Hallo,
ich bin vergangenen Donnerstag Abend unter großer Aufregung von meiner Reise nach Madrid zurückgekehrt. Folgendes ist geschehen: Aufgrund eines überraschenden Todesfalls im nahen Familienkreis und der Beisetzung am 25.07.2011 konnte ich meine Reise nach Madrid am Sonntag, den 24.07.2011, nicht antreten. Ich habe bei Opodo einen Hin- und Rückflug mit der Lufthansa ab Düsseldorf gebucht. Bezügliches des Todesfalls habe ich den Opodo Kundenservice kontaktiert und wurde lediglich darauf hingewiesen, dass eine Umbuchung auf einen späteren Termin seitens der Fluggesellschaft (Lufthansa) nicht möglich sei und nur eine Erstattung der Flughafengebühren durch die Lufthansa evtl. möglich sei. Ich wurde nicht darüber informiert, dass mein Rückflug seitens Lufthansa automatisch storniert wird, wenn ich meinen Hinflug nicht antreten kann. Folgedessen wurde ich am Lufthansa Schalter am Flughafen Madrid überraschend darauf hingewiesen, dass mein Ticket storniert sei und ich für ca. 360 € ein neues Ticket kaufen müsste. Da mir keine andere Wahl blieb kaufte ich das Ticket für den genannten Preis, um am selben Tag noch nach Hause zu kommen. Bei der Lufthansa wurde ich noch darauf hingewiesen, dass Opodo die Verantwortung für diesen Fall hätte.
Nun habe ich Opodo das Problem geschildert und eine Kopie der Rechnung des 360€ Lufthansa Flugs, sowie sämtliche Dokumente die den Todesfall sowie die Beisetzung nachweisen angehängt. Zudem forderte ich eine Rückerstattung des Preises für den Hinflug, sowie für die 360€ für den Rückflug. Die Antwort kam wenig später:
"Sie haben bei Buchung die AGB von Opodo und von dem Leistungsträger angezeigt bekommen und mit Abschluss der Buchung bestätigt und akzeptiert. Bitte beachten Sie folgende Auszüge der AGB von Opodo:
„Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen. Nach den Bedingungen der meisten Fluggesellschaften sind diese der Reihenfolge nach zu nutzen. Ist das dann nicht der Fall, kann die Fluggesellschaft die Weiterbeförderung auf den gebuchten Anschlussflügen verwehren.“
AGB der Fluggesellschaft:
"CANCELLATIONS
ANY TIME
TICKET IS NON-REFUNDABLE.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
THE FOLLOWING RULES APPLY PER PRICING UNIT.
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE.
FULL REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA.
EMBASSY STATEMENT REQUIRED.
> --------
REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED.
UNLESS APPLICABLE OW/RT FARE PLUS TAXES FOR ACTUAL
TRAVEL IS HIGHER THAN WHOLE ORIGINAL TICKET. IN
THIS CASE NO TAX OR FEE REFUND WILL BE PERMITTED.
YQ OR YR FUEL AND SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE
REFUNDED.FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR
SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED.
CHANGES
ANY TIME
CHANGES NOT PERMITTED.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE.
THE FOLLOWING RULES APPLY PER FARE COMPONENT
/DIRECTION.
CHANGES NOT PERMITTED FOR REISSUE/REVALIDATION/
REROUTING/UPGRADE/DOWNGRADE MCO ISSUANCE NOT
PERMITTED.
> --------
CHANGES NOT PERMITTED IN CASE OF NO SHOW. PLS
REFER TO REFUND SECTION IF APPLICABLE."
Aus diesem Grund können wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung des neuen erworbenen Flugtickets nicht nachkommen."
Ist dies überhaupt rechtens? Ich konnte im Netz nichts konkretes, keine Rechtssprechung o.Ä. zu diesem speziellen Fall finden.
Ich hoffe hier einige versierte Nutzer zu treffen, die mich durch ihr wissen ein wenig unterstützen können. Schoneinmal vorab: Vielen Dank!
Gruß,
phenom_4