Tochter mit dem Fahrrad in die Haustür

Hallo. Ich habe ein mehr oder weniger sehr großes Problem, die Situation ist folglich:

Meine Tochter, 14 Jahre, kam grade von einem Turnier mit dem Fahrrad nach Hause, einige Meter vor der Haustür versuchte sie zu Bremsen, doch die Bremse ihres Fahrrades setzte aus, und sie fuhr direkt in unsere etwas ältere halb-Glastür. Wir sind Mieter in einem Wohnhaus einer Gemeinschaft, haben aber keine Haftpflicht Versicherung.

Die Frage ist nun: Was sollen wir tun? Ich bin alleinstehend, habe nicht grade viel Geld um eine neue Tür zu bezahlen, und immerhin war meine Tochter ja nicht schuld, oder müssen wir trotzdem haften?

Danke im Voraus für Antworten

Hallo,
wer ausser Ihrer Tochter war denn Ihrer Meinung nach sonst schuld? Dem Fahrrad können Sie keine Schuld geben. Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung besitzen, dann haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Wenn die Tochter den Schaden verursacht hat, sind sie erstmal in der Haftung. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, die koszet
je nach Versicherung zw. 40 und 60 Euro pro Jahr.
Wenn die Bremse des Fahrrades nicht geht, wird aber die Versicherung evtl. auch nicht zahlen.
Die Tür muss ja wohl eine Außentür sein, hat die kein Sicherheitsglas? Müßte man mal schlauen, welche Standards solche Türen haben müssen.
Eine zerbrochene Scheibe kann man evtl. auch kostengünstig ersetzen, da muss nicht zwangsläufig eine neue Tür her.
Wenn Sie haftbar gemacht werden, dann auch darauf achten, dass es eine alte Tür war. Der Wert dürfte nicht all zu hoch sein.

Hallo,

also ich denke, deine Tochter hat den Schaden verursacht, ich kann hier keinen anderen „Schuldigen“ sehen, sorry. Somit mußt du haften und bist schadenersatzpflichtig.
Evtl. ist der Gebäudeeigentümer ja auch so kulant und rechnet den Schaden über die Gebäudeversicherung ab, wenn er Glas mit eingeschlossen hat.
Ersatzpflicht besteht im Übrigen nur für die Glasscheibe, nicht für die ganze Tür.
Ich kann dir doch nur raten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ist in der Regel auch nicht teuer.

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, kommt diese für den Schaden auf. Die Frage ist, ob der Vermieter eine Glasversicherung für das Gebäude hat, kann der „Glasschaden“ über diese abgewickelt werden.
in jedem fall „muessen“ sie den entstandenen schaden ersetzen ;-(
die prüfung der ordnungsgem. funktion des fahrrades liegt immer bei den erziehungsberechtigten.
zum glück ist ihrer tochter bei dem unfall nichts passiert ! :wink:
eine neue haustuer muss nicht ersetzt werden, nur die reparaturkosten, maximal zum zeitwert!!! aber das kann die haftpflichtversicherung klaeren!

Haften müssen Sie, da Sie, bzw. Ihre Tochter, fremdes Eigentum beschädigt haben. Im §823 BGB ist dies genau beschrieben.
Die Haftpflichtversicherung würde berechtigte Haftpflichtansprüche die gegen Sie oder Ihre Familie gestellt werden bezahlen oder unberechtigte abweren und dies auch vor Gericht verteidigen.
Alles im Rahmen der gesetzlichen Haftung gegen Sie oder Ihre Familie.
Ohne eine Haftplichtversicherung zahlen Sie dann leider selbst.

freundliche Grüße
Andreas Piechel

Doch, Ihre Tochter bzw. Sie haften für den Schaden. Das übernimmt normalerweise die Privat-Haftpflicht-Versicherung, zumindest, wenn Mietsachschäden mitversichert sind.

Vielleicht hat Ihr Vermieter aber eine Gebäude-Glas-Versicherung, dann würde diese den Schaden zahlen. Schauen Sie mal in Ihrer Nebenkosten-Abrechnung nach.

Guten Tag, für den Schaden werden Sie gegenüber der Wohneigentümergemeinschaft aufkommen müssen! Wenn es sich um eine zerbrochene Glasscheibe handelt, und die Eigentümergemeinschaft eine Glasbruchversicherung abgeschlossen hat, ist eine Regulierung hierüber zu beantragen. mfG versifa

Haften ja…!!

als Familie keine Haftpflicht zu besitzen kann man leider nicht bestrafen… leider…

aber die Tür wird nun teurer als ne Haftpflicht…!
vielleicht mal Gedanken drüber machen…

Hallo,

wenn die Tochter das nicht zu verantworten hat - wer denn dann?? Eine Haftpflichtversicherung wäre da eingesprungen…

Grüße, M

Sprich doch mit deinem Vermieter und erkläre ihm deine Situation – vielleicht versteht er die Schwierigkeiten und lässt seine eigene Versicherung die Kosten tragen. In diesem Fall wäre das Problem gelöst.

www.elektronikversicherung.me