.de/
Dann nochmal ein Artikel dazu, speziell über autofahren von Gehörlosen
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC…
Da du dir die letzten Links offenbar nicht durchgelesen hast die ich gepostet habe, wirst du diese wohl auch nicht lesen, aber Leute die nicht unbelehrbar sind, dürfte es vielelicht interessieren.
Jetzt antworte ich wirklich nicht mehr in Bezug auf
Gehörlosigkeit auf deine (künftigen) Artikel.
Das ist auch besser so, ich habe in meinem ersten Posting
bereits einige Quellen genannt, die auch aus Deutschland sind
und dort berichten auch Gehörlose selber das sie Auto fahren,
aber die Links hast du dir offenbar auch nicht durchgelesen.Wie Elke und ich schon schrieben, einfach mal informieren um
sich auf Fakten zu berufen und nicht mit Meinungen um sich
schmeißen. Wir sind hier bei „wer weiss was“ und nicht bei
„wer meint was“.
Jetzt leg doch mal ‚Butter bei die Fische‘ und erzähl nicht ständig von ‚nicht gelesen‘.
In deinen Quellen ist nichts zu lesen. Zumindest habe ich mit Anstrengung nichts sehen können. Ein Zitat mit rechlichem Hintergrund wäre sehr hilfreich.
Und das ‚wer-weiss-was‘ soll auch weiterhin den Stempel eines seriösen und fundierten Forums behalten.
Deshalb diskutieren wir (auch). Aber bitteschön ohne beleidigend zu werden.
Schönen Gruß
Termid
http://www.juraforum.de/gesetze/StVG/2/2_StVG_fahrer…
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=1652
http://www.gebaerdenwelt.at/artikel/nachrichten/welt…
Wie du siehst, wird in konkreten Gesetzestexten nicht speziell auf Gehörlose eingegangen, da ja mehrere Anforderungen erfüllt sein müssen.
Aber es ging ja hier nur um Gehörlosigkeit und wie man hier (nochmal) nachlesen kann, ist es Gehörlosen nicht untersagt ein Fahrzeug zu führen, da man festgestellt hat, daß die Gehörlosigkeit die Fahrtauglichkeit im Vergleich mit Hörenden nicht mehr schadet.
Lediglich im beruflichen Bereich, wird das Gesetz strenger z.B. Busfahrer etc.