Hallo zusammen
Hallo,
bei solchen Übertragungen können die Dinge sehr unterschiedlich laufen. Generell geht es weniger darum, ob die Bank versteigern kann. Viel interessanter ist, ob das Haus rechtzeitig aus dem „Vermögen“ der Eltern auf Dich übertragen wurde. Deren künftiger Insolvenzverwalter könnte auf die Idee kommen, dass da sog. Insolvenzmasse „beiseite geschafft“ wurde. Dann wäre das Geschäft eventuell nicht „insolvenzfest“ - und würde vom Verwalter rückabgewickelt.
Mein Rat: Schuldnerberatung einschalten - und einen Unternehmensberater hinzuziehen, der sicherstellt, dass das Unternehmen nicht mit reingezogen werden kann.
VG Klaus Marwede
Hallo,
wenn die PI beantragt wird und von Amtswegen nachgewiesen werden kann, dass eine Überschreibung wegen der drohenden PI vorgenommen wurde, kann das Haus mit in die Masse genommen werden. Hier sollten Sie einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
MfG
Lucy
Hallo,
Is zu 10 Jahre kann der Insolvenzverwalter Vermögen zurück fordern. Er wird dies tun, wenn aus der Rückführung der Immobilie mit ans hließender Versteigerung ein Profit zu erwarten ist, von dem Gläubiger bedient werden könnten. Dies wird dann wohl ein Gutachten feststellen, welches durch den InsoVerwalter in Auftrag gegeben wird.
LG
Hallo,
eines vorab:
Mit diesen doch für mich sehr seltenen Fragen würde ich einen Fachanwalt etc. möglichst aus dem Insolvenzrecht hinzuziehen.
es müsste nämlich zu allerst geprüft werden, welche Art der Insolvenz für Ihren Vater in Frage kommt. Alleine deshalb, weil er bis vor kurzem noch selbstständig war.Dies ist deshalb von Bedeutung, dass z.B. keine offenen Arbeitnehmerforderungen noch herumgeistern bzw. nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.
zu dem nun Dir gehörenden haus sagt mir mein Bauchgefühl:
Du hast das Haus von deinen Eltern „gekauft“, ohne das hierfür Geld geflossen ist. Im gegenzug hast Du vorhandene Finanzierung übernommen, der Du auch regelmäßig gegenüber der Bank nachkommst. Wen dem so ist, warum sollte die Bank dann Dir Dein Haus wegnehmen wollen??? es ist doch nicht Gegenstand einer Insolvenz bzw. Privatinsolvenz DEINER Eltern-
oder verstehe ich was falsch??
Vielleicht wäre auch der richtige Ansprechpartener jener Notar, der seinerzeit die Dinge geregelt hat.
Gruss
Knauffi
Hallo,
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen,das Haus gehört dir und die Bank ist kein Gläubiger deiner Eltern solange du die Hypothek bezahlst , die Bank damit einverstanden war , daß du die Hypothek übernimmst und du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist .
Gem. Paragraph 133 InsO kann aber die "Übetragung " von dem Insolvenzverwalter angefochten werden und somit die "Übertragung " rückgängig gemacht werden .
Da dein Problem sehr komplex ist würde ich dir Raten , ein Anwalt um Rat zu fragen ( Tätigkeit Schwerpunkt Insolvenzverfahren ) .
Ich weiß, es kostet was aber meiner Meinung nach , ist dein Haus das Wert.
Wünsche dir viel Erfolg und Drücke dir alle Daumen(-; !
Dieses ist richtig, es kann Schwierigkeiten geben.Siehe Fall Schlecker…Beim Antrag der Insolvenz werden Deine Eltern befragt, was Sie ca. in den letzten 3 Jahren verschenkt, verliehen, vekauft haben( also an grösseren Werten) Du hast also das Haus Deiner Eltern gekauft. Kannst Du das per z.b. Kontobuchung nachweisen? Wo ist das Geld aus dem Erlös des Hauses geblieben?Beim Insolvenzgericht wird man gerade dann hellhörig wenn 2012 das Haus verkauft und 2013 in die Insolvenz geht.Dieses nennt man Insolvenzbetrug.