Liebe/-r Experte/-in,
In meiner Wäscherei ist ein sehr wertvolles über 120 Jahre altes sehr
großes Tischtuch (Tafeltuch, Erbstück) verschwunden Könnt ihr mir sagen, welche Rechte ich als
Kunde habe? Vielen Dank für Eure Hilfe
Schadensersatz.
Hallo,
das ist ein klassischer Fall eines Schadenersatzanspruchs (§ 280) aufgrund einer Pflichtverletzung. Normalerweise müsste man genau das erhalten, was abhanden gekommen ist. Da es sich bei diesem Tuch allerdings um ein Einzelstück handelt, kann man lediglich Wertersatz verlangen.
Hoffe dass ich helfen konnte…
Lieber Digtat,
Rechte können sich lediglich ergeben, wenn die Polizei den Dieb findet und das Tuch sicherstellt, jedoch dürfte sich dieses als sehr schwer erweisen. Sollte das Tuch bereits vom Dieb weiter verkauft worden sein, kann man von dem neuen Besitzer auf jeden Fall Herausgabe verlangen, da dieser an gestohlener Ware kein Eigentum erlangen kann.
Auf jeden Fall sollte man den Diebstahl bei der Versicherung und der Polizei sofort angeben. Da es sich um ein wertvolles Erbstück handelt wird man jedoch nie davon ausgehen können, den persönlichen Wert ersetzt zu bekommen! Meist nimmt die Versicherung sich dessen kaum an, da keine Verkaufsbelege etc. vorhanden sind. Am besten Belegen Sie den ursprünglichen Besitztum anhand von Fotos, etc… Ich Wünsche Ihnen viel Glück!!
Kurz zu den vorherigen Antworten: Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn der Dieb ausfindig gemacht wird und ihm der Diebstahl zur Last gestellt werden kann. Dann würde ich aber nicht auf Schadensersatz klagen, sondern auf Herausgabe Ihres Eigentums (siehe meine vorherige Antwort: kein Eigentumserwerb an gestohlener Sache, auch nicht wegen Gutgläubigkeit). Sollte die Herausgabe nicht möglich sein, kann man auf Schadensersatz klagen!
Das weiß ich leider nicht.
Hallo, Hallo da bin ich absolut nicht zuständig. Wer hat mich hier als Experte ausgesucht ? Ein Test ?