Todesfall : zweiten ärztlichen Befund

…bitte um eine Nachricht, wer stellt die o.g. Leistung in die Rechnung, / in mienem Fall war das der Bestatter /

ich habe Information bekommen, daß alles im Krankenhaus ablaufen soll und die damit entstehende Kosten die Krankenkasse übernimmt.

bitte um Nachricht
danke
Hana

Hallo und guten Tag,

leider werde ich nicht so richtig schlau aus Ihrer Frage.

Wenn jemand im Krankenhaus verstirbt, dann stellt das Krankenhaus eine Rechnung aus, die im Regelfall vom Bestatter vorgelegt wird.

Das sind Kosten, die die Krankenkasse leider nicht übernimmt.

Ab Eintritt des Todes ist die Krankenkasse nicht mehr zuständig und die Kosten müssen von den Angehörigen getragen werden.

Die Kosten liegen im Regelfall jedoch bei Krankenhäusern in einem überschaubaren Rahmen von ca. 35 € bis 80 €.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Information helfen.

LG Ingrid - weg4u.de