Hallo,
die Todesstrafe in Griechenland gibt es nur noch im Militärrecht. Da dieses in Friedenszeiten keine Anwendung findet, ist das derzeit genauso irrelevant, wie die Todesstrafe in der hessischen Verfassung. Der einzige Unterschied ist, dass das Militärrecht im Kriegsfall theoretisch einmal zur Geltung kommen könnte.
Es gibt kein Gesetz in der EU, dass die Todesstrafe verbietet. Es gibt nur eine gemeinsame Proglamation zu den Menschenrechten (Menschenrechtskonvention Nr.6) auf die sich der EUGh beziehen könnte. Wäre allerdings erst möglich, wenn es einen Fall gäbe. Da es aber keinen Fall gibt…
In der EU-Verfassung ist allerdings ein Passus zur Todesstrafe. Das würde allerdings Griechenland auch nicht zwingen die Todesstrafe im Militärgesetzt zu streichen. Nur die Anwendung muss unterbleiben.
Außerdem haben sich alle Mitgliedsländer verpflichtet die Totesstrafe nicht anzuwenden. Für Neumitglieder ist die Abschaffung der Todesstrafe sogar Bedingung.
Übrigens haben viele Staaten der EU die Todesstrafe erst vor ein paar Jahren aus dem Militärrecht gestrichen.
Gruß,
Hannes
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