Todesursache/ Kinder der Witwe

Hallo,
wenn man von einem Vorfahren weiß, das er im Jahre 1893 im Alter von nur 45 Jahren verstorben ist, in einem Krankenhaus - es aber dieses Krankenhaus nicht mehr gibt, gibt es dann noch weitere Möglichkeiten trotzdem die Todesursache herauszufinden ?

Und wenn ein Vorfahre (Ur- Urgroßvater) eine kinderlose Witwe geheiratet hat, in wie weit hat man dann als Nachkomme des Großvaters eigentlich das Recht, weitere Daten über diese Witwe und deren Familie zu erhalten ? Ich meine, man ist ja kein direkter Nachkömmling von ihr.
Danke im voraus.

Hallo,
wenn man von einem Vorfahren weiß, das er im Jahre 1893 im
Alter von nur 45 Jahren verstorben ist, in einem Krankenhaus -
es aber dieses Krankenhaus nicht mehr gibt, gibt es dann noch
weitere Möglichkeiten trotzdem die Todesursache herauszufinden

ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, ob die überhaupt die Daten herausrücken (dürfen).
Da viele Frauen an den Folgen von Geburten gestorben sind, könntest Du mal nachschauen, ob sie vielleicht kurz vor dem Sterbedatum ein Baby bekommen hat. Ich hatte in meinen Unterlagen mal so einen Fall und bin jahrelang nicht drüber gestolpert.

Und wenn ein Vorfahre (Ur- Urgroßvater) eine kinderlose Witwe
geheiratet hat, in wie weit hat man dann als Nachkomme des
Großvaters eigentlich das Recht, weitere Daten über diese
Witwe und deren Familie zu erhalten ? Ich meine, man ist ja
kein direkter Nachkömmling von ihr.

da es sich um Deinen Ur-Urgroßvater handelt, also die betreffenden Menschen schon seit geraumer unter der Erde sind, wirst Du keine Probleme haben, über die zweite Ehefrau Auskunft zu bekommen. Solange Du belegst, dass die beiden verheiratet waren es sich um Deinen Ur-Urgroßvater handelt, dürfte es keine Probleme geben.
Ein Anschreiben mit einer nett vorgetragenen Bitte erleichtern die Sache außerdem. Da aber um 1875 herum erst die zuständigen Ämter entstanden sind, wirst Du vielleicht ohnehin nur in Kirchenbüchern fündig werden?

Gruß Inge

Hallo Inge2,

1893 ist länger als 110 Jahre her. Somit greift der Datenschutz auf gar keinen Fall mehr; diese 110 Jahre gelten ohnehin nur für die Geburt; 90 Jahre seit der Heirat müssen vergangen sein und mindestens 30 Jahre seit dem Tod der Person. Somit ist diese Anfrage sicher für die Forschung frei.

Auch wenn es nicht explizit von der UP gesagt wird, gehe ich davon aus, dass es sich ebenfalls um Vorfahren, vielleicht sogar um die „kinderlose Witwe“ handelt, die ein paar Zeilen tiefer angesprochen wird. Damit ist ohnehin ein datenschutzmäßiges Problem nicht gegeben.

Die Standesämter (ab 1875/1876) notieren auch die Todesursache. Vorher, in den kirchlichen Unterlagen wird die Todesursache oft, aber nicht immer erwähnt. Allerdings muss man natürlich gegenüber der niedergeschriebenen Ursache skeptisch sein, da wurde viel erfunden. Meist ist der Erkenntnisgewinn dadurch eher gering. Natürlich mag es Einzelfälle geben, in der just und genau diese Nennung der Todesursache von großem Nutzen ist, aber das sind die Ausnahmen.

Viele Grüße und auch der UPin allzeit viel Forschererfolg wünscht

Alexander

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Hallo Alexander,

1893 ist länger als 110 Jahre her. Somit greift der
Datenschutz auf gar keinen Fall mehr; diese 110 Jahre gelten
ohnehin nur für die Geburt; 90 Jahre seit der Heirat müssen
vergangen sein und mindestens 30 Jahre seit dem Tod der
Person. Somit ist diese Anfrage sicher für die Forschung frei.

Krankenhäuser dürfen Daten, auch wenn sie alt sind, herausgeben? Das waren meine Bedenken.

Gruß Inge

Hallo Alexander, hallo Inge,

1893 ist länger als 110 Jahre her. Somit greift der
Datenschutz auf gar keinen Fall mehr; diese 110 Jahre gelten
ohnehin nur für die Geburt; 90 Jahre seit der Heirat müssen
vergangen sein und mindestens 30 Jahre seit dem Tod der
Person. Somit ist diese Anfrage sicher für die Forschung frei.

Krankenhäuser dürfen Daten, auch wenn sie alt sind,
herausgeben? Das waren meine Bedenken.

Krankenhäuser haben 110-Jahre alte Krankenakten? Wohl kaum. Und mir will auch kein Archiv einfallen, in das diese wandern könnten. Das sind meine Bedenken.

Gruß
Hardey

Hallo Hardey,

Krankenhäuser haben 110-Jahre alte Krankenakten? Wohl kaum.
Und mir will auch kein Archiv einfallen, in das diese wandern
könnten. Das sind meine Bedenken.

Es ist sicher nicht die Regel, dass Krankenhausakten in ein Archiv wandern. Aber wie immer gibt es Ausnahmen. Ob man aber auf diese seltenen Ausnahmen hoffen sollte / kann / darf, braucht hier nicht unbedingt erörtert werden.

Wenn welche erhalten werden, dann wandern sie in die Bezirksarchive (hier in Bayern Staatsarchive genannt; pro Regierungsbezirk ein solch ein Archiv).

Einen Versuch ist es allemal wert: ich würde sogar beim jeweiligen Krankenhaus selbst nachfragen, man weiß ja nie… (Wie sagte schon eine Autowerbung: „Nichts ist unmöglich, …“)

Viele Grüße

Alexander