Aufgrund einer „versorgungsärztlichen Stellungsnahme“ lehnt das Versorgungsamt meinen Antrag auf GdB ab. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden- Im Entlassungsbericht der Rehaklinik (Aufenthalt 15.9. bis 27.10.) steht drin, dass sich der Zustand (Ohrgeräusch usw.) nach der Entlassung nicht gebessert hat. Wer hat Erfahrungen mit Widersprüchen? Kann ich verlangen, dass ich einem beauftragten Arzt vorgestellt werde? Oder ist das eh Gegenstand des Widerspruchsverfahrens?
FAQ:1129 + falsches Brett
Hi!
Wer hat Erfahrungen mit Widersprüchen?
Kann ich verlangen, dass ich einem beauftragten Arzt vorgestellt werde?
Oder ist das eh Gegenstand des Widerspruchsverfahrens?
Das kannst Du evtl. alles erfahren, wenn Du Deinen Artikel nochmal im richtigen Brett „Ämter & Behörden allgemein“ einstellst – und zwar unter Beachtung von FAQ:1129!
LG
Jadzia Dax
Hallo,
bei reinem Tinnitus ohne seelische Beeinträchtigungen und ohne Schwerhörigkeit kommt nichts dabei raus.
Selbst Taubheit auf einem Ohr bedingt einen GdB von 15 (!) also auch unter GdB 20, damit Ablehnung.
Gruß
Andreas
Hallo,
Tinnitus kann je nach Ausprägung und Begleiterscheinungen einen GdB von 0-50, manchmal sogar noch höher ‚einbringen‘. Wie es eingestuft wird, ist leider oft von Arzt zu Arzt verschieden. Bei der Untersuchung sollte man auf jeden Fall auch die Einschränkungen und die psychischen Belastungen schildern, die mit der Krankheit einhergehen.
Gruß, Olli