Tipps? Bald 100% EU-Rente

Hallo,

vielleicht hat jemand noch Anregungen oder Informationen für mich, die mir weiterhelfen.

Ich, 45, Palliativpatientin mit 100 % SBH + G, erhalte, sobald ich mich für einen Rentenbeginn entschieden habe (entscheiden konnte…) definitiv

100 % EU-Rente - unbefristet/auf Dauer.

Was ich schon „zusammengesammelt“ habe:

Mit dem Tag der Zustellung des Rentenbescheides endet mein Arbeitsverhältnis (z.Zt. ruhend).

Dort war ich seit über 10 J. in Vollzeit beschäftigt, seit einigen Jahren auch als Schwerbehinderte. Es ist ein grosser AG mit fast 1000 AG.

Bei Wiedererkrankung mit Rezidiv habe ich eine BEM unterschrieben.

Kann es sein, dass durch die EU-Rente ALL der Schutz, alle Rechte als Schwerbehinderter Beschäftigter enden, ist das wirklich so?

Mein Problem:
Ich habe den Krebs - bis hierhin - überlebt.

Jetzt habe ich bald einen Lebensunterhalt der NICHT zum Überleben reicht!

Ich habe keinen 2. Verdiener und bin allein auf diese Rentenzahlungen angewiesen.

Eine mdl. Zusicherung des AG auf geringfügige Beschäftigung vom Herbst wurde jetzt zurückgenommen.

Kann es wirklich sein, dass ich jetzt so „im Regen stehengelassen“ werde?

Gibt es nur die Möglichkeit auf das „goodwill“ zu hoffen? Und keine rechtlichen Möglichkeiten?

Warum verliere ich alle Rechte, die ich mit dem ruhenden Vertrag noch habe, aber von denen ich wiederum auch nicht profitieren würde, weil ich an den ruhenden Vertrag auch mit einer Rente auf Zeit nicht zugreifen könnte?

Warum ist das so, dass in dieser finanziell schwierigen Situation es gesetzlich auch noch so geregelt ist, dass der Anspruch auf Resturlaub aus diesem Vertrag dann voll auf die Rente angerechnet wird? WAS SOLL SOWAS???

Ihr merkt schon, ich bin ziemlich entsetzt und wütend.
Enttäuscht zudem auch vom AG.

Nochmal zurück,

ich habe schon eine Menge von Infos sammeln können:

  • Ich muss weiterhin jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.

  • Die Rente wird auch noch besteuert, es werden nochmals 10,8 % abgezogen, danach noch KV und Pfl.-Vers., macht in etwa 25 %.

Solange ich es kann gesundheitlich, darf ich bis zu 3 Std. tgl. arbeiten, umgerechnet - nach alten Bedingungen wären das bei mir in etwa 25/ 26 Std - bei 400 €* gewesen.
(AG bietet keine 450 €-Verträge)

Ich muss noch eine Entscheidung zum Rentenbeginn treffen, dies weil gesetzl. so vorgesehen, da mich die KK nicht aufgefordert hat, die Rente zu beantragen (sondern dies freiwillig machte, weil das ALG I auch eine Katastrophe für mich ist).

Ich weiss inzwischen dass es allein auf die Rentenhöhe keine so grosse Rolle spielt, der Unterschied zw. 3 möglichen Rentenbeginntagen liegt unter einem Euro.

Entscheidend ist schon eher der Besteuerungssatz, in 2012 lt. Auskunft 64 % - auf ewig, in 2013 66 %.

Was ist ein Eingangssteuersatz, den Begriff habe ich nicht verstanden, es wurden 8.000 € genannt.

Gibt es noch weitere Infos, die ich beachten muss und die zu einer anderen Entscheidung führen könnten? Ich werde mit den bisher vorliegenden Informationen mich für 2012 als Rentenbeginn entscheiden wegen der 2 % Unterschied in der Besteuerung.

Ach ja, nebenbei - ich finde es ziemlich fies, dass man sich das alles „selbst“ erarbeiten muss, weil keine helfende Stelle alle diese Infos geben kann, sondern jeder nur so ein paar Tipps hat.

Ich danke dem lieben Gott, dass ich noch so gut denken kann und weiss, wo ich ein paar Informationen herbekomme.

Aber es ist so kräftezehrend und es verbleibt immer das Gefühl, etwas übersehen zu haben…

lieben Gruss

Guten Morgen,

da dein Artikel im großen und ganzen gegen die FAQ 1129 verstößt, nur eine Teilantwort, die Dich vmtl. auch schon weiter bringt:

Es ist nicht die komplette Rente steuerpflichtig, es gibt außerdem einen hohen Freibetrag. Ab welchem Bruttobetrag die Rente versteuert wird (und dann auch nur der Teil der Rente, der „drüber“ liegt), findest Du in einer Übersicht z. B. hier: http://www.zdf.de/WISO/Steuern-auf-die-Rente-2480139…
(nen bissl runterscrollen)

Sollte die Rente nicht reichen, besteht die Möglichkeit grundsicherung zu beantragen (hier wird die Grundsicherung auch leicht erhöht sein, wegen vorliegen des GdB 100 in Verbindung mit dem Merkzeichen G)

Gruß
MG