Tötung von Davis

In den USA wird man von einem Gericht verurteilt. Nachträglich gibt es noch die Möglichkeit des Gnadengesuchs. Dieses wird „direkt“ and den Gouverneur eines Staates gerichtet (Schwarzenegger hat auch ein paar erhalten). In der Regel werden diese Gesuche abgelehnt, denn die Todesstrafe hat in den USA einen gewissen kulturellen/historischen Hintergrund und ein Gouverneur der einen vermeintlichen Mörder begnadigt, würde als Weichei gelten und an Popularität einbüßen.

Gnadengesuche werden eigentlich nur angenommen wenn eindeutige Beweise für die Unschuld vorliegen. Dass es, wie im Fall Davis, keine eideutigen Beweise für die Schuld gibt, reicht da leider nicht aus…

Auch nochmal hallo,

Aber auch der Staat
hat ein Interesse Mörder aus dem Verkehr zu ziehen, da sie
eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und Kosten
verursachen.

Das gilt auch für Raucher und Autofahrer. gruesse bellawa.

Ähmm… ja, und? Die haben ja keinen Mord begangen.

Gruß

Anwar

Ähmm… ja, und? Die haben ja keinen Mord begangen.

Aber sie verursachen Kosten und sind eine Gefahr für Leib und Leben. Das war ja deine Begründung. Also müsste man die doch eigentlich auch umbringen. Was in der Vergangenheit war (also ob jemand einen Mord beging oder nicht), kann kaum eine Begründung für die Todesstrafe liefern. Außer natürlich, du argumentierst mit Rache und Genugtuung. Was natürlich legitim ist, aber dann sollte man das auch offen sagen.

Grüße Bellawa.

Ich sehe du bist an einer ernsthaften Diskussion nicht interessiert. Dann beende ich das mal hier…

Anwar

Ich sehe du bist an einer ernsthaften Diskussion nicht
interessiert. Dann beende ich das mal hier…

Doch, das war ernst gemeint, wenn auch überspitzt.

Deine Begründungen lauteten einerseits, dass Mörder Geld kosten und andere gefährden. Damit sind sie aber nicht allein, wie ich eingeworfen habe.

Darauf meintest du, na gut, aber andere haben aber keinen Mord begangen.

Das heißt, wir haben zwei Argumentationslinien: einerseits Prävention (Schutz vor der Gefahr, also ein Grund, der in der Zukunft liegt) und andererseits die Schuld, die er auf sich geladen hat (also ein Grund, der in der Vergangenheit liegt und keine Auswirkungen auf die Zukunft hat) und das kann nur Vergeltung sein. Was sonst?

Die Todesstrafe hat mit Vergeltung zu tun. So sehen das auch ihre Anhänger. Vergeltung und der Wunsch danach sind menschliche Regungen. Man kann durchaus drüber diskutieren, ob wir das in unserem Rechtswesen haben wollen.

Ich will es nicht, weil es archaisch ist und die Kosten den Nutzen nicht aufwiegen. Die Kosten sind in dem Fall das Risiko, einen völlig Unschuldigen zu töten.

Grüße Bellawa.

Hallo,

Das heißt, wir haben zwei Argumentationslinien: einerseits
Prävention (Schutz vor der Gefahr, also ein Grund, der in der
Zukunft liegt) und andererseits die Schuld, die er auf sich
geladen hat (also ein Grund, der in der Vergangenheit liegt
und keine Auswirkungen auf die Zukunft hat) und das kann nur
Vergeltung sein. Was sonst?

Nein, weil du mir dieses Gelaber von „Schuld“ in den Mund legst. Wie ich bereits geschrieben habe, maße ich mir nicht an für andere Leute Entscheidungen zu treffen.

Ich will nicht umgebracht werde, also bringe ich niemanden um. Wenn das jemand anders sieht - gut, sein Bier. Dann darf er sich aber nicht beschweren, wenn ihn jemand umbringt (Der Autofahrer, der ja niemanden umgebracht hat, dürfte dies!). Bringt uns zum zweiten Punkt: Warum umbringen? Wie gesagt, weil derjenige, der einen Mord (nicht einen Totschlag oder eine fahrlässige Tötung, sondern einen Mord) begangen hat eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Die Todesstrafe hat mit Vergeltung zu tun. So sehen das auch
ihre Anhänger.

Ich nicht und ich bin ein Anhänger.

Ich will es nicht, weil es archaisch ist und die Kosten den
Nutzen nicht aufwiegen. Die Kosten sind in dem Fall das
Risiko, einen völlig Unschuldigen zu töten.

Ich finde es ultra-progressiv. Es ist sozusagen posthumanistisch JEDEM Menschen (auch dem Mörder) seine eigenen Entscheidungsfreiheiten zu lassen. Für wie hoch hältst du das Risiko „den Falschen“ zu erwischen z.B. bei dem Attentäter vom Frankfurter Flughafen?

Gruß

Anwar

Hallo auch,

Ich will nicht umgebracht werde, also bringe ich niemanden um.
Wenn das jemand anders sieht - gut, sein Bier. Dann darf er
sich aber nicht beschweren, wenn ihn jemand umbringt

Dies hatten wir schon.

weil derjenige, der einen Mord (nicht einen Totschlag oder
eine fahrlässige Tötung, sondern einen Mord) begangen hat eine
Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Warum sollte ein Autofahrer, der betrunken fährt, weniger eine Gefahr darstellen als ein Mörder? Bei beiden besteht die Gefahr, dass sie in Zukunft einen Menschen umbringen. Also mir ist es egal, ob mich ein Mörder umbringt oder ein betrunkener Autofahrer. Das Ergebnis ist das gleiche. Ergo müsste man nach deiner Logik alle zum Tode verurteilen, die betrunken fahren.

Für wie hoch hältst
du das Risiko „den Falschen“ zu erwischen z.B. bei dem
Attentäter vom Frankfurter Flughafen?

Einzelfälle eignen sich schlecht, Prinzipien zu diskutieren. Das mit der Todesstrafe ist deswegen so problematisch, weil sie eine Schleuse öffnet. Ist sie erst einmal etabliert, folgen eine ganze Menge an Problemen. Das gleiche gilt für Folter. Auch wenn man es in Einzelfällen moralisch verstehen kann, wenn z. B. ein Angehöriger eines Opfers den Mörder im Gerichtssaal erschießt oder jemand unter bestimmten Umständen Folter anwendet, dürfen diese Dinge nicht Teil der Rechtssprechung sein. Sie müssen sogar bestraft werden. Weil sie sonst Schleusen öffnen, die man nicht mehr zubekommt. Die Büchse der Pandora, wenn du so willst.

Grüße Bellawa.