Moin, -> Auch Begrüßung genannt, ist hier im Forum üblich.
Ich möchte an einem Oldtimer die hinteren Scheiben mit einer
Tönungsfolie bekleben.
Oje …
Hab bisher keine Folie mit ABE gefunden? …
Ich kann mir kaum vorstellen dass ein 31 Jahre altes Auto in den ABE/ABG aufgeführt ist.
Wozu auch !?
Die bezieht sich doch auf die Folie, nicht aufs Fahrzeug.
**Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauart Genehmigung)**
muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein.
- Ist eine 3. Bremsleuchte vorhanden, darf diese nicht mit der Folie beklebt werden.
Die Autoglasfolie ist daher entsprechend zuzuschneiden.
Jeder Folienpackung liegen Montagehilfsmittel
und eine ABG-Zulassungsbescheinigung bei.
Diese ist als Nachweis im Fahrzeug mitzuführen.
Eine TÜV-Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
… Die altgewohnte „ABE“ nach den Vorschriften der StVZO zum Beispiel für einen „Pkw“ existiert schon heute nicht mehr.
[http://www.kba.de/cln_015/nn_124996/DE/Fahrzeugtechn…](http://www.kba.de/cln_015/nn_124996/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/ABEundABG/abeundabg node.html? nnn=true)
Gibt es solche?
http://www.autoglastuning.de/9254.html
http://www.foliatec.com/cms/de/Service/Fragenundantw…
Danke im Voraus!!
mfg
W.