TKG Sonderkündigungsrecht

Hallo zusammen,
ich bin vor einiger Zeit umgezogen und mein Telefonanbieter kann die von mir bezahlte DSL-Geschwindigkeit nicht leisten. Technisch ist maximal ein drittel möglich, also bei einer 6000er Leitung kommen 2000 an.
Ich würde jetzt gerne zu Unity Media wechseln. Mein Vertrag läuft aber noch weitere 12 Monate bei Versatel.
Hab ich in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht, meinetwegen auch mit drei Monaten Vorlauf?
Vielen Dank und Gruß Dirk.

Ohne kenntnis Ihres Vertrages und der bestimmungen darin ist diese Frage nicht zu beantworten.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass, wenn Ihnen eine bestimmte Leistung zugesichert wird, der Vertragspartner diese auch erbringen muss. Und wenn er das nicht kann, dann ist der vertrag hinfällig, kann also gekündigt werden bzw. ist ohnehin gegegnstandslos.
Aber Vorsicht: Viele Anbieter schränken die in der Werbung vollundig versprochene DSL-Geschwindigkeit in den AGB wieder ein. Nach dem Motto „sofern in Ihrer Wohngegend technisch möglich“.
Wenn eine solche Einschränkung vorhanden ist, sieht es schlecht aus für Ihre vorzeitige Vertragskündigung.

Genau diesbezüglich soll das TKG geändert worden sein. Die in den AGB beschriebenen Ausnahmen greifen demnach nicht mehr. Leider finde ich kein entsprechendes Urteil.

Hallo zusammen,

ich bin vor einiger Zeit umgezogen und mein Telefonanbieter kann die von mir bezahlte DSL-Geschwindigkeit nicht leisten.
Technisch ist maximal ein drittel möglich, also bei einer
6000er Leitung kommen 2000 an.
Ich würde jetzt gerne zu Unity Media wechseln. Mein Vertrag
läuft aber noch weitere 12 Monate bei Versatel.
Hab ich in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht,meinetwegen auch mit drei Monaten Vorlauf?

Vielen Dank und Gruß Dirk.

Hallo
es heißt immer wieder und stets „bis zu“ 6000 Mbit/s, dh. dass von 0 bis 6000 alles drin ist. Daraus dass nur eine 2000er Leitung (etwa 240 kBit/s) vor Ort verfügbar sind, wird der Provider ganz sicher nicht gerade stehen - er hat sich mit diesem „bis zu“ ja auch abgesichert, und Du hast es mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert.
Folglich wirst Du kein Sonderkündigungsrecht ableiten können und eben nur „regulär“ kündigen können (i.d.R. 3 Monate vor Vertragsende). Ich würde allerdings bald kündigen, damit wenigstens das nicht verpasst und übergangen wird - und schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen !
Viel Glück bei Deinem nächsten Provider - der es wahrscheinlich genauso handhaben wird.

Leider kann ich dir hierzu nichts sagen, da ich Arbeitsrechtlerin bin. Sorry!

Das Risiko, dass ein Kunde in ein unversorgtes Gebiet zieht, kann meines Wissens nicht auf den Versorger abgewälzt werden.

Schließlich wurde damals ein Vertrag geschlossen, nachdem ein Test ergeben hat, dass die vertragliche Leistung am vertraglichen Ort erfüllt werden kann.

Und die Dauer des Vertrags fließt ja in der Regel in die Kalkulation des Preises ein - so dass ein niedrigerer Tarif in der Regel nur durch eine längere Vertragslaufzeit zu verantworten ist.

Aber die aktuelle Rechtsprechung dazu kenne ich nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Guten Tag,

ich kenne leider Ihren Vertrag mit dem Anbieter nicht.

Darin müssten Sie zum Kündigungsrecht eingiges finden
können.-

In der Regel sollte man das Gespräch mit dem
derzeitigen Anbieter suchen und den Mangel anmelden.
Dann darum bitten, wie man die Angelegenheit
gütlich lösen kann.
Ausserdem könnten Sie, falls Sie bei dem Vertrag
unsicher sind, einen Anwalt um Rat bitten, der sich
mit Vertragsrecht auskennt, dann sind Sie auf der
sicheren Seite.

mfg

Heumond

Hilfe zur Selbsthilfe.

Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Auf deren Webseite bundesnetzagentur.de finden sie Informationen zum neuen TKG und zum Anbieterwechsel.

Genau diesbezüglich soll das TKG geändert worden sein. Die in
den AGB beschriebenen Ausnahmen greifen demnach nicht mehr.
Leider finde ich kein entsprechendes Urteil.

Hallo,

ich würde sagen: das hängt davon ab, ob in Deinem Vertrag eine Mindestbandbreite garantiert wird. Da musst Du mal im „Kleingedruckten“ nachlesen. Üblicherweise hat nur die Telekom garantierte Mindestbandbreiten, bei den anderen Anbietern bekommt man meist nur „bis zu xxx Mbit/s“ versprochen. Bei Versatel kenne ich mich aber nicht aus. Wenn keine Mindestbandbreite vertraglich zugesichert ist, hast Du formalrechtlich wahrscheinlich schlechte Karten…

Ich würde es aber trotzdem versuchen: einfach kündigen mit der Begründung, dass sie die Leistung nicht erbringen können, und schauen, wie sie reagieren. Oft sind sie kulant und akzeptieren die Kündigung.

Gruß
kahi