Welche Möglichkeiten gibt es für Personen die an einer Schlafapnoe leiden sich gegen Todesfallrisiko zu versichern.
Hallo,
Welche Möglichkeiten gibt es für Personen die an einer
Schlafapnoe leiden sich gegen Todesfallrisiko zu versichern.
gegen einen Todesfall kann man sich nicht versichern!
Entweder stirbt jemand und ist dann Tot oder er lebt.
Was hier gemeint ist, ist Hinterbliebenenversorgung oder Beerdigungskosten
Es gibt seltsamste Versicherer, die eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten, nicht ratsam, ausser ich kann meine Hinterbliebenen nicht leiden und will denen noch richtig eins reindrücken, kleiner Scherz, sorry!
In genanntem Fall wäre ein sog. Sterbegeldversicherung möglich, zumindest ist dann je nach Versicherungsumme wenigsten die Beerdigung, bzw. die Beerdigungskosten gedeckt.
ACHTUNG, hier kann man auch mehrere abschließen, da die Versicherungssumme meist sehr niedrig ist, wie erwähnt, deckt das wenigsten zum größten Teil die Beerdigungskosten.
Ansonnsten das Risiko eingehen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen die ohne Gesundheitsangaben angeboten wird, die Versicherungssummen bewegen sich bis 20.000€ manche höher.
Es würde auch jede andere Risikolebensversicherung in Betracht kommen, allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer Schlafabnoe ausschließt vom Versicherungsschutz!
Gruß
BHShuber
Hallo, was immer geht sind sog. Sterbegeldversicherungen, da diese in der Regel keine Gesundheitsfragen stellen. Leider sind die Versicherungssummen hier nicht besonders hoch. Ansonsten kann man bei allen Gesellschaften eine Risikovoranfrage stellen und einen individuellen Beitrag (ggf. mit Risikozuschlag) erfahren. Wenn Sie mich kontaktieren helfe ich Ihnen gern bei der Abwicklung, damit sie nicht von allen Gesellschaften die Risikofragen beantworten müssen und eine günstigen Vertrag bekommen. Mit meinem Fragebogen kommen nahezu alle Gesellschaften am Markt klar. Herzliche Grüße Martin Somme
Hallo,
Hallo,
Welche Möglichkeiten gibt es für Personen die an einer
Schlafapnoe leiden sich gegen Todesfallrisiko zu versichern.gegen einen Todesfall kann man sich nicht versichern!
Entweder stirbt jemand und ist dann Tot oder er lebt.
Was hier gemeint ist, ist Hinterbliebenenversorgung oder
Beerdigungskosten
Falsch - es handelt sich um eine Absicherung im Todesfall,
dass der im Vertrag genannte Bezugsberechtigte eine Summe ausgezahlt bekommt.
Dies hat mit den Hinterbliebenen überhaupt nichts zu tun.
Es gibt seltsamste Versicherer, die eine
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten,
nicht ratsam, ausser ich kann meine Hinterbliebenen nicht
leiden und will denen noch richtig eins reindrücken, kleiner
Scherz, sorry!
Auch hier noch einmal - eine Absicherung für die Hinterbliebenen muss es nicht sein.
Warum ist eine Risiko-LV ohne Gesundheitsfragen nicht ratsam ?
Bitte um nähere Informationen.
In genanntem Fall wäre ein sog. Sterbegeldversicherung
möglich, zumindest ist dann je nach Versicherungsumme
wenigsten die Beerdigung, bzw. die Beerdigungskosten gedeckt.
Die Abschlußsumme kann auch über die Beerdigungskosten hinausgehen.
ACHTUNG, hier kann man auch mehrere abschließen, da die
Versicherungssumme meist sehr niedrig ist, wie erwähnt, deckt
das wenigsten zum größten Teil die Beerdigungskosten.
Falsch - Versicherungssumme wäre bis 20.000 € möglich.
Ansonnsten das Risiko eingehen, eine Risikolebensversicherung
abzuschließen die ohne Gesundheitsangaben angeboten wird, die
Versicherungssummen bewegen sich bis 20.000€ manche höher.
Verstehe ich jetzt nicht - weiter oben rätst Du von solch einer Versicherung ab!
Was jetzt ?
Oder fehlen dir die notwendigen Kenntnisse, dann sollte man auf solche Antworten verzichten.
Es würde auch jede andere Risikolebensversicherung in Betracht
kommen, allerdings besteht die Möglichkeit, dass der
Versicherer Schlafabnoe ausschließt vom Versicherungsschutz!
Oder den Versicherungsschutz vollständig ablehnt.
Gruß
BHShuber
Gruß Merger
Hallo,
möglich wäre:
a) eine Sterbegeldversicherung bis 20.000 € Versicherungssumme - ohne Gesundheitsfragen.
b) in Kombination mit einer Basisrentenversicherung eine Risiko-LV ohne Gesundheitsfragen
c) ein Antrag auf eine Risiko-LV bei einem Versicherer stellen - mit Gesundheitsfragen.
dann wird allerdings die Schlafapnoe im Versicherungsschutz ausgeschlossen.
d) alternativ gibt es noch eine Restkostenversicherung bei Tilgung von Bausparverträgen ohne Gesundheitsfragen.
Gruß Merger
Rentenversicherung bei der Ergo - ehemals hamburg Mannheimer bis 60.000€ Todesfallsumme möglich
Wie ich aus dem Netz erfahren habe gibt es keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsprüfung. Bei einer Sterbegeldversicherung ist mir der Versicherungsbetrag zu niedrig. Eine Anfrage möchte ich nicht stellen, da man dann bei den Versicherungen auf eine schwarze Liste kommt, wenn man abgelehnt wird und dann nirgendswo mehr versichert wird. Es soll auch Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung geben, zwar zahlen die erst nach 3 Jahren aber das wäre zur Not auch für mich eine Alternative.
Das mit der Ergo habe ich mir mal angeschaut sieht interessant aus. Gibt es denn auch Kapitallebensversicherungen ohne gesundheitsprüfung mit nur 18 Monatiger Aufbauzeit. Mein jetzige läuft Ende 2015 aus und bei 3 jähriger Aufbauzeit hätte ich eine Versorgungslücke und eine Sterbegeldversicherung ist mir zu teuer.
c) ein Antrag auf eine Risiko-LV bei einem Versicherer stellen
- mit Gesundheitsfragen.
dann wird allerdings die Schlafapnoe im Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Natürlich kommt es bei der Beurteilung auch auf die Form und die Ausprägung an.Die Diagnose allein führt nicht zu einem Ausschluss,sondern unter Umständen auch zu einem Risikozuschlag.Nur weil man als Ausschließlichkeitshansel die Risikoprüfung anderer Unternehmen nicht kennt,sollte man sich nicht zu einer derart hanebüchenen Aussage hinreißen lassen.
Aber,und da zitiere ich dich einmal selbst,„fehlen dir wohl einfach die notwendigen Kenntnisse“.
Hallo Sapine,
Wie passt dies bei dir - ist überhaupt eines da ?
Witzig Nobbi,wahrhaftig.Für einen fachlichen Einzeller
erstaunlich geistreich.Ändert aber nichts an der Tatsache,dass
du dich wieder einmal ins Abseits gestellt hast.
Ich muss dem vollends zustimmen und es fällt mir öfter schon auf, dass die Posts von Merger fachlich jeglicher Grundlage entbehren.
Alles wird umgedreht, im besten Falle die geposteten links zu eigenen Zecken in einem eigenen Post verwendet.
Ich für meinen Teil würde mich allerdings freuen,wenn du uns
mit deiner erstaunlichen Einfalt und Ahnungslosigkeit
außerhalb deines AXA-Bauchladens erhalten bleibst.
Hhahhahhhhhhaaaahhhha sehr gut gesprochen, den muss ich mir merken!
Schließlich bist du immer wieder für einen Lacher gut,danke
dafür!
ja, danke auch von mir!
BHShuber
Was willst Du absichern? Nur das Todesfallrisiko oder eine Lebensversicherung mit Kapitalbildung? An Deiner Stelle würde ich einen entsprechenden Antrag mit wahrheitsgemäßen Angaben zu Deiner Gesundheit stellen. Das Risiko wird dann von der Versicherunggesellschaft geprüft. Keine Schwindeleien. Das fällt Dir nur auf die Füße.
Wenn Du aufgrund Deiner Apnoe nicht versicherbar bist hast Du zumindes eine klare Aussage. Gruß Naitsirhe
Im Prinzip geht es mir nur um das Todesfallrisiko, da ich noch bis Ende 2018 einen Kredit laufen haben und keine RSV abgeschlossen habe und meine Risikolebensversicherung läuft Ende 2015 ab. Eine Risikolebensversicherung bekomme ich nicht mit Gesundheitsprüfung neben Schlafapnoe noch Adipositas und Asthma, da brauche ich gar nicht anfragen da wecke ich nur schlafende Hunde mit. Im Prinzip bleibt mir nur eine Sterbegeldversicherung oder eine Kapitallebensversicherung. Mit einer Kapitallebensversicherung könnte ich mich anfreunden aber bei einer Aufbauzeit von 3 Jahren hätte ich 1,5 Jahre eine Versorgungslücke.
Hallo Merger,
Gruß
BHShuber
Gruß Merger
na dies darf ich folgendermaßen kommentieren.
Reicht noch nicht, dass man sich im Versicherungsbrett bereits mit fachunkundigen, genauso wie in diesem Fall, völlig lächerlich macht, muss das hier auch noch mehrfach geschehen.
Bedarfsgerechte Beratung scheint für manche Struckies völlig fremd zu sein, zumal man sich keine Gedanken machen muss, wenn man in der Ausschließlichkeit arbeitet, denn man haftet ja auch nicht für den Müll den man dem unwissenden Verbraucher erzählt.
Sieh es einfach ein, Sapine hat es dir schon mehrmals gesagt, zieh deinen AXA-Bauchladen ein und lass es einfach oder geh zur IHK und lass dir mal erklären, dass Bedarfsgerecht nicht heisst, Produkte anzubiedern, die mit der Lebenssituation eines Kunden nicht zu tun haben allerdings für den Vogel von Versicherungsvertreter die meiste Provision abwirft.
Lass es einfach oder informiere dich bevor du geistigen Dünnpfiff verbreitest.
Gruß
BHShuber
Hallo Herr Merger,
möglich wäre:
b) in Kombination mit einer Basisrentenversicherung eine
Risiko-LV ohne Gesundheitsfragen
Das ist bedarfsgerechte Beratung der Hinterbliebenenversorgung.
Basisrentenversicherung: nicht vererbar, nicht übertragbar auf eine andere Person, wird nur in Raten ausbezahlt, bingt nur Hinterbliebenenabsicherung in Verbindung mit Zustatzrisikoversicherung, welche die Sparbeiträge zu Zwecke der Altersversorgung gänzlich reduziert.
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Renteneintritt freut sich die Versichertengemeinschaft.
c) ein Antrag auf eine Risiko-LV bei einem Versicherer stellen
- mit Gesundheitsfragen.
dann wird allerdings die Schlafapnoe im Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
d) alternativ gibt es noch eine Restkostenversicherung bei
Tilgung von Bausparverträgen ohne Gesundheitsfragen.
schlimmer gehts immer.
Gruß
BHShuber
Was ist aus diesem Forum nur geworden !!!
Sehr geehrte Leser!
Ein Forum sollte dazu dienen, dass man Meinungen austauscht, Fragen von Hilfesuchenden beantwortet und versucht diesen zu helfen.
Eine Beratung findet hier nie statt, denn dies ist laut dem Versicherungsvertragsgesetz überhaupt nicht möglich.
Lt. den Forumsbedingungen ist auch nicht erlaubt, dass hier Werbung für bestimmte Produkte oder Versicherungsunternehmen gemacht wird.
Richtig ist, dass ich selbständiger Agenturinhaber des Versicherungsunternehmens der AXA (ehemals DBV) bin und dies schon seit 25 Jahren.
Aber in meinen Antworten beziehe ich mich nicht nur auf die Produkte der AXA, sondern auch auf Tarife anderer Versicherungsunternehmen. Tarife der AXA nenne ich hier grundsätzlich nicht. Ich beziehe mich bei meinen Antworten stets auf die entsprechenden Gesetze, wie z.B. VVG, SGB und natürlich auch auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ich kann nicht nachvollziehen was solche User wie z.B. BHShuber mit solchen beleidigenden und blödsinnigen Texten bezwecken wollen.
Von Versicherungs-Fachwissen fehlt jede Spur.
Solche User passen nicht in solch ein Forum wie wer-weiss-was.de.
In diesem Sinne, viele Grüße und einen schönen Sonntag.
Merger
BHShuber,
was für ein geistreicher Mensch Du doch bist,
keine Ahnung vom Versicherungsrecht - dafür wirfst Du mit beleidigenden Texten nur so um dich.
Ich frage mich solangsam ob Sapine evt. sogar dein 2. Nick ist.
na dies darf ich folgendermaßen kommentieren.
Reicht noch nicht, dass man sich im Versicherungsbrett bereits
mit fachunkundigen, genauso wie in diesem Fall, völlig
lächerlich macht, muss das hier auch noch mehrfach geschehen.Bedarfsgerechte Beratung
Sag mal - seit wann findet in einem Forum eine bedarfsgerechte Beratung statt.
Auch hier wieder der Hinweis, lese bitte einmal die entsprechenden Gesetze durch.
(§ 6,7)
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR26311…
Lass es einfach sein - oder versuche es mal mit einer entsprechenden Ausbildung mit Prüfung bei der IHK.
Hallo Merger,
was für ein geistreicher Mensch Du doch bist,
keine Ahnung vom Versicherungsrecht - dafür wirfst Du mit
beleidigenden Texten nur so um dich.
Wer hier wen beleidigt haben wir ja im Allgemeine Rechtsfragen gelesen!
Meine Fachkenntnisse wird ein gebundener Versicherungsvertreter sicherlich nicht beurteilen können.
Ich frage mich solangsam ob Sapine evt. sogar dein 2. Nick
ist.
Nein, ist er nicht, ich habe mich hier eingeklinkt, denn Sapine hat dich des Öfteren bereits auf fachlich völlig falsche Sachverhalte die von dir gepostet wurden hingewiesen.
Künftig werde ich deine Posts ignorieren, weil ich der Meinung bin, dass solches Tätarä dem Fragenden in keiner Weise weiterhilft.
Dich möchte ich bitten, die Posts Anderer nicht mehr zu Zitieren und ins Lächerliche zu ziehen, zumal dann auch noch fachlich völlig falsche Sachverhalte und Aussagen dabei heraus kommen.
Gruß
BHShuber
Hallo, ich denke, du gehst mit deiner Anfrage am besten zu verschiedenen Versicherungsunternehmen und vergleichst dann die Angebote. LG Robert
Hallo BHShuber,
Hallo Merger,
was für ein geistreicher Mensch Du doch bist,
keine Ahnung vom Versicherungsrecht - dafür wirfst Du mit
beleidigenden Texten nur so um dich.Wer hier wen beleidigt haben wir ja im Allgemeine Rechtsfragen
gelesen!
sicher - siehe: http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi
Die Antwort des Mod „worldwidefab“ solltest Du auch mal lesen.
Meine Fachkenntnisse wird ein gebundener
Versicherungsvertreter sicherlich nicht beurteilen können.
Deine sogenannten Fachkenntnisse kann man am besten in deinen Texten in dem Brett
Allgemeine Rechtsfragen (siehe meinen Link oben) erkennen.
Ich frage mich solangsam ob Sapine evt. sogar dein 2. Nick
ist.Nein, ist er nicht, ich habe mich hier eingeklinkt, denn
Sapine hat dich des Öfteren bereits auf fachlich völlig
falsche Sachverhalte die von dir gepostet wurden hingewiesen.
Tatsächlich - und dies hast Du erkannt, obwohl dir Versicherungsfachkenntnisse fehlen ?
Künftig werde ich deine Posts ignorieren, weil ich der Meinung
bin, dass solches Tätarä dem Fragenden in keiner Weise
weiterhilft.Dich möchte ich bitten, die Posts Anderer nicht mehr zu
Zitieren
Ich werde immer Antworten von anderen die völliger Unsinn sind
berichtigen. (Auch hier wieder deine völlig falschen Informationen im Rechtsbrett)
Manchmal sollte man bevor man etwas schreibt, in den entsprechenden Gesetze nachlesen.
und ins Lächerliche zu ziehen, zumal dann auch noch
fachlich völlig falsche Sachverhalte und Aussagen dabei heraus
kommen.
So etwas kann nur jemand schreiben, der keine Ahnung hat und seine Fehler nicht einsieht.
Ich weiß es gibt Menschen die z.B. einmal die Aussage getroffen haben 2 + 3 = 4 jegliche Berichtigung abstreiten, denn man könnte dies ja dann als Charakterschwäche auslegen.
Und zu denen scheinst Du dazu zu gehören.
Gruß
BHShuber
Gruß Merger
Hallo Merger,
andere angreifen und selber jammern wenn er mal Gegenwind bekommt, scheint deine Kernkompetenz zu sein, leider kann ich jegliche Sachbezogene nicht erkennnen.
Man sollte eben nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt.
So und nun wenn du was zu meckern hast, biete ich dir an, dies über eine private Nachricht zu tun um das proviliergehabe ein für allemal zu unterlassen.
Gruß
BHShuber