Todesfall in der Familie: Probleme mit Lufthansa

Hallo,
ich bin vergangenen Donnerstag Abend unter großer Aufregung von meiner Reise nach Madrid zurückgekehrt. Folgendes ist geschehen: Aufgrund eines überraschenden Todesfalls im nahen Familienkreis und der Beisetzung am 25.07.2011 konnte ich meine Reise nach Madrid am Sonntag, den 24.07.2011, nicht antreten. Ich habe bei Opodo einen Hin- und Rückflug mit der Lufthansa ab Düsseldorf gebucht. Bezügliches des Todesfalls habe ich den Opodo Kundenservice kontaktiert und wurde lediglich darauf hingewiesen, dass eine Umbuchung auf einen späteren Termin seitens der Fluggesellschaft (Lufthansa) nicht möglich sei und nur eine Erstattung der Flughafengebühren durch die Lufthansa evtl. möglich sei. Ich wurde nicht darüber informiert, dass mein Rückflug seitens Lufthansa automatisch storniert wird, wenn ich meinen Hinflug nicht antreten kann. Folgedessen wurde ich am Lufthansa Schalter am Flughafen Madrid überraschend darauf hingewiesen, dass mein Ticket storniert sei und ich für ca. 360 € ein neues Ticket kaufen müsste. Da mir keine andere Wahl blieb kaufte ich das Ticket für den genannten Preis, um am selben Tag noch nach Hause zu kommen. Bei der Lufthansa wurde ich noch darauf hingewiesen, dass Opodo die Verantwortung für diesen Fall hätte.

Nun habe ich Opodo das Problem geschildert und eine Kopie der Rechnung des 360€ Lufthansa Flugs, sowie sämtliche Dokumente die den Todesfall sowie die Beisetzung nachweisen angehängt. Zudem forderte ich eine Rückerstattung des Preises für den Hinflug, sowie für die 360€ für den Rückflug. Die Antwort kam wenig später:

"Sie haben bei Buchung die AGB von Opodo und von dem Leistungsträger angezeigt bekommen und mit Abschluss der Buchung bestätigt und akzeptiert. Bitte beachten Sie folgende Auszüge der AGB von Opodo:

„Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen. Nach den Bedingungen der meisten Fluggesellschaften sind diese der Reihenfolge nach zu nutzen. Ist das dann nicht der Fall, kann die Fluggesellschaft die Weiterbeförderung auf den gebuchten Anschlussflügen verwehren.“

AGB der Fluggesellschaft:

"CANCELLATIONS

ANY TIME
TICKET IS NON-REFUNDABLE.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
THE FOLLOWING RULES APPLY PER PRICING UNIT.

WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE.

FULL REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA.
EMBASSY STATEMENT REQUIRED.

> --------
REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED.
UNLESS APPLICABLE OW/RT FARE PLUS TAXES FOR ACTUAL
TRAVEL IS HIGHER THAN WHOLE ORIGINAL TICKET. IN
THIS CASE NO TAX OR FEE REFUND WILL BE PERMITTED.
YQ OR YR FUEL AND SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE
REFUNDED.FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR
SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED.

CHANGES

ANY TIME
CHANGES NOT PERMITTED.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE.

THE FOLLOWING RULES APPLY PER FARE COMPONENT
/DIRECTION.

CHANGES NOT PERMITTED FOR REISSUE/REVALIDATION/
REROUTING/UPGRADE/DOWNGRADE MCO ISSUANCE NOT
PERMITTED.

> --------
CHANGES NOT PERMITTED IN CASE OF NO SHOW. PLS
REFER TO REFUND SECTION IF APPLICABLE."

Aus diesem Grund können wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung des neuen erworbenen Flugtickets nicht nachkommen."

Ist dies überhaupt rechtens? Ich konnte im Netz nichts konkretes, keine Rechtssprechung o.Ä. zu diesem speziellen Fall finden.

Ich hoffe hier einige versierte Nutzer zu treffen, die mich durch ihr wissen ein wenig unterstützen können. Schoneinmal vorab: Vielen Dank!

Gruß,
phenom_4

Hi,

an sich ist das ja eine Falschberatung da die Stornogebühren beim Tod eines Familienangehörigen nicht anfallen „waived for death of passenger or family member“.

Das mit dem stornieren Rückflug ist leider ein großes Ärgernis. Die Fluggesellschaften haben diesen Passus seit Jahren gegen alle Widerstände immer wieder gerichtlich verteidigt. Oft haben die Passagiere Recht bekommen - jedoch musst Du immer wieder neu vor Gericht ziehen wenn Du Dein Geld zurück haben willst.

Mein Lösungsansatz wäre, eine Kopie des Totenscheines an Opodo zu faxen mit der Bitte um kostenlose Stornierung des Tickets. Evtl. brauchst Du noch einen Nachweis, dass es sich bei dem/der Verstorbenen um einen Verwandten handelt.

Wenn alles gut geht, bekommst Du den „alten“ Ticketpreis zurück, jedoch nicht den Preis des neu gekauften Flugscheines.

bye
Rolf

Vielen Dank für die Antwort! Echt super, dass man sich hier Zeit nimmt.
Also scheinbar ist das ganze jetzt via Opodo zur Lufthansa übermittelt worden. Bin mal gespannt was die dazu zu sagen haben.

Habe ich wirklich garkeinen Anspruch auf Erstattung des „neuen“ Rückflugtickets? Immerhin ist es durch den Fehler seitens Opodo, bzw. durch die eigentlich nicht „richtige“ Stornierung meines ursprünglichen Rückflugs notwendig gewesen, um Heim zu kommen. Also wenn mir der Betrag für die Opodo Flüge erstattet wird und somit anerkannt wird, dass ich die Reise aus genanntem Anlass nicht rechtzeitig antreten konnte, dann gesteht man eigentlich ein, dass der Ticketkauf notwendig war und somit nach meiner Logik zu erstatten wäre.

Gruß,
phenom_4

Hi,

Vielen Dank für die Antwort! Echt super, dass man sich hier
Zeit nimmt.

Nicht „man“ sondern „ich“ :smile:

Also scheinbar ist das ganze jetzt via Opodo zur Lufthansa
übermittelt worden. Bin mal gespannt was die dazu zu sagen
haben.

Toi Toi Toi

Habe ich wirklich garkeinen Anspruch auf Erstattung des
„neuen“ Rückflugtickets? Immerhin ist es durch den Fehler
seitens Opodo, bzw. durch die eigentlich nicht „richtige“
Stornierung meines ursprünglichen Rückflugs notwendig gewesen,
um Heim zu kommen.

Die Frage ist, ob Du gegenüber Opodo erwähnt hast, dass Du den Rückflug nutzen willst, ohne den Hinflug angetreten zu haben - und ob Du einen Nachweis darüber führen kannst. Offensichtlich hast Du mit denen über eine Stornierung oder Umbuchung des gesamten Flugscheines gesprochen aber nicht über die ausschließliche Benutzung des Rückfluges.

Also wenn mir der Betrag für die Opodo
Flüge erstattet wird und somit anerkannt wird, dass ich die
Reise aus genanntem Anlass nicht rechtzeitig antreten konnte,
dann gesteht man eigentlich ein, dass der Ticketkauf notwendig
war und somit nach meiner Logik zu erstatten wäre.

Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Das sind zwei paar Stiefel. Einmal die Frage nach dem ursprünglichen Ticket und der Stornierung des Rückfluges. Wenn es Dir darum geht, mußt Du entweder den o.g. Nachweis der Falschberatung durch Opodo führen oder die LH auf Erstattung verklagen. Beides ist aufwendig und der Erfolg scheint fragwürdig. Wenn Opodo bei LH jetzt noch eine Kulanzentscheidung erwirkt - um so besser.

Zum Zweiten die Frage nach der kostenlosen Stornierung wegen Todesfall. Da sehe ich eher die Chance auf Erstattung wobei das ursprüngliche Ticket günstiger gewesen sein dürfte als der neue Rückflug :frowning:

Würde mich interessieren, wie es ausgeht.

bye
Rolf

1 Like

Okay, dann Danke dir. :smile:

Die Frage ist, ob Du gegenüber Opodo erwähnt hast, dass Du den :Rückflug nutzen willst, ohne den Hinflug angetreten zu haben - und ob :smiley:u einen Nachweis darüber führen kannst. Offensichtlich hast Du mit :denen über eine Stornierung oder Umbuchung des gesamten Flugscheines :gesprochen aber nicht über die ausschließliche Benutzung des :Rückfluges.

Hier einmal die Email die ich 4 Tage vor dem gebuchten Hinflug aufgrund des überraschenden Todesfalls an Opodo gesendet habe:

Guten Tag,
ich habe unter der Rechnungsnummer.: xxxxxxxx einen Hin- und :Rückflug :nach Madrid gebucht, kann nun aber aufgrund eines Todesfalls in der :Familie den Hinflugtermin nicht wahrnehmen. Muss ich jetzt etwas :spezielles beachten?

Mit freu…

Also so gesehen habe ich Opodo darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Antwort war folgende:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für Ihre Buchung gelten folgende Tarifbedingungen:

Eine Umbuchung ist seitens der Fluggesellschaft zu keiner Zeit :gestattet.

Eine Stornierung ist möglich gegen Einbehaltung des Flugpreises in :Höhe von 92.00 EUR pro Person. Eine Erstattung der Steuern, Flughafen- :und Sicherheitsgebühren kann bei der gebuchten Fluggesellschaft :angefragt werden.

Zusätzlich zu den geltenden Tarifbedingungen erheben wir eine :Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Ticket. Bitte beachten Sie, :dass keine Erstattung der Servicepauschale, Reiseversicherungskosten, :Zahlungszuschlägen oder Buchungsgebühren erfolgt.

Wenn Sie Ihre Buchung ändern oder stornieren möchten, wenden Sie sich :bitte ausschließlich telefonisch an unseren Kundenservice, um eine :rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Sofern bei der Buchung eine :Kreditkarte für die Zahlung angegeben wurde, benötigen wir zur :Berabeitung die Sicherheitsnummer dieser Kreditkarte.

[…]

So wie ich das sehe habe ich Opodo klar darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich meinen Hinflug aus gegebenen Anlass nicht antreten kann. Es scheint mir als hätte man garnicht zu dem konkreten Fall Stellung genommen und bloß ein vorgefertigtes Schreiben versendet.

Gruß,
phenom_4

Jupp. Dann schreibst Du OPODO jetzt, mit der Mail im Anhang, dass Du über den Todesfall informiert hast und man Dir deshalb eine kostenlose Stornierung des Fluges hätte anbieten müssen. Das ist nicht geschehen weswegen Du *wieauchimmer* nach Spanien gereist bist um dort feststellen zu müssen, dass der Rückflug verfallen war.

Daher bittest Du um Erstattung des neu gekauften Rückflugtickets.

Ich behaupte zwar, dass Du trotzdem nur das „alte“ Ticket erstattet bekommst aber das ist besser als auf den Kosten für beide Flüge sitzen zu bleiben.

bye
Rolf

kommt auf die buchungsbedingungen an
hallo

schau mal hier hinein:

http://blog.billigfluege.de/2010/04/bgh-urteil-cross…

c

Jupp, und viel Spaß bei der Klage. Die LH storniert die Rückflüge nämlich trotzdem.

bye
Rolf

Jupp, und viel Spaß bei der Klage. Die LH storniert die
Rückflüge nämlich trotzdem.

Ich habe nicht vor zu klagen, weil ich nicht betroffen bin. Lediglich habe ich auf die höchstreichterliche Entscheidung hingewiesen. und demnach ist es nicht grundsätzlich erlaubt,das Ticket gänzlich verfallen zu lassen, wenn eine Teilstrecke nicht genutzt wird.

Eine Hintertür hat man allerdings offengelassen, siehe Urteil!

Und da wird wohl der Hase im Pfeffer liegen: Meist ist es so, dass man bei Buchung auf die billigere Variante zurückgreift. Und da ist es möglich, dass das Ticket ganz verfällt. Bucht man allerdings den Normaltarif, ist es nicht der Fall.

Das hättest du als alter Reisefuchs eigentlich wissen sollen. Aber es freut mich, wenn ich dir helfen konnte, dein Wissen zu erweitern!

Naja, das ist ja der Witz.

Um beim Beispiel zu bleiben: Der günstigste Nettoflugpreis der LH liegt bei € 35,–, hin und zurück wohlgemerkt. Das sogenannte Coupon-Ticket bei dem die benutzung der Flüge in beliebiger Reihenfolge möglich ist, liegt bei € 2.444,–. Übler kann man ein Gericht und die Kunden obendrauf nicht vera***.

Und daher reagiere ich bei der Nennung dieses Urteiles immer etwas giftig - weil es dem Leser suggeriert, er könne sich darauf berufen. Kann erschon, er hat nur keine Chance für sein Sondertarifticket irgend welche Ansprüche durchzuboxen, ohne sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen.

bye
Rolf

Hallo

Naja, das ist ja der Witz.

Wo ist der Witz?

Um beim Beispiel zu bleiben: Der günstigste Nettoflugpreis der
LH liegt bei € 35,–, hin und zurück wohlgemerkt. Das
sogenannte Coupon-Ticket bei dem die benutzung der Flüge in
beliebiger Reihenfolge möglich ist, liegt bei € 2.444,–.

da hast du dir aber ein krasses beispiel ausgesucht. aber selbst wenn:
wenn ich für 35 euro buche, kann ich nicht den gleichen service wie für 2444 euro erwarten.

Und daher reagiere ich bei der Nennung dieses Urteiles immer
etwas giftig - weil es dem Leser suggeriert, er könne sich
darauf berufen.

hier wird gar nichts suggeriert! er kann sich darauf berufen. allerdings setzt das voraus, dass das ticket in einem entsprechenden tarif gebucht ist.

Kann erschon, er hat nur keine Chance für sein
Sondertarifticket irgend welche Ansprüche durchzuboxen, ohne
sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen.

das sagt ja auch keiner. den prozess wird er sicherlich verlieren, weil er den günstigeren tarif, der das ausschließt, gewählt hat.

ergo wäre es ratsam gewesen, die up zu fragen, welchen tarif sie gewählt hat, bevor ihr antworten zu geben.

und tschüssi

Hallo,
nur ist es so, dass ich das Ticket/die Tickets bei Opodo bereits Anfang-Mitte April erworben hab. Im Zweifelsfall müssten die Sterbedokumente vom Amt den Tod im Juli und die Beisetzung am 25. Juli beweisen. Da steckt mit Sicherheit keine Absicht meinerseits hinter, einen billigeren Rückflug zu bekommen.

Gruß,
phenom_4