Totale Eskalation um Mietwohnung. Wie geht es weiter?

Verheiratet?

Was Absolut richtig ist, da ein einheitlich geschlossener Vertrag auch einheitlich gekündigt werden muss.

Kann er gerne machen, die Klage dauert erst mal ewig und die Erfolgschangsen sind recht gering.

Doch in den Fall würde sich die Frau in Annahmeverzug befinden. Da wird dann die Verhandlung ohne durchgeführt. Es bleibt auch noch die öffentlicher Zustellung über (in der Regel wenn Anschrift nicht ermittelbar), da wird dann das Schreiben im Gericht ausgehängt. gilt dann als zugestellt.

Der Dame kann man nur empfehlen, sich ruhig gegenüber den Drohungen zu verhalten und juristische Post anzunehmen. Gleichzeitig guten Willen beweisen und die suche nach einer Wohnung nachweislich fortzuführen. Denn wenn es ein Prozess gibt und die Dame gegen treu und Glauben verstößt, kann es sein dass das Gericht der Auflösung des Mietvertrages zustimmt. Denn ewig ist der Expartner nicht melkbar.

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Hatten wir diese Geschichte nicht vor kurzem schon mal? Einer der Suchgötter - wisst Ihr was ich meine? Vielleicht könnt Ihr beiden Schicksalsgenossen Euch mal austauschen?

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War da nicht die Frau samt Kind zum Mann in die Wohnung gezogen? Siehst du, dafür brauchst du doch die ähnlichen Themen! :crazy_face:

Hallo,
ein Nebenaspekt, er koennte geeignete Wohnungen fuer Frau und Kind finden. Vielleicht nehmen sie eine davon, zumindest koennte er als Beweis eine Ausrede als solche kennzeichnen, oder seinerseits die Schwierigkeit erkennen.

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Ja, am Anfang der Geschichte hatte die „arme“ Frau ihr Kind gepackt und war zum „reichen“ Mann gezogen. Und da war auch noch was mit Möbeln, die er ihr dann aus der (zu) teuren Wohnung abnehmen wollte. Ich meine die Diva hatte dazu denkwürdiges geschrieben…

Glaubst Du, ich hätte die Suchgötter anrufen müssen, wenn das ebendort zu finden gewesen wäre? Häääääääh?! am Handtuch zieh

Bitte, tragt euren twist wo anders aus, das wird nun etwas zu off topic

Gegenfrage: warum soll der Mann für die Miete der Frau aufkommen, wenn er sich von ihr getrennt hat (vielleicht sogar sie von ihm, das ist aber auch nur zweitrangig)? Es ist nicht seine Frau, es ist nicht sein Kind … Wenn die Frau wieder nur mit Kind wohnt und ein so geringes Einkommen hat, kämen da sicherlich auch eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein oder ggf. Wohngeld in Frage.

Den Zirkus mit

verstehe ich auch nicht, ist aber auch nicht so wichtig.

Gruß
Christa

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Zunächst einmal mutmaße ich, dass du diese Frage unter einem anderen Nutzernamen bereits gestellt hattest. Das ist nicht fein.

Es wurde bereits empfohlen, die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Persoenliche-Zustellung-durch-Gerichtsvollzieher-beauftragen-E2099.htm

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in my sobriety?

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Der UP scheint unter diversen Namen unterwegs zu sein, die Sachverhalte ähneln sich doch arg…

a)


b)

c)

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Vielen Dank @Littlescare, ja, diese Postings hatte ich gemeint. Könnte man dann statt @anon44275120 uns wegen eines „twists“ zu rügen doch lieber den Fragesteller wegen Mehrfachaccounts rügen? Danke!

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Ging warscheinlich darum um irgendwelche Leistungen zu erschleichen.

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Die Frau ist einfach nur sauer das die Liebe vorbei ist. Sie kommt damit nicht klar ( falscher Stolz ). Nun will sie anscheinend ihre Macht ausspielen um dem Mann finanziell so weh wie möglich zu tun.

Sie KÖNNTE Wohnungen haben ( 2 ZKB ), aber sie BESTEHT darauf eine bezahlbare 3 ZKB Wohnung zu bekommen ( was in der angespannten Wohnungsmarktsituation wohl extrem schwer ist )

Kann er gerne machen, die Klage dauert erst mal ewig und die Erfolgschangsen sind recht gering.

Wieso sind die Chancen gering ? Habe mal gelesen das man zu 99% immer Recht bekommt ( wenn eine Partei die Zustimmung verweigert ).

Und wieso dauer das solange ? Gibt es da kein Schnellverfahren am Amtsgericht ?

Sie ist bei der Stadt angemeldet. Baugenossenschaften, etc. Hat auch schon Wohnungen besichtigt, jedoch war der Frau noch keine gut genug. Sie weigert sich pardu in eine 2 ZKB Wohnung zu ziehen. Sie WILL eine bezahlbare 3 ZKB Wohnung und gibt solange nicht die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages…

Kann doch nicht sein das der Mann ewig lang doppelt Miete zahlen MUSS.

hm lass mich raten, in einer Glaskugel oder in der BIL Zeitung? Warum soll der Vermieter darunter leiden, wenn das Innenverhältnis der Mieter nciht mehr Stimmt?

Überlastete Gerichte

Ausserordentliche Dringlichkeit sehe ich da nicht.

dies zu Beurteilen ist Sache des Gerichts, ob die Wohnungswünsche Bedarfsgerecht sind.

Wird er auch nicht müssen. Das wird dann vermutlich auch das Gericht Mitentscheiden, wie die Ansprüche untereinander sind.

Man muss dabei beachten, das ja 3 Parteien mit drin Sind, beide Mieter und der Vermieter und alle haben Rechte und Pflichten.

Tja, da man im alltäglichen Leben aber nicht bei Ich-Will-Was ist, wäre ein Weg abzuklären was bedarfsgerecht ist. Das ist regional unterschiedlich…

Dies ist der erste Beitrag von User12345
Das stimmt sicherlich mit seinem neuen Nicknamen aber das Thema betreffend ist das, teilweise immer wieder mit neuem Nicknamen mindestens der 6. - 8. Eintrag zu:
Frau mit Kind,
3500 € Einkommen,
800€ + Ki.-geld
beide im Mitetvertrag und sie will da keinesfalls raus
1000 € Kaltmiete

mal sind´s auch 400€ und sie bekommt „nur“ 200 bar zurück.
In einigen Threads ging´s auch noch darum, dass die Frau seine angeschafften Möbel behalten will.
WIE lange WILLSTE dieses SPIEL noch WEITER betreiben? fragt sich ramses90

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Ach so, und was haben dann diese Sätze zu bedeuten?

Finde ich nicht, da liegt doch das Problem komplett anders.

Sorry das die Links nicht ganz passen. Die Möbel sind ein weiterer Streitpunkt, wurden hier aber noch nicht genannt. Aber auch für die Miete findet sich etwas sehr ähnliches in allen 3 alten Profilen

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