Hallo und guten Tag,
leider werde ich nicht so richtig schlau aus Ihrer Frage.
Wenn jemand im Krankenhaus verstirbt, dann stellt das Krankenhaus eine Rechnung aus, die im Regelfall vom Bestatter vorgelegt wird.
Das sind Kosten, die die Krankenkasse leider nicht übernimmt.
Ab Eintritt des Todes ist die Krankenkasse nicht mehr zuständig und die Kosten müssen von den Angehörigen getragen werden.
Die Kosten liegen im Regelfall jedoch bei Krankenhäusern in einem überschaubaren Rahmen von ca. 35 € bis 80 €.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Information helfen.
LG Ingrid - weg4u.de