Hallo Grin,
Mir ist da keine wissenschaftlich korrekte Studie bekannt, die
dies belegt. Kennst du eine? Tatsächlich ist es wohl kaum
möglich so etwas zu zeigen, da es eine echte Vergleichsstudie
zwischen zwei gleichen Versuchsgruppen sein müsste, was
mir ist nicht klar wie Du Dir solch eine Studie vorstellst,
bzw. was genau Deine Fragestellung wäre. Mich irritiert vor
allem das hier:
natürlich juristisch nicht machbar ist.
Wie du selbst ausführst, ist das Problem hauptsächlich eines der Vergleichbarkeit. Um also einen wirklich aussagekräftigen Vergleich zu haben, müsste man z.B. eine Langzeitstudie innerhalb eines (Bundes)staates machen: Alle, die an einem ungeraden Tag Geburtstag haben können die Todesstrafe erhalten, die an einem geraden Tag geborenen nicht. Ich denke, ich brauche nicht weiter auszuführen, warum das juristisch nicht machbar ist.
Will man hier gänzlich neutral bleiben kann man sagen, dass
sowohl für als auch gegen den Einfluss der Todesstrafe keine
eindeutig statistisch belegbaren Hinweise gefunden werden
können.
Genau das ist meine Auffassung und deshalb fragte ich, ob dem anderen User etwas bekannt sei, was mir nicht bekannt ist.
Abgesehen von der Statistik wiegen aber moralische Bedenken
bei der Ablehnung der Todesstrafe für mich sehr viel schwerer.
Ich denke das ist bei den meisten Leuten so, deshalb verstehe ich auch nicht, warum Gegner der Todesstrafe immer zunächst dieses falsche Argument ins Feld führen.
Wie kann man jemand zum Tode verurteilen des Schuld nicht
absolut zweifelsfrei erwiesen wurde. Bei einem Indizienprozess
kann man sich nie absolut sicher sein.
Bei Davis handelte es sich nicht mal um einen Indizienprozess. Ganze neun Zeugen haben ausgesagt, dass Davis der Täter sei.
Wie will man die Schuld
sühnen, die man auf sich geladen hat wenn man einen
Unschuldigen verurteilt hat?
Wenn wir jetzt beim Fall Davis bleiben (und vermuten, dass er tatsächlich unschuldig war) - wer hat denn da nun welche Schuld auf sich geladen? Die Staatsanwaltschaft, die Richter, die Geschworenen oder nicht doch die neun Zeugen?
Übrigens könnten die Zeugen, durchaus verurteilt werden, wenn man ihnen nachwiese, dass sie wissentlich falsche Aussagen gemacht haben.
Jemanden zu Töten kann in einer akuten Notwehrsituation
gerechtfertigt sein, um das eigene oder andere Leben zu
schützen. Ist diese akute Notwehrsituation nicht mehr gegeben,
ist die anschließende Tötung des Opfers nichts anderes als
Rache, also ein aus niedrigen Beweggründen durchgeführter
Mord. Die Richtenden stellen sich damit auf dieselbe moralisch
verwerfliche Ebene wie der Täter.
Ich sehe das ganze etwas anders: Ich habe keine Autorität jemandem Regeln aufzugeben. Wenn er sich (durch einen Mord) dafür entscheidet, dass Morden „ok“ ist, habe ich kein Problem damit ihn umzubringen.
Gruß
Anwar