Ein Todesfall. Die Ehefrau wurde als Zugriffsberechtigte Person eingetragen.
Der Erbschein, der ein alleiniges Erbe der Ehefrau bescheinigt, wurde an die Bank des Verstorbenen gesendet.
Von der Bank wird erklärt, dass das Konto erlischt, sobald der Kontoinhaber stirbt.
Ist Das korrekt?
Das Konto des Verstorbenen enthält viele Daten zu laufenden Zahlungen. Darf die Bank der zugriffsberechtigten Person - in diesem Fall der Ehefrau - den Zugriff zu diesem Konto und relevanten Überweisungsdaten verwehren?