Totale Eskalation um Mietwohnung. Wie geht es weiter?

Hallo WWW,

angenommene Ausgangslage :

Mann ( Gutverdiener 3500 Netto ) zieht mit einer Frau ( 850 Netto plus Kindergeld ) und deren Kind ( 10 J ) in eine Mietwohnung ein ( Neubau 1000 Kaltmiete plus NK ). Beide stehen im Mietvertrag. Die Frau zahlt dem Mann monatlich 500 Euro Miete. Das Geld bekommt die Frau aber jeden Monat Bar zurück.

Nun, nach 1 1/2 Jahren, ist das Glück vorbei. Die Trennung steht an. Der Mann sucht sich eine Wohnung. Die Frau ebenfalls. Jedoch ist das Budget der Frau extrem begrenzt und die Wohnungssuche wird schwierig ( nichts in Aussicht ). Der Mann hat relativ schnell eine Wohnung gefunden. Der Mann teilt dem Vermieter mit das er ausziehen wird und bereits eine neue Wohnung hat. Er möchte den Mietvertrag in 3 Monaten kündigen. Dies teilt er der Frau mit.

Da die Frau sich die aktuelle Wohnung alleine nicht leisten kann, ist sie geschockt. Denn sie hat absolut KEINE für sie bezahlbare Wohnung in Aussicht. Die 3 Monate sind für die Frau viel zu kurz.
Jedoch spielt ihr der VM in die Karten. Er besteht auf einer Kündigung BEIDER Parteien. Ansonsten müssen beide weiterhin ihre Miete entrichten.
Die Frau nimm dies zum Anlass um dem Mann mitzuteilen das sie einer Kündigung ERST zustimmt, wenn sie eine bezahlbare Wohnung gefunden hat ( was grob erst in mehreren Monaten der Fall wäre ). Da der Mann bald doppelte Miete zahlen muss, kann er diesen Umstand nicht hinnehmen.

Er teilt der Frau mit das er die Zustimmung einklagen wird, falls nötig.
Er schickt ihr eine Nachricht per Einschreiben das sie ihre Zustimmung zur Kündigung geben soll bis zum Ende des Monats ( 15 Tage ), ansonsten wird eine Klage eingereicht.
Die Frau nimmt das Einschreiben aber nicht an und sagt dem Mann das er sich keine Mühe machen soll, sie würde keinerlei Post von Ihm annehmen.

Frage : Wie kann der Mann nun sicherstellen das die Frau die Post erhält ? Klage ohne vorrige bestätigte Zustellung ist ja nicht möglich. Oder ?

Die Frau sagt zudem das sie die monatliche Zahlung der Miete einstellen wird und der Mann dann die gesamte Miete zu zahlen hat. Auf die Aussage des Manns das er sie dann noch zusätzlich auf Mietrückstandzahlung verklagt, erwiedert die Frau nur : Was willst du bei mir holen ? Du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Ich bin eine Mutter mit Kind, die gewinnen immer.

Die Situation ist total eskaliert.

Was könnte der Mann tun um an sein Recht zu kommen ? Auf Dauer 2 Mieten zahlen ist nicht möglich und Klagen und Recht bekommen, aber auf seinem Geld sitzen zu bleiben ist auch nicht befriedigend.

Wer weiss was zu tun ist ?

MfG

Hallo,

warum reicht das, ohne Kind, nicht für 2 Mieten?
Wie kostspielig ist denn die neue Wohnung?

Gruß,
Paran

2 Like

Naja, was heißt „beide“.
Verstehe ich das richtig, dass weder ein Eheverhältnis vorliegt noch ein gemeinsames Kind da ist?

Die beiden können/müssen m.W. vom VM gesamtschuldnerisch herangezogen werden, und nicht je für ihren Anteil.

Das heißt konkret, wenn der Mann nicht mehr zahlt, dann muss die Frau die komplette Miete bezahlen, um die Wohnung nicht zu verlieren.

Normalerweise müsste der Mann mit dem Vermieter doch wohl eine sinnvolle Einigung erzielen können, denn an Mietrückstand, Kündigung, Räumungsklage (weil „Mutter mit Kind, die gewinnen immer“), pipapo wird der VM auch nicht besonders interessiert sein.

Zum Beispiel zustellen lassen durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Kosten 10-20 Euro.

Gruß
F.

Vielleicht sollte der Mann vor allen Dingen gucken, dass die Situation wieder deeskaliert.

Dass die Frau sich sich in einer Zwangslage befand, auf die der Mann anscheinend keine Rücksicht nehmen wollte, dürfte doch klar sein, oder fehlt irgendwas Wichtiges bei der Schilderung?

Möglicherweise dachte sie ja, ihr würde die Obdachlosigkeit drohen.

Mittlerweile hat sie sich wohl juristisch beraten lassen und hat den Spieß umgedreht.

Ehrlich gesagt, wenn die Schilderung so zutrifft und nichts Wesentliches fehlt, finde ich, dass es dem Mann total recht geschieht. Warum hat er der Frau nicht geholfen, eine Wohnung zu finden, und hat ihr wenigstens zugesichert, sie nicht so kurzfristig auf die Straße zu setzen?

Wie in so einem Falle ein Richter entscheiden würde, weiß ich nicht. Klar ist man normalerweise dazu verpflichtet, einen Mitmieter aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen, aber vielleicht ja nicht, wenn ein Härtefall vorliegt. Drohende Obdachlosigkeit - besonders mit Kind - ist doch vermutlich ein Härtefall.

2 Like

Verheiratet?

Was Absolut richtig ist, da ein einheitlich geschlossener Vertrag auch einheitlich gekündigt werden muss.

Kann er gerne machen, die Klage dauert erst mal ewig und die Erfolgschangsen sind recht gering.

Doch in den Fall würde sich die Frau in Annahmeverzug befinden. Da wird dann die Verhandlung ohne durchgeführt. Es bleibt auch noch die öffentlicher Zustellung über (in der Regel wenn Anschrift nicht ermittelbar), da wird dann das Schreiben im Gericht ausgehängt. gilt dann als zugestellt.

Der Dame kann man nur empfehlen, sich ruhig gegenüber den Drohungen zu verhalten und juristische Post anzunehmen. Gleichzeitig guten Willen beweisen und die suche nach einer Wohnung nachweislich fortzuführen. Denn wenn es ein Prozess gibt und die Dame gegen treu und Glauben verstößt, kann es sein dass das Gericht der Auflösung des Mietvertrages zustimmt. Denn ewig ist der Expartner nicht melkbar.

2 Like

Hatten wir diese Geschichte nicht vor kurzem schon mal? Einer der Suchgötter - wisst Ihr was ich meine? Vielleicht könnt Ihr beiden Schicksalsgenossen Euch mal austauschen?

3 Like

War da nicht die Frau samt Kind zum Mann in die Wohnung gezogen? Siehst du, dafür brauchst du doch die ähnlichen Themen! :crazy_face:

Hallo,
ein Nebenaspekt, er koennte geeignete Wohnungen fuer Frau und Kind finden. Vielleicht nehmen sie eine davon, zumindest koennte er als Beweis eine Ausrede als solche kennzeichnen, oder seinerseits die Schwierigkeit erkennen.

1 Like

Ja, am Anfang der Geschichte hatte die „arme“ Frau ihr Kind gepackt und war zum „reichen“ Mann gezogen. Und da war auch noch was mit Möbeln, die er ihr dann aus der (zu) teuren Wohnung abnehmen wollte. Ich meine die Diva hatte dazu denkwürdiges geschrieben…

Glaubst Du, ich hätte die Suchgötter anrufen müssen, wenn das ebendort zu finden gewesen wäre? Häääääääh?! am Handtuch zieh

Bitte, tragt euren twist wo anders aus, das wird nun etwas zu off topic

Gegenfrage: warum soll der Mann für die Miete der Frau aufkommen, wenn er sich von ihr getrennt hat (vielleicht sogar sie von ihm, das ist aber auch nur zweitrangig)? Es ist nicht seine Frau, es ist nicht sein Kind … Wenn die Frau wieder nur mit Kind wohnt und ein so geringes Einkommen hat, kämen da sicherlich auch eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein oder ggf. Wohngeld in Frage.

Den Zirkus mit

verstehe ich auch nicht, ist aber auch nicht so wichtig.

Gruß
Christa

1 Like

Zunächst einmal mutmaße ich, dass du diese Frage unter einem anderen Nutzernamen bereits gestellt hattest. Das ist nicht fein.

Es wurde bereits empfohlen, die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Persoenliche-Zustellung-durch-Gerichtsvollzieher-beauftragen-E2099.htm

1 Like

in my sobriety?

2 Like

Der UP scheint unter diversen Namen unterwegs zu sein, die Sachverhalte ähneln sich doch arg…

a)


b)

c)

5 Like

Vielen Dank @Littlescare, ja, diese Postings hatte ich gemeint. Könnte man dann statt @anon44275120 uns wegen eines „twists“ zu rügen doch lieber den Fragesteller wegen Mehrfachaccounts rügen? Danke!

2 Like

Ging warscheinlich darum um irgendwelche Leistungen zu erschleichen.

1 Like

Die Frau ist einfach nur sauer das die Liebe vorbei ist. Sie kommt damit nicht klar ( falscher Stolz ). Nun will sie anscheinend ihre Macht ausspielen um dem Mann finanziell so weh wie möglich zu tun.

Sie KÖNNTE Wohnungen haben ( 2 ZKB ), aber sie BESTEHT darauf eine bezahlbare 3 ZKB Wohnung zu bekommen ( was in der angespannten Wohnungsmarktsituation wohl extrem schwer ist )

Kann er gerne machen, die Klage dauert erst mal ewig und die Erfolgschangsen sind recht gering.

Wieso sind die Chancen gering ? Habe mal gelesen das man zu 99% immer Recht bekommt ( wenn eine Partei die Zustimmung verweigert ).

Und wieso dauer das solange ? Gibt es da kein Schnellverfahren am Amtsgericht ?

Sie ist bei der Stadt angemeldet. Baugenossenschaften, etc. Hat auch schon Wohnungen besichtigt, jedoch war der Frau noch keine gut genug. Sie weigert sich pardu in eine 2 ZKB Wohnung zu ziehen. Sie WILL eine bezahlbare 3 ZKB Wohnung und gibt solange nicht die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages…

Kann doch nicht sein das der Mann ewig lang doppelt Miete zahlen MUSS.

hm lass mich raten, in einer Glaskugel oder in der BIL Zeitung? Warum soll der Vermieter darunter leiden, wenn das Innenverhältnis der Mieter nciht mehr Stimmt?

Überlastete Gerichte

Ausserordentliche Dringlichkeit sehe ich da nicht.

dies zu Beurteilen ist Sache des Gerichts, ob die Wohnungswünsche Bedarfsgerecht sind.

Wird er auch nicht müssen. Das wird dann vermutlich auch das Gericht Mitentscheiden, wie die Ansprüche untereinander sind.

Man muss dabei beachten, das ja 3 Parteien mit drin Sind, beide Mieter und der Vermieter und alle haben Rechte und Pflichten.

Tja, da man im alltäglichen Leben aber nicht bei Ich-Will-Was ist, wäre ein Weg abzuklären was bedarfsgerecht ist. Das ist regional unterschiedlich…