Toedliches duell - mord oder selbstverteidigung?

hallo experten,

mich wuerde die rechtliche lage bei einem duell bei dem beide beteiligte freiwillig an einem kampf mit aehnlichen mitteln (waffen wie messer, pistolen…) teilnehmen bei dem das ziel ist so lange zu kaempfen bis einer der beiden tot ist.

wie lautet die rechtssprechung dazu?

ist es mord da die toetung des anderen geplant ist oder eher selbstverteidigung da man vom anderen getoetet worden waere haette man ihn nicht zuvor getoetet?

ist es evtl. illegale sterbehilfe da der getoetete ja umgebracht werden will sollte er den anderen nicht zuvor umbringen?

vielen dank im vorhinein fuer eure antworten

gruss

desperado

p.s. bin nicht selbst betroffen sondern nur allgemein interessiert

Quelle zum Lesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mensur_(Studentenverbin…

Hmm. … verzicht auf tödliche Waffen …

Ich schätze, dass man hier Waffen mit Fernwirkung meint. Abgesehen davon, dass ein Duell mit Schusswaffen auch fremd-/allgemeingefährlich ist und daher in Gänze illegal sein dürfte.

Gruß

Stefan

Hallo,

mich wuerde die rechtliche lage bei einem duell bei dem beide
beteiligte freiwillig an einem kampf mit aehnlichen mitteln
(waffen wie messer, pistolen…) teilnehmen bei dem das ziel
ist so lange zu kaempfen bis einer der beiden tot ist.

ein solcher Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig. Es bleibt das Tötungsdelikt, hier mutmaßlich eher Totschlag als Mord.

Gruß
Christian

wie lautet die rechtssprechung dazu?

Rechtsprechung dazu gibt es erst, wenn es einen solchen Fall gibt. Aber glaub mir, man kann das auch mit ein bisschen Rechtswissen beantworten. Es zählt nicht nur, was die Rechtsprechung sagt, sondern es gibt auch noch so was wie Gesetze und Rechtswissenschaften :wink:

ist es mord da die toetung des anderen geplant

Das ist nicht die Definition von Mord. Ein Mord muss nicht geplant sein, und ein Totschlag kann geplant sein. Es handelt sich also weder um eine hinreichende noch um eine notwendige Bedingung eines Mordes, dass er geplant wird.

ist oder eher
selbstverteidigung da man vom anderen getoetet worden waere
haette man ihn nicht zuvor getoetet?

Im rechtlichen Sinn ist Selbstverteidigung Notwehr. Notwehr setzt aber voraus, dass man einen Notwehrwillen hat. Hier ist das tragende Motiv doch klar ein anderes. Daher: keine Notwehr.

ist es evtl. illegale sterbehilfe da der getoetete ja
umgebracht werden will sollte er den anderen nicht zuvor
umbringen?

Illegale Sterbehilfe ist kein rechtlicher Begriff, und es gibt mehrere Tatbestände, um die es hier gehen kann. Tötung auf Verlangen wäre eine Strafmilderung, die hier aber nicht in Betracht kommt.

Also:

Totschlag ist gegeben, § 212 StGB.

Mord kommt eher nicht in Betracht, das kann man aber auch anders sehen, insbesondere ist es eine Einzelfallfrage (niedriger Beweggrund?) § 211 StGB.

Tötung auf Verlangen kommt auch nicht in Betracht, man verlangt ja nicht danach, getötet zu werden, § 216 StGB.

Also, in aller Regel dürfte es m.E. auf Totschlag hinauslaufen.

Levay

Körperverletzung mit Einwilligung

Also, in aller Regel dürfte es m.E. auf Totschlag hinauslaufen.

Wie wäre es damit: http://de.wikipedia.org/wiki/Mensur_(Studentenverbin…

Allerdings gilt das wohl nur für Waffen ohne Fernwirkung und eher geringem Gefährdungspotential. Abgesehen natürlich von der Fremd-/Allgemeingefährdung, die den Schusswaffengebrauch IMHO per se illegal macht.

Gruß

Stefan

Wie wäre es damit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mensur_(Studentenverbin…

Hat mit der Fragestellung nichts zu tun. Eine rechtfertigende Einwilligung in eine Tötungshandlung ist nicht möglich, arg. ex § 216 StGB.

Levay

Huhu!

wie lautet die rechtssprechung dazu?

Rechtsprechung dazu gibt es erst, wenn es einen solchen Fall
gibt.

Die gibt es ganz bestimmt, denn der Zweikampf war von 1871 bis 1969 (!) in § 270 StGB mit Festungshaft bedroht. Er muss also zumindest anno 1871 noch dermaßen „en vogue“ gewesen sein, dass er eines eigenen Abschnittes im Strafgesetzbuch würdig erschien.

Ja nu, aber ich meine ja „Rechtsprechung zur aktuellen Rechtslage“. Und die Festungshaft, so wünschenswert sie … aber lassen wir das :wink:

Levay

das Duellgesetz fiel 1969
Hi,

„…22.04.1926 Der deutsche Reichsrat stimmt dem neuen Entwurf zum Duellgesetz zu. Das bereits im Februar verabschiedete Gesetz war nicht verkündet worden. Der neue Entwurf ändert die Bestimmung, wonach Offiziere, die an einem Duell teilgenommen haben, entlassen werden müssen, in die Möglichkeit um, dass sie aus dem Dienst entlassen werden können. Am 29. April nimmt der Deutsche Reichstag das Duellgesetz an…“

Dieses sogenannte „Duellgesetz“
http://www.bgbedia.de/zweikampf/
fiel in Deutschland 1969 der Strafrechtsreform zum Opfer.
http://wapedia.mobi/de/Gro%C3%9Fe_Strafrechtsreform
Seitdem wird gegen den Sieger (sofern es einen solchen geben sollte) unter dem Verdacht des Totschlags oder gar des Mordes ermittelt.

Das sogenannte „Duellgesetz“ erlaubte Duelle ausschliesslich unter „zum Waffentragen berechtigte Personen“ (Militärs, explizit Offiziere - Polizisten - Richter - Staatsanwälte - Adel - Jäger - sonstige authorisierte Waffenträger) und der Sieger wurde unter dem Verdacht auf „minderschweren Totschlag“ angeklagt.

All dessen ungeachtet, wurde mir zugetragen (den Wert bzw die Zuverlässigkeit der Quelle möchte ich hier nicht erläutern), dass es sehr wohl auch heutzutage noch gelegentlich zu Duellen kommt. Ganz klassisch - im Morgengrauen auf einer abgelegenen Wiese und mit den klassischen Duellwaffen (einschüssige Vorderladerpistolen oder Klingen, respektive Säbel).

Wobei, nach klassischer Regel, allein das Antreten zum Zweikampf (Duell) als „ehrwiederherstellend“ betrachtet wird, es also kaum noch zum Klingenkreuzen oder zur gezielten Schussabgabe kommt / kommen muss.
Selbstverständlich gibt es auch die berühmten Sekundanten
http://de.wikipedia.org/wiki/Sekundant_%28Duell%29

Es gilt als eine ausgesprochene Ehre, als Sekundant erwählt/bestimmt worden zu sein. Es gilt, unter allen, wie auch immer, Beteiligten das absolute Schweigegebot!

Sollte einer der Kontrahenten verletzt oder gar getötet werden, wird ein eingeweihter Arzt (oder auch schon mal nur ein ausgebildeter Sanitäter oder Medizinstudent) konsultiert - es ist nicht immer ein Arzt mit dabei.

Eine Sonderform stellt das sogenannte „russische Roulett“ dar. Dies wird mit einem einzelnen Revolver ausgetragen. Es wird nur eine einzige Patrone geladen. Ein Kontrahent beginnt, indem er die Trommel frei rotieren lässt, die Waffe spannt und gegen sich selbst richtet. Fällt der Hammer auf eine leere Kammer wird der Revolver an den Kontrahenten weiter gegeben. Dieser lässt wiederum die Trommel frei rotieren, spannt die Waffe und richtet sie gegen sich selbst. Jeder Kontrahent ist nur einmal dran. Diese Variante erlaubt juristische Auswege.

Ich hoffe, dass diese Einlassung hilfreich im Sinne der Anfrage war

Freundliche Grüsse
Ray

und das hier wurde bei wiki gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Duell

Huhu!

Ich hoffe, dass diese Einlassung hilfreich im Sinne der
Anfrage war

Nun ja, nicht wirklich, da ist die Antwort von Levay doch deutlich besser geeignet. Nichtsdestotrotz ist Dein Beitrag hoch interessant!

Komisch … jetzt fehlt ja eigentlich nur noch die Antwort, die sonst bei Anfragen im Rechtsbrett immer zuerst kommt: „Man kann doch auch versuchen, Probleme aus der Welt zu schaffen, indem man miteinander spricht…“

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