Mein Vater hatte einen Schlaganfall, bei dem dann auch noch Krebs festgestellt wurde. Vom Schlaganfall bis zum Tod waren 2 Monate in 2021 und 4 Monate in 2022.
Mein Vater war Beamter, meine Mutter wie üblich in der Generation überwiegend Hausfrau und beommt eine Minirente von 280 Euro. Natrürlich auch die Witwenrente, bzw. -pension.
Bei der Steuererklärung 2021 haben wir das wie immer bei meinen Eltern gemacht, nur noch angegeben, dass er im Dezember einen Behindertenausweis bekam, dann die täglichen Fahrten ins Krankenhaus (Coronazeit). Wir haben auch noch angegeben den Abbruch der ersten Reha wegen eines Unfalls, Vater wurde natürlich per Sanka zurücktransportiert, aber Mutter musste privat heimfahren. Da aber nur Kilometerangabe, da ich meine Mutter abgeholt hatte.
Trotzdem bekamen meine Eltern fast viermal so viel zurück wie sie Steuern in den Jahren vorher zurückbekommen hatten.
Jetzt für das Jahr 2023 wurde uns empohlen zu einen Steuerhilfeverein zu gehen, weil wohl gerade bei einem verstorbenen Beamten dann die nächste Steuererklärung für seine Witwe nicht so einfach wäre. Nun hat meine Mutter die Rückmeldung, sie würde sogar etwas weniger als vor dem Schlaganfall von der Steuer zurückbekommen. Das erscheint uns komisch, deshalb will ich hier nachfragen, nicht dass wir vielleicht etwas vergessen haben anzugeben.
2023 hat mein Vater noch 3 Monate gelebt.
Neben den üblichen Unterlagen wie im Vorjahr Behindertenausweis angegeben,
dann die Fahrten, da andere Klinik als vorher, weiterer Fahrtweg. Immer, wenn ein Gespräch mit dem Arzt war, musste einer von uns dabei sein, weil der Schlaganfall bei meinem Vater einen gewissen emotionalen Breich beeinträchtigt hatte und er so ab und zu etwas komplett Unvernünftiges sagte, wie er werde jetzt nach Hause gehen - das wollte er aber nicht wirklich. Da mussten nur meine Mutter, mein Mann oder ich ihn dann berühren und kurz eine Satz sagen, dann war alles wieder in Ordnug. Wenn dies ein Arzt oder ein Pfleger sagte, keine Chance, da wurde er sogar fast aggressiv. Also es ging nicht in RIchtung Vormundschaft. Die Ärzte erklärten uns das wie ein kurzes Austicken (das ist nun ein Zitat eines Arztes).
Die Fahrten waren somit erwiesenermaßen nicht nur private Besuche und so wurden sie im letzten Jahr auch zu großen Teilen anerkannt.
Sollten wir noch einmal darauf hinweisen, dass dies letztes Jahr schon anerkannt worden ist?
Weiter angegeben haben wir
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die Beerdigungskosten
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die erste Grabpflege - den Hinweis bekamen wir von dem Gärtner
Also eigentlich müssten wir doch dieses Jahr mehr außergewöhnliche Belastungen oder wie man das nennt, haben und deshalb dachte ich, da bekommt meine Mutter dann auch mehr zurück.
Sollten wir noch einmal beim Lohnsteuerhilfeverein nachhaken? Die Steuererklärung ist noch nicht unterschrieben.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
LG Fuerru