In der Schle meiner Tochter ist es üblich,Kinder die während der Schulstunden zur Toilette wollen,eine Seite aus der Schulordnung abschreiben zu lassen. Angeblich entspricht dies einer Vereinbarung, die einige Lehrer mit den Schülern getroffen haben.Dazu muss erwähnt werden,dass die Kinder sich an keine solche Vereinbarung erinnern können.Die Schulstunden sind 60 Minuten lang und nach dem Mittagessen findet noch 2 Stunden lang Unterricht statt.Während dieser Zeit gibt es keine Pause.
Nach Aussage meiner Tochter vermeiden die Kinder in den Pausen etwas zu trinken,um nicht später gezwungen zu sein,eventuell im Unterricht aufs Klo zu müssen.
Nun war meine Tochter einer Pause zur Toilette gewesen,mußte aber in der folgenden Englischstunde erneut.Erst beim zweiten Fragen ließ die Lehrerin sie gehen,-nicht ohne darauf hinzuweisen,dass dafür eine Seite aus der Schulordnung zu schreiben sei.Sie mußte aber unbedingt und verließ mit Erlaubnis die Klasse.
Wir als Eltern waren empört als wir von dem Vorfall erfuhren und versichten unserer Tochter,dass solche Stafen nicht üblich seien und dass sie die Schlordnungsseite nicht abzuschreiben brauche.Tags darauf gaben wir ihr einen Brief an die Lehrerin mit,in dem wir um ein Gespräch baten.Madame ließ ihrerseits ausrichten, dass sie ein Gespräch ablehne und unsere Tochter die Seite auf jeden Fall schreiben müsse,notfalls in einer Frühstückspause.Bei einem Telefonat mit dem Rektor verwies der auf die og. Vereinbarung und sagte,er wolle sich nicht einmischen.
Heute nun erklärte die besagte Englischlehrerin telefonisch,sie dürfe zwar die Seite aus der Schulordnung als Strafe nicht einfordern,aber es könne von den Kindern erwartet werden,dass sie nur die Pausen
zum Toilettenbesuch nutzten-und dass es ihr somit freistünde die Schüler gehen zu lassen oder eben nicht.
Scheinbar können wir davon ausgehen, dass unser Kind demnächst,auch in höchster Not,nicht mehr zur Toilette darf.Zu erwähnen wäre noch,das Selbiges bis auf diesen Vorfall,noch nie vorgekommen ist.Wenn man bedenkt,dass die selbe Lehrerin auch im November noch voll des Lobes über unsere Tochter sprach und sie als eine Schülerin,wie sie sich sie nur wünschte, bezeichnete; dann kann man sich vielleicht vorstellen, dass das gleiche Kind niemals zur Toilette gehen würde,nur um eine zusätzliche Pause zu haben,zu rauchen oä.Die Lehrerin muss doch auch wissen,dass solch pauschale Strafen nicht erlaubt sind.
Die Lehrerin teilte uns mit,ein Neffe von ihr sei Anwalt und sie habe sich entsprechende gesetzliche Bestimmungen von ihm heraussuchen lassen.Kinder mit 12 Jahren müßten ihre Blase soweit unter Kontrolle haben.Wenn ihre Schüler kein Attest mitbrächten in dem stünde,dass es ärztlicher Sicht nötig sei auch während ihres Unterrichtes zur Toilette zu gehen,dann könne sie dies verbieten.
Nun möchte ich gerne wissen,ob man Schülern der 7.Klasse wirklich in der Form verbieten kann während der Unterrichtszeiten die Toilette zu benutzen.Was ist mit jungen Mädchen,die ihre Regel haben und zB den Tampon wechseln müssen? Meiner Meinung nach grenzt eine solche Regelung schon an Folter und ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Hallo ohnegruß,
ohne jetzt die Rechtslage zu kennen, bin ich auch der Meinung,dass man Kindern (und Erwachsenen) keinesfalls verbieten kann, zur Toilette zu gehen,schon gar nicht 2 Std. lang.
Das Gespräch mit der Lehrerin habt ihr ja gesucht. Wenn es von deiner Seite aus höflich gelaufen ist (z.B. mit Anrede und Abschiedsfloskel, die übrigens auch im Forum gut ankommen),UND wenn es kein Einzelfall ist - würde ich jetzt auch zu „härteren Bandagen“ greifen.
Sprich Brief an den Rektor, vielleicht mit den Unterschriften anderer betroffener Eltern, mit Bitte um schriftliche Stellungnahme oder ein klärendes Gespräch mit mehreren Eltern, ggf. Elternbeirat.
Ich bin mir fast sicher, dass der Rektor dann zurückrudern wird. Niemand wird es wagen, öffentlich und schriftlich kundzutun, dass Schüler 120 Min nicht zur Toilette dürfen, komme was da wolle ;.)
Falls er doch auf der „Regelung“ besteht, dürfte sich wohl auch ein Anwalt und die Presse dafür interessieren.
Gruß Bixie
Ergänzung
Vielleicht beeindruckt das den Rektor:
Hai!
Vielleicht beeindruckt das den Rektor:
Warum sollte, das hat so gar nichts mit der Frage zu tun!
Es wird den Kindern nicht verboten, sondern sie müssen eine
Gegenleistung erbringen (sinnfrei oder nicht mal dahingestellt).
Auch einem Arbeitnehmer kann ich anordnen den Gang zur Toilette
auszustempeln.
Der Plem
Hallo Plemtau,
nun, so wie es im posting steht verbietet die Lehrerin den Kindern bei Strafe, zur Toilette zu gehen, guckst du hier:
Heute nun erklärte die besagte Englischlehrerin telefonisch… es könne von den Kindern erwartet werden,dass sie nur die Pausen
zum Toilettenbesuch nutzten-und dass es ihr somit freistünde die Schüler gehen zu lassen oder eben nicht.
Die Lehrerin teilte uns mit,… Kinder mit 12 Jahren müßten ihre Blase soweit unter Kontrolle haben.Wenn ihre Schüler kein Attest mitbrächten …,dann könne sie dies verbieten.
Nun möchte ich gerne wissen,ob man Schülern der 7.Klasse wirklich in der Form verbieten kann während der Unterrichtszeiten die Toilette zu benutzen.
Gruß Bixie
Hai Bixie!
nun, so wie es im posting steht verbietet die Lehrerin den
Kindern bei Strafe, zur Toilette zu gehen
Das sehe ich so nicht, allein der erste Satz:
In der Schle meiner Tochter ist es üblich,Kinder die während der
Schulstunden zur Toilette wollen,eine Seite aus der Schulordnung :::abschreiben zu lassen.
Es geht doch darum das man es als unsinnig ansieht eine Seite aus
der Schulordnung abzuschreiben. Mit dem Brief an die Lehrerin
das diese Arbeit nicht erledigt wird, hat man nicht nur ihre Autorität
untergraben sondern auch ohne vorherige Rücksprache Fakten
geschaffen die dann eskaliert sind.
Die Äußerung der Lehrerin würde ich daher nicht überbewerten.
Nun möchte ich gerne wissen,ob man Schülern der 7.Klasse
wirklich in der Form verbieten kann während der
Unterrichtszeiten die Toilette zu benutzen.
Sicher nicht aber verpasstes in welcher Form auch immer nachzuholen
sicherlich. Auch wenn es in diesem Fall nicht zutreffen mag aber
in dem Alter ist simsen auf dem Klo schon ne coole Nummer.
Niemand will mir erzählen dies war jetzt der allererste Fall, warum
hat sich niemand vorher beschwert? Alle wußten es und keiner hat
was gemacht, selber Schuld.
Erst meckern wenn man selbst betroffen ist kommt halt nirgens
gut an.
Der Plem
Hallo,
Diese Regel ist meines Erachtens nach schwachsinnig. Was soll eine Schülerin mit akuter Blasenentzündung denn bitte machen? Auf der anderen Seite gibt es auch typische Mittelstufenklassen, die sich vor Unterrichtsbeginn 1,5 Liter Eistee in den Magen drücken und dann natürlich geschwaderweise auf die Toilette müssen. Das stört natürlich massiv den Unterricht, so wie ich es im Posting sehe geht es aber nicht um dieses Problem.
Ein klassischer Fall für die Elternvertretung. Wenn das eine Vereinbarung ist, dann sollten doch bitte auch die Eltern beteiligt sein. WEnn die Elternvertretung diesem Schwachsinn zugestimmt hat, dann habt ihr ein Problem. Die Klassenelternvertreter sollten evtl. über den Elternbeirat aktiv werden.
Gruß
Nun möchte ich gerne wissen,ob man Schülern der 7.Klasse
wirklich in der Form verbieten kann während der
Unterrichtszeiten die Toilette zu benutzen.
Gruß Bixie
Meine Sicht:
Aus eigener Erfahrung suchen in 8 von 10 Fällen SchülerInnen nicht die Toilette auf, um sich dort zu erleichtern sondern irgendwo irgendetwas anderes als Unterricht zu machen.
Diese Fälle kann man durchaus von denen unterscheiden, die zur Minorität gehören.
Ein Kommen und Gehen stört Unterrichtende wie Unterrichtete gleichermaßen, bes., wenn es um arbeitsintensive Inhalte geht. Dem gilt es durchaus Einhalt zu gebieten.
Manches Maß an Disziplin und Selbstorganisation muss manchem Eleven erst noch vermittelt werden.
Wer dem Unterricht ohne Not fernbleibt, muss den versäumten Inhalt nacharbeiten. Zusatzaufgaben oder mündliche Wiederholungen sind da sinnvoller und zielgerichteter als stumpfsinniges Abschreiben, zugegeben.
Schließlich: Wenn den Lehrern abverlangt wird, ihre Toilettengänge in den unterrichtsfreien Zeiten zu erledigen sollte das auch Heranwachsenden abzuverlangen sein und bereitet sie auf das Leben vor (auf das Ausstempeln in der Arbeitszeit wurde zurecht verwiesen).
Fazit: Nicht alles, was Lehrern ihren Schülern abverlangen, ist gleich Folter oder Straftatbestand…
meint
imager
Hallo imager,
Schließlich: Wenn den Lehrern abverlangt wird, ihre
Toilettengänge in den unterrichtsfreien Zeiten zu erledigen
sollte das auch Heranwachsenden abzuverlangen sein und
bereitet sie auf das Leben vor (auf das Ausstempeln in der
Arbeitszeit wurde zurecht verwiesen).
der entscheidende Unterschied ist aber:
Beim Ausstempeln in der Arbeitszeit kann man grundlegend zur Toilette; man muss dann nur die paar Toilettenminuten nacharbeiten.
Beim genannten Vorgehen in der Schule kann man aber eigentlich nicht zur Toilette, bzw. das Nacharbeiten steht in keiner Relation zur versäumten Zeit.
Fazit: Nicht alles, was Lehrern ihren Schülern abverlangen,
ist gleich Folter oder Straftatbestand…
Das sehe ich grundlegend auch so. Bei manchem lässt sich’s aber sehr am Sinn bzw. der Relation zweifeln, wie im genannten Beispiel, oder auch bei Trinkverbot im Unterricht. (Kaffeepausen im Unterricht, Becher aus denen etwas verschüttet wird etc. finde ich auch absolut nicht okay, aber manche Lehrer verbieten jegliches Trinken, selbst in Doppelstunden an heißen Sommertagen… und haben selbst vorne die Thermoskanne oder Wasserflasche stehen. Da frage ich mich auch, was das soll.)
Viele Grüße,
Nina
Beim Ausstempeln in der Arbeitszeit kann man grundlegend zur
Toilette; man muss dann nur die paar Toilettenminuten
nacharbeiten.
Beim genannten Vorgehen in der Schule kann man aber eigentlich
nicht zur Toilette, bzw. das Nacharbeiten steht in keiner
Relation zur versäumten Zeit.
Ich habe deutlich gemacht, dass ich sinnentleertes Abschreiben der Schulordnung auch kontraproduktiv finde - es ist eine Strafe.
Aber diejenigen, die lustlos den Unterricht verlassen (und das sind meist die, deren Leistungen das gerade nicht zulassen) aufzufordern, den versäumten Unterricht als Übung nachzuarbeiten und sich in der nächsten Stunde darüber abfragen zu lassen, ist absolut sinnvoll.
Er lehrt, dass Wissensvermittlung etwas ist, das er bekommen soll und so oder so eine Leistung darüber zu erbringen hat.
Wetten, er überlegt beim nächsten Mal ob er nacharbeiten oder seinen Freund/-in draußen kurz treffen oder unbeobachtet eine SMS schreiben möchte?
manche Lehrer verbieten jegliches Trinken, selbst in
Doppelstunden an heißen Sommertagen…
Kein Widerspruch - außer beim Arbeiten in gefahrstoffbelasteter Atmosphäre, wo es gesetzlich verboten ist (Chemie- oder Werkunterricht) absolut nicht nachvollziehbar. Und selbst in diesen Stunden dürfen meine SuS ganz kurz vor die Tür, um einen Schluck aus der Pulle zu nehmen.
Aber das ist ein neues Thema…
G imager
Hallo Imager,
Aber diejenigen, die lustlos den Unterricht verlassen (und das
sind meist die, deren Leistungen das gerade nicht zulassen)
aufzufordern, den versäumten Unterricht als Übung
nachzuarbeiten und sich in der nächsten Stunde darüber
abfragen zu lassen, ist absolut sinnvoll.
das sehe ich auch so.
Er lehrt, dass Wissensvermittlung etwas ist, das er bekommen
soll und so oder so eine Leistung darüber zu erbringen hat.
Wetten, er überlegt beim nächsten Mal ob er nacharbeiten oder
seinen Freund/-in draußen kurz treffen oder unbeobachtet eine
SMS schreiben möchte?
Meine Zustimmung!
Kein Widerspruch - außer beim Arbeiten in
gefahrstoffbelasteter Atmosphäre, wo es gesetzlich verboten
ist (Chemie- oder Werkunterricht) absolut nicht
nachvollziehbar.
Stimme ich dir zu, dort verstehe ich das voll und ganz (im von mir genannten Fall ging es aber nicht um solchen Unterricht, sondern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte…)
Viele Grüße,
Nina
Hallo,
wie lächerlich ist das denn: Leistung erbringen um auf’s Klo gehen zu dürfen! Wollen wir mal hoffen, dass die fragwüdige „Gegenleistung“ nach dem Toilettengang erfolgen darf und nicht vorher…
Es ist völlig egal, ob jemch vand eine Blasenschwäche hat, die Regel oder einfach einfach viel getrunken hat - aufs Klo gehen darf jeder immer und ohne Begründung und Gegenleistung. Das gibt es ja noch nicht einmal im Knast. Wenn einzelne Schüler den Gang zum Klo als Pause vom Unterricht benutzen, dann muss der Lehrer damit Leben (und der Schüler wohl auch).
So eine unsinnige und unmenschliche Regelung gehört an die Elternvertreter und an die Schulleitung. Mit Pauken und Anwalt muss man gar nicht auffahren - ein freundlich bestimmtes Gespräch sollte das Problem lösen.
Viele Grüße
Strafhandlung
Hallo,
und aus meiner Sicht:
Aus eigener Erfahrung suchen in 8 von 10 Fällen SchülerInnen
nicht die Toilette auf, um sich dort zu erleichtern sondern
irgendwo irgendetwas anderes als Unterricht zu machen.
Diese Fälle kann man durchaus von denen unterscheiden, die zur
Minorität gehören.
Woher willst Du das wissen - gehst Du mit aufs Klo und kontrollierst das?
Ein Kommen und Gehen stört Unterrichtende wie Unterrichtete
gleichermaßen, bes., wenn es um arbeitsintensive Inhalte geht.
Dem gilt es durchaus Einhalt zu gebieten.
Ja - und diese Art des Störens gehört zum Unterricht dazu. Damit muss man leben. Ich habe kürzlich an der Uni eine Klausur geschrieben. 3 Stunden. In der letzten Stunde war ein ununterbrochenes kommen und gehen zur Toilette. Und das bei einem Altersdurchschnitt von 30 Jahren.
Alle hatten eine 1,5 Literflasche Wasser auf dem Tisch zu stehen - und die braucht man auch um sich zu konzentrieren. Menschen das Trinken zu verbieten - insbesondere Menschen die eine Leistung erbringen, sowohl geistig als auch körperlich, ist menschenverachtend. Und was reinkommt, muss auch wieder raus. Auch klar.
Manches Maß an Disziplin und Selbstorganisation muss manchem
Eleven erst noch vermittelt werden.
Ja, aber dazu gehört nicht die Beherrschung sämtlicher Organe - die lassen sich meist nicht so „organiseren“ - wie sind keine Maschinen. Vielleicht redest Du mal mit einem Arzt darüber.
Wer dem Unterricht ohne Not fernbleibt, muss den versäumten
Inhalt nacharbeiten. Zusatzaufgaben oder mündliche
Wiederholungen sind da sinnvoller und zielgerichteter als
stumpfsinniges Abschreiben, zugegeben.
Wer den Unterricht verlässt, verpasst Stoff. Drei Minuten Toilettenbesuch sollte da kein Drama sein.
Schließlich: Wenn den Lehrern abverlangt wird, ihre
Toilettengänge in den unterrichtsfreien Zeiten zu erledigen
sollte das auch Heranwachsenden abzuverlangen sein und
bereitet sie auf das Leben vor (auf das Ausstempeln in der
Arbeitszeit wurde zurecht verwiesen).
Das „Ausstempeln“ habe ich in 20 Jahren Berufsleben noch nie erlebt. Wo soll das denn praktiziert werden? In der Fabrik vielleicht, wo massiv um Pruktionsgeschwindigkeit geht vielleicht? Um den Job zu machen, brauchst Du aber kein guter Schüler gewesen zu sein.
Fazit: Nicht alles, was Lehrern ihren Schülern abverlangen,
ist gleich Folter oder Straftatbestand…
Trink- und Pinkelverbot schon.
Lies mal das:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fue…
Demnach ist es nach EU Recht sogar strafbar Schülern und Studenten den Toilettengang zu verwehren.
Viele Grüße
Menschenwürde ist ein Grundrecht
Als Ich-kann-Schule-Lehrer nenne ich so etwas Unterrichtsvollzugsanstalt, das ist keine Schule. Ich kann verstehen, dass Eltern und Kinder in ihren Nöten dann zum Beispiel die Bildzeitung oder RTL in die Schule einladen. Öffentlichkeit ist doch immer wieder eine probate Nothilfe. Eines der grundlegenden Menschenrechte ist die Menschenwürde. Menschenrechte gelten auch in der und bindend für die Schule.
Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe
Hai!
Ist ja schön was du schreibst aber was hat das bitte mit meinem
vorhergehenden Post zu tun?
wie lächerlich ist das denn: Leistung erbringen um auf’s Klo
gehen zu dürfen! Wollen wir mal hoffen, dass die fragwüdige
„Gegenleistung“ nach dem Toilettengang erfolgen darf und nicht
vorher…
Ich bin auch gar nicht anderer Meinung … aber warum zur Hölle
fällt den Eltern das jetzt auf? Es ist mitten im Schuljahr und das
Kind ist im 7. Schuljahr (wahrscheinlich Gesamtschule da 60 Minuten
Unterrichtsstunden), sorry ich für meinen Teil glaube da ist noch
was anderes was man uns vorenthalten hat.
Oder anders gesagt, wenn die gesamte Elternschaft einer Klasse
mindestens ein halbes Jahr den Mund nicht aufkriegen, dann brauchen
sie jetzt auch nicht so ne Welle machen.
Frei nach dem Motto „Laß uns wegschauen solange wir nicht betroffen
sind, sollen sich doch die Anderen darum kümmern“.
Der Plem
Stimme ich dir zu, dort verstehe ich das voll und ganz (im von
mir genannten Fall ging es aber nicht um solchen Unterricht,
sondern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte…)
Solche Profilneurotiker sollten mit Hinweis auf Vorliegen der Straftatbestände Verletzung der Fürsorge- und Obhutspflicht und Körperverletzung schnell zu räsonieren sein.
Wer seine Leertätigkeit (kein Rechtschreibfehler) zum Machtmißbrauch nutzt, hat es IMHO nicht anders verdient.
Viele Grüße,
Nina
G imager
Hallo,
Ich bin auch gar nicht anderer Meinung … aber warum zur
Höllefällt den Eltern das jetzt auf? Es ist mitten im Schuljahr
und dasKind ist im 7. Schuljahr (wahrscheinlich Gesamtschule da 60
MinutenUnterrichtsstunden), sorry ich für meinen Teil glaube da ist
nochwas anderes was man uns vorenthalten hat.
Das mag sein. Das wissen wir nicht. Ob es eine Gesamtschule oder Gymnasium ist wissen wir auch nicht - tut aber auch nichts zur Sache.
Oder anders gesagt, wenn die gesamte Elternschaft einer
Klassemindestens ein halbes Jahr den Mund nicht aufkriegen, dann
brauchensie jetzt auch nicht so ne Welle machen.
Frei nach dem Motto "Laß uns wegschauen solange wir nicht
betroffensind, sollen sich doch die Anderen darum kümmern".
Es wird nicht jedes Problem und jeder Konflikt als Information bei den Eltern landen. Üblichweise wird ein Problem mit einem Kind mit deren Eltern besprochen und nicht mit der gesamten Elternschaft. Daher kann es auch sein, dass man ein bereits bestehendes Problem bzw. wie damit umgegangen wird, erst erfährt wenn man selbst davon betroffen ist.
Viele Grüße