Verheiratet?
Was Absolut richtig ist, da ein einheitlich geschlossener Vertrag auch einheitlich gekündigt werden muss.
Kann er gerne machen, die Klage dauert erst mal ewig und die Erfolgschangsen sind recht gering.
Doch in den Fall würde sich die Frau in Annahmeverzug befinden. Da wird dann die Verhandlung ohne durchgeführt. Es bleibt auch noch die öffentlicher Zustellung über (in der Regel wenn Anschrift nicht ermittelbar), da wird dann das Schreiben im Gericht ausgehängt. gilt dann als zugestellt.
Der Dame kann man nur empfehlen, sich ruhig gegenüber den Drohungen zu verhalten und juristische Post anzunehmen. Gleichzeitig guten Willen beweisen und die suche nach einer Wohnung nachweislich fortzuführen. Denn wenn es ein Prozess gibt und die Dame gegen treu und Glauben verstößt, kann es sein dass das Gericht der Auflösung des Mietvertrages zustimmt. Denn ewig ist der Expartner nicht melkbar.