Titelbezeichnungen FH/BA

Hallo!

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt Diplom-Informatiker (FH). Stimmt das??? Wie sieht es mit Abschlüssen an Berufsakademien aus? Kann der Zusatz „BA“ auch nach einiger Zeit wegfallen?

Falls es tatsächlich so etwas gibt, würde mich auch mal die Verordnung interessieren, in der das steht.

Vielen Dank schon mal.

Grüße, Tanja

Hallo!

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren
Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen
kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt
Diplom-Informatiker (FH). Stimmt das??? Wie sieht es mit
Abschlüssen an Berufsakademien aus? Kann der Zusatz „BA“ auch
nach einiger Zeit wegfallen?

Äh, in welcher Verordnung steht eigentlich, dass man überhaupt ein FH hinzufügen muss? Ich würde in jedem Fall einfach Dipl. Ing. angeben.

Gruss

Jens

Hallo!

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren
Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen
kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt
Diplom-Informatiker (FH). Stimmt das??? Wie sieht es mit
Abschlüssen an Berufsakademien aus? Kann der Zusatz „BA“ auch
nach einiger Zeit wegfallen?

Das wäre mir neu…

Rechtlich sieht es so aus: Die Hochschule verleiht Dir aufgrund der entsprechenden Prüfungsordnung einen Titel. Das war’s. Und wenn Dir die Hochschule den Titel „Dipl.-Ing (FH)“ verleiht, dann hast Du diesen Titel. Damit hat sich’s.

Was in manchen Fällen noch dazu kommt, sind - je nach Fach - bestimmte „berufsständische“ Regelungen, z.B. Eintragung in die Architektenrolle oder ähnliche Dinge, die z.T. mit „Warte-Fristen“ verbunden sind.

Aber es ist ja nicht schlimm, wenn man „Dipl.-Ing. (FH)“ ist, das sind auch nur Menschen…

Grüße,
Vlado

Hallo Jens!

Äh, in welcher Verordnung steht eigentlich, dass man überhaupt
ein FH hinzufügen muss? Ich würde in jedem Fall einfach Dipl.
Ing. angeben.

Das steht in der SPO (Studien- und Prüfungsordung), hier z. B. ein Ausschnitt aus der SPO meiner FH:

Aufgrund von § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 und § 38 Abs. 1 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Baden-Württemberg (Fachhochschulgesetz - FHG) in der Fassung vom 10. Januar 1995 (GBl. S. 73) hat der Senat der Fachhochschule Furtwangen Hochschule für Technik und Wirtschaft am 28.06.2000 folgende Studien- und Prüfungsordnung beschlossen. 

§ 30 Diplomgrad und Diplomurkunde

(1) Die Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und Wirtschaft verleiht nach bestandener Diplom-Prüfung den Diplomgrad

(2) Diplom-Informatiker bzw. Diplom-Informatikerin, abgekürzt Dipl.-Inform. (FH) in den Studiengängen Allgemeine Informatik, Medieninformatik, Wirtschaftinformatik, Computer Networking, Computer Engineering und Online Medien;

Hm, also ich dachte immer, daß man mit einem FH-Diplom verpflichtet wäre, das auch in der Bezeichnung des Titels anzugeben. Aber so wie es in unserer SPO steht, bin ich mir jetzt auch nicht mehr so sicher, denn sie haben „FH“ seltsamerweise nur bei der Abkürzung erwähnt.

Grüße, Tanja

(1) Die Fachhochschule Furtwangen - Hochschule für Technik und
Wirtschaft verleiht nach bestandener Diplom-Prüfung den
Diplomgrad

Da hast Du’s doch. Mit oder ohne FH ist meines Wissens für die „Visitenkarte“ unerheblich. Dein Arbeitgeber weiss es eh anhand der Zeugnisse. Wo ist das Problem? Ich selbst finde den Titel sowieso schon zu lang „Dipl. Inform.“ – wenn jetzt noch ein FH oder sonstwas dahinter kommt, kann man es ja gleich ausschreiben :smile:

Gruss

Jens

Hi Tanja :smile:

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren
Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen
kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt
Diplom-Informatiker (FH).

Das stimmt nicht! Du bekommst den akademischen Grad „Diplom-Informatiker (FH)“ und nicht den akademischen Grad „Diplom-Informatiker“. Wenn du das (FH) einfach weglässt, dann gibst du dich für etwas aus, was du nicht bist. Das ist sogar strafbar! Das (FH) soll ja gerade ausdrücken, dass du ein mehr prkatisch orientiertes Studium absolviert hast. Und versuch mal, mit einem FH-Diplom an einer Uni zu promovieren … Ein FH-Diplom ist nun mal etwas anderes als ein „Uni-Diplom“ …

cu Stefan.

Das stimmt nicht! Du bekommst den akademischen Grad
„Diplom-Informatiker (FH)“ und nicht den akademischen Grad
„Diplom-Informatiker“. Wenn du das (FH) einfach weglässt, dann
gibst du dich für etwas aus, was du nicht bist. Das ist sogar
strafbar!

Stimmt nicht. Der Titel lautet Dip. Ing. Da wird nicht weiter unterschieden, auch wenn da tausendmal ein FH dahintersteht.

Und versuch
mal, mit einem FH-Diplom an einer Uni zu promovieren

Das ist mittlerweile möglich, hängt nur von der Promotionsordnung der jeweiligen Uni ab. In Berlin, Konstanz und Bremen weiß ich es sicher, von einigen anderen Unis hab ich es gehört.

Ein
FH-Diplom ist nun mal etwas anderes als ein „Uni-Diplom“ …

Hauptsächlich bezüglich der Geldbörse (bzw. des Füllstandes der selbigen), weniger inzwischen bezüglich des Arbeitsfeldes. Da gibt es aber sicher eine breite Streuung.

Gandalf

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Hi Tanja :smile:

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren
Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen
kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt
Diplom-Informatiker (FH).

Das stimmt nicht! Du bekommst den akademischen Grad
„Diplom-Informatiker (FH)“ und nicht den akademischen Grad
„Diplom-Informatiker“. Wenn du das (FH) einfach weglässt, dann
gibst du dich für etwas aus, was du nicht bist. Das ist sogar
strafbar! Das (FH) soll ja gerade ausdrücken, dass du ein mehr
prkatisch orientiertes Studium absolviert hast. Und versuch
mal, mit einem FH-Diplom an einer Uni zu promovieren … Ein
FH-Diplom ist nun mal etwas anderes als ein „Uni-Diplom“ …

Könnte mir bitte mal jemand die Verordnung oder das Gesetz zitieren, in dem das steht? Mal abgesehen davon, dass ich das FH Anhängsel mittlerweile als Qualitätsmerkmal und nicht als Herabstufung betrachte. Und wenn ich dann erst an die vielen „Master“ aus dem Ausland denke …

Im übrigen ist der Weg zur Promotion mit FH Diplom an einer Uni Deines Vertrauens rein formell offen. Natürlich musst Du einen Doktorvater finden. Wer sich weitere x Jahre an einer Hochschule unbedingt antun möchte …

Gruss

Jens

Hi Gandalf :smile:

Stimmt nicht. Der Titel lautet Dip. Ing. Da wird nicht weiter
unterschieden, auch wenn da tausendmal ein FH dahintersteht.

Auch im Fall von Diplom-Informatiker? Beim Diplom-Ingeniuer ist es ja klar, dass er an der FH studiert hat.

mal, mit einem FH-Diplom an einer Uni zu promovieren

Das ist mittlerweile möglich, hängt nur von der
Promotionsordnung der jeweiligen Uni ab. In Berlin, Konstanz
und Bremen weiß ich es sicher, von einigen anderen Unis hab
ich es gehört.

Theoretisch ist es möglich, stimmt, aber es ist mit enormen Hürden, wie zusätzlichen Prüfungen, verbunden. Ich kenne selber jemanden, der es versucht hat, mit einem ausgezeichneten FH-Diplom. Keine Chance! Er ist sang- und klanglos durch die Zusatzprüfung gerasselt. Ich könnte nicht sagen, dass FH oder Uni anspruchsvoller wären, aber sie sind halt anders. Bei der Uni geht es in einer Diplom-Arbeit mehr darum, neue Sachverhalte aufzudecken. Bei der FH geht es mehr darum, bekanntes Wissen anzuwenden. Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck, der sich nach Betreuung von 8 Diplom-Arbeiten (FH und Uni) so eingestellt hat.

FH-Diplom ist nun mal etwas anderes als ein „Uni-Diplom“ …

Hauptsächlich bezüglich der Geldbörse (bzw. des Füllstandes
der selbigen), weniger inzwischen bezüglich des Arbeitsfeldes.

FH = F ür die H älfte ?!

cu Stefan.

Hi Jens :smile:

Könnte mir bitte mal jemand die Verordnung oder das Gesetz
zitieren, in dem das steht?

Das kann ich nicht, ich bin kein Jurist. Auf deinem Diplom wird dein akademischer Grad stehen und wie du dich nennen darfst. Abweichungen davon sind nicht zulässig. So stand es jedenfalls in der Prüfungsordnung der Uni Köln.

Mal abgesehen davon, dass ich das
FH Anhängsel mittlerweile als Qualitätsmerkmal und nicht als
Herabstufung betrachte.

Deswegen möchtest du es ja auch auf jeden Fall weglassen, wie du in einem deiner vorigen Postings geschrieben hast.

Und wenn ich dann erst an die vielen
„Master“ aus dem Ausland denke …

Das stimmt. Ich kenne jemanden, der versucht hat, mit einem FH-Diplom in Deutschland zu promovieren. Er ist jedoch durch die Prüfung gefallen, die die Hochschule ihm abverlangte. Er ist dann nach Englang an die Uni London gegangen und versucht dort jetzt, seinen „Philosophical Doctor“ (PhD) zu machen.

Im übrigen ist der Weg zur Promotion mit FH Diplom an einer
Uni Deines Vertrauens rein formell offen. Natürlich musst Du
einen Doktorvater finden. Wer sich weitere x Jahre an einer
Hochschule unbedingt antun möchte …

Jo, rein formell. Aber da die Unis dir normalerweise bei einem FH-Diplom nur den Kenntnisstand des Uni-Vor-Diploms bescheinigen, ist das mit erheblichem Lernaufwand und Zusatzprüfungen verbunden.

cu Jens.

Hi Gandalf!

Stimmt nicht. Der Titel lautet Dip. Ing. Da wird nicht weiter
unterschieden, auch wenn da tausendmal ein FH dahintersteht.

Definitiv falsch. Der Titel von FH-Absolventen lautet Dipl.-Ing. (FH). Der Anhang (FH) muß immer angegeben sein, egal ob am Klingelschild oder im Schriftverkehr.
Außerdem wird sehr wohl unterschieden: Du wirst im öffentlichen Dienst niemals eine BAT IIa Stelle mit einem FH Diplom bekommen. Promovieren kannst Du auch nur auf dem Papier. Meines Wissens gibt es da in Deutschland auch nur eine Handvoll die das geschafft haben. Anschließend stehen die auch ziemlich angeschmiert da, weil die Promotion nicht als wissenschaftlicher Hochschulabschluß gilt. Während der Promotion können sie meines Wissens auch nicht als Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Instituten beschäftigt werden, sondern lediglich als HiWis.
Bin selber FH-Ing der nach Abschluß an eine TU gewechselt hat, dort mein zweites Diplom machte, und dort jetzt Promoviert, kenne mich also etwas in der Materie aus.

Gruß
Tom

Hi Jens!

Schau’ doch einfach mal auf Deine Diplomurkunde. Bei mir steht da folgendes: „Die Fachhochschule XY verleiht Herrn XYZ aufgrund bestandener Diplomprüfung im Fach … den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) abgekürzt Dipl.-Ing. (FH)“

Du darfst also lediglich diesen Grad führen. Irgendwann in den 80ern ist dieser Passus auch mal in das Hochschulrahmengesetz aufgenommen worden. Wenn Du dich einfach nur Dipl.-Ing. nennst, dann suggerierst Du einen wissenschaftlichen Hochschulabschluß den Du nicht hast!

Gruß
Tom

leicht ‚off topic‘

Mal abgesehen davon, dass ich das
FH Anhängsel mittlerweile als Qualitätsmerkmal und nicht als
Herabstufung betrachte.

Deswegen möchtest du es ja auch auf jeden Fall weglassen, wie
du in einem deiner vorigen Postings geschrieben hast.

Ja, ich würde den ganzen Titel weglassen. Mein Name reicht mir völlig. Leute, die ihre Diplome und Doktortitel vor sich hertragen, haben meines Erachtens ein persönliches Defizit … :smile:

Und wenn ich dann erst an die vielen
„Master“ aus dem Ausland denke …

Das stimmt. Ich kenne jemanden, der versucht hat, mit einem
FH-Diplom in Deutschland zu promovieren. Er ist jedoch durch
die Prüfung gefallen, die die Hochschule ihm abverlangte. Er
ist dann nach Englang an die Uni London gegangen und versucht
dort jetzt, seinen „Philosophical Doctor“ (PhD) zu machen.

PhD nennen sich da alle. Auch die (durchaus extrem anspruchsvoll) promovierten Physiker vom MIT. Allerdings ist meiner Erfahrung nach der Anspruch im Ausland – erst recht bis zum Master – an den allermeisten Hochschulen durchaus niedriger, als in Deutschland.

Im übrigen ist der Weg zur Promotion mit FH Diplom an einer
Uni Deines Vertrauens rein formell offen. Natürlich musst Du
einen Doktorvater finden. Wer sich weitere x Jahre an einer
Hochschule unbedingt antun möchte …

Jo, rein formell. Aber da die Unis dir normalerweise bei einem
FH-Diplom nur den Kenntnisstand des Uni-Vor-Diploms
bescheinigen, ist das mit erheblichem Lernaufwand und
Zusatzprüfungen verbunden.

Das finde ich witzig. Ich habe als FH Student Fortgeschrittenen-Praktika an der TU betreut und festgestellt, dass dort a) der Kentnissstand nicht unbedingt höher war und b) die Studenten dort die gleichen Probleme mit der Mathematik haben, wie auch die FH Kollegen.

Ich will aber hier keinen Streit vom Zaun brechen. Beide Studiengänge haben ihre Vor- und Nachteile. Meiner Meinung nach liegen sie aber vom Anspruch her weit weniger auseinander, als man annimmt. Von den Leuten, die von der TU an die FH wechseln, machen auch längst nicht alle ihren Abschluss :wink:

Dass die Besoldung im öffentlichen Dienst (BAT II und Co.) nichts mit Leistung und Kentnissstand zu tun hat, ist auch hinreichend bekannt.

Wer mit FH oder UNI Diplom in die sog. „freie Wirtschaft“ geht, wird nach spätestens zwei Jahren keinen Unterschied mehr feststellen.

Komischerweise scheint das nicht für Firmenvorstände und Aufsichtsräte zu gelten. Dort tummeln sich fast ausschliesslich die promovierten Kollegen. So erklärt es sich dann auch, wie ein Konzernchef ungestraft innerhalb weniger Jahre an die 90 * 10^9 DM Kapital vernichten kann. Da brauchts schon den Doktorgrad zu. :wink:

Gruss

Jens

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Hi Gandalf :smile:

Stimmt nicht. Der Titel lautet Dip. Ing. Da wird nicht weiter
unterschieden, auch wenn da tausendmal ein FH dahintersteht.

Auch im Fall von Diplom-Informatiker? Beim Diplom-Ingeniuer
ist es ja klar, dass er an der FH studiert hat.

Wieso denn das? Er kann auch von einer TU kommen. Aber wie gesagt, ich bin mehr dafür die Leistung zählen zu lassen, weniger die Titel. Daher die einfachste Lösung: Titel ganz weglassen.

Theoretisch ist es möglich, stimmt, aber es ist mit enormen
Hürden, wie zusätzlichen Prüfungen, verbunden. Ich kenne
selber jemanden, der es versucht hat, mit einem
ausgezeichneten FH-Diplom. Keine Chance! Er ist sang- und
klanglos durch die Zusatzprüfung gerasselt.

Ich weiss nicht, wie so eine Prüfung aussieht. Vielleicht sind die Universitäten ja sauer, dass man ihnen ihre Privilegien streichen will (Promotion).

Es ist natürlich kein Problem, beliebige Menschen durch Prüfungen rasseln zu lassen. Lasst mich eine Prüfung von ausschliesslich Magna Cum Laude promovierten Uniabsolventen durchführen und ich garantiere eine Durchfallquote von 80% :wink:

Gruss

Jens

Hi Gandalf!

Stimmt nicht. Der Titel lautet Dip. Ing. Da wird nicht weiter
unterschieden, auch wenn da tausendmal ein FH dahintersteht.

Definitiv falsch. Der Titel von FH-Absolventen lautet
Dipl.-Ing. (FH). Der Anhang (FH) muß immer angegeben sein,
egal ob am Klingelschild oder im Schriftverkehr.

Bei uns in der Firma gibt es nur Dipl. Ing., egal ob auf der Visitenkarte oder dem Türschild. Da steht nichts von FH oder Uni oder sonstewas, auch bei offiziellen SChreiben an Behörden, kunden oder wem auch immer. Der einzige Unterschied wird in der Bezahlung gemacht.

Außerdem wird sehr wohl unterschieden: Du wirst im
öffentlichen Dienst niemals eine BAT IIa Stelle mit einem FH
Diplom bekommen.

Das stimmt allerdings. In der Industrie gibt es auch ein deutliches Unterscheiden, wenns um die Kohle geht. Aber es wurde gefragt, ob der Anhang FH genannt werde muß und das tut es eben nicht.

Promovieren kannst Du auch nur auf dem
Papier. Meines Wissens gibt es da in Deutschland auch nur eine
Handvoll die das geschafft haben.

Die Chemiker scheinen da etwas tolerater zu sein (oder vielleicht haben sie einfach nicht mehr genug Uni-Absolventen). Jedenfalls gibt es einige Projekte (wie schon gesagt in Bremen, Konstanz und Berlin), wo FH-ler ohne großes Problem promovieren können.

Anschließend stehen die auch
ziemlich angeschmiert da, weil die Promotion nicht als
wissenschaftlicher Hochschulabschluß gilt.

Wenn das mal so war, dann ist es zumindestens bei den oben genannten Unis nicht mehr so. Da gibt es den Dr ohne Einschränkung.

Gandalf

2 Like

Hallo Tanja,

Ich habe mal gehört, daß man mit einem FH-Diplom nach 5 Jahren
Berufserfahrung das „FH“ in der Titelbezeichnung weglassen
kann, also z. B. Diplom-Informatiker anstatt
Diplom-Informatiker (FH).

Nein, das gibt es ganz sicher nicht. Ein Absolvent einer FH oder einer Uni bekommt durch die Hochschule einen Grad verliehen, den er/sie zu tragen berechtigt ist. Das kann z.B. der ‚Dipl.-Inf. (FH)‘ oder aber auch der ‚Dipl.-Ing.(TU)‘ sein. In jedem Fall ist aber der Absolvent nur berechtigt, diese Bezeichnung zu führen. Nennt sich jemand, der ein ‚Dipl.-Ing. (FH)‘-Grad hat, einfach ‚Dipl-Ing.‘ macht er sich streng genommen strafbar.

Stimmt das??? Wie sieht es mit
Abschlüssen an Berufsakademien aus? Kann der Zusatz „BA“ auch
nach einiger Zeit wegfallen?

Hier gilt das selbe in grün. Die BA-Abschlüsse sind zwar anerkannt, werden aber auch mit dem Zusatz BA verliehen. Dieser gehört originär zum verliehenen Grad dazu.

Falls es tatsächlich so etwas gibt, würde mich auch mal die
Verordnung interessieren, in der das steht.

Ich bin kein Jurist, daher kann ich Dir das nicht sagen.

Vielen Dank schon mal.

Grüße, Tanja

Zum Thema Promotion mit FH-Abschluß will ich noch anfügen, daß man hier an der TU Braunschweig im Maschinenbau durchaus die Möglichkeit hat. Ein FH-Absolvent mit mindestens gutem Abshluß kann einen 4-semestrigen Aufbaustudiengang machen, an dessen Ende das TU-Diplom verliehen wird. VOn da ab geht es ganz normal weiter, auch zur Promotion.

Bis denn dann,

Felix

Nicht vergessen: FernUni Hagen
Hi,
das Thema wer hat welchen titel ist ja schon erschöpfend erläutert.

Zum Thema Promotion mit FH-Abschluß will ich noch anfügen, daß
man hier an der TU Braunschweig im Maschinenbau durchaus die
Möglichkeit hat. Ein FH-Absolvent mit mindestens gutem Abshluß
kann einen 4-semestrigen Aufbaustudiengang machen, an dessen
Ende das TU-Diplom verliehen wird. VOn da ab geht es ganz
normal weiter, auch zur Promotion.

Auch die Fernuni bietet oft die Möglichkeit relativ unkompliziert zu einem Uni-Diplom „upgraden“ zu können.

In Bayern ist für eine Promotion mit FH-Abschluß meines Wissens mit ein FH-Diplom mit Note 1.5 oder besser erforderlich (hier gleichen sich die Prüfungsordnungen). Und das berechtigt erst einam zur Teilnahme an einer Promotionsvorprüfung (eine Art Diplomprüfung).
In anderen Bundesländern (besonders in den neuen Ländern) gibt es für die Studenten vorteilhaftere Regelungen. Ein Vergleich der Prüfungsordnungen lohnt hier durchaus.

Aber jetzt sind wir so richtig von der eigentlichen Frage weg…

Schönen Abend
Rossi