Totalschaden- ich will reparieren, Bank nicht

Hallo,

vor kurzem ist mir jemand ins Auto gefahren- ich habe keine Schuld. Mein Auto hat laut Gutachter
einen Totalschaden und die Versicherung zahlt 5.000 € für den Restwert des Autos.
Das Auto wurde von einer Bank finanziert, Anfangssumme 10.000 € und hätte jetzt noch einen Restbetrag von 5.000 €.
Die Bank möchte nun den Betrag der Versicherung, ich möchte aber gerne das Auto reparieren lassen, bei ner befreundeten Werkstatt, weil ich daran hänge und kein gleichwertiges finde.
Nun meine Frage, warum zahlt die Versicherung nicht die 5.000 € an mich, ich lasse das Auto reparieren (wäre wesentlich günstiger) und zahle ganz normal meine Raten an die Bank weiter?
Bedanke mich schon einmal für eure Antworten, vielleicht kann jemand Licht ins Dunkle bringen.

Grüße Katrin

Hallo,

Kommt leider auf die Finanzierung an …!

Aber ansonsten ist es auch möglich nach Gutachten abzurechnen und den Wagen dann reparieren zu lassen…!

Keine Ahnung was da gelaufen ist…

Hallo,
du musst einen Antrag bei der Versicherung stellen auf Abrechnung nach Gutachten. Dann zeihen die noch eine Pauschale ab und du kannst so verfahren wie gewünscht.

Das Auto gehört der Bank und somit auch die Versicherungsansprüche.

Vorschlag:
Der Bank den Totalschaden abkaufen für ein paar € und dann reparieren lassen für kleines Geld.
Dann gehört Ihnen das Auto.

Hallo Katrin,
eine schnelle Antwort von mir. Leider nicht die die Dir weiter hilft.
Ich habe keine Ahnung wie eine Leistungsabwicklung vonstatten geht. Von PKW´s verstehe ich auch nichts.
Sorry, aber da muss Dir ein anderer weiterhelfen.
Viele Grüße und einen schönen Start in´s Wochenende.
Heiko Fichter

Hallo

wohlmöglich, da das reparierte Auto als Sicherheit für den Krdit nicht mehr ausreicht.

Ich rate zum Unfallnotrug. Die wenigsten wissen, dass sie als geschädigter auch einen Anwalt als Unterstützung nehmen können. Ich weiß nicht ob das schon zu spät ist bei Dir, aber ruf doch einfach mal an: http://ad.proconcept.ag/?p=69&ref=18772

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Kurze Frage vorab: wem gehört denn der Wagen? Also wer ist im Besitz des Fahrzeugbriefs / Zulassungsbeschinigung Teil II?

Hallo,
am einfachsten wäre es, das Anliegen mit Ihrer Versicherung zu besprechen. Sicher gibt es da einen Weg, wenngleich da einige Erfordernisse zu erfüllen sein könnten:

  • Foto mit Tageszeitung nach der Rep.
  • Verzichtserklärung hinsichtl. USt.
    etc.

Alles Gute.

Hallo,

Prinzipiell ist gegen den Vorgang nichts zu sagen, die Bank ist schließlich Eigentümer und die Versicherung leistet bis zur Schadenhöhe, max. zum Totalschaden.
Lassen Sie von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen und senden diesen an die Bank und Versicherung. Stimmen Sie sich am besten mit Ihrem Versicherungsvertreter ab. Legen Sie Ihre Situation dar, dass ein gleichwertiges Fahrzeug nicht finden wäre.

Parallel würde ich dennoch nach einem anderen Wagen suchen. Zusätzlich zum entstandenen Sachschaden haben Sie eine Wertminderung zu verbuchen, die sich spätestens mit dem Verkauf bemerkbar macht.

Gruß, FC

Sehr geehrte Katrin,
Also, Ihr Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Sollten sie es reparieren hat das Auto nicht mehr den Wert wie vorher.
Die 5000 Euro währen noch Verbindlichkeit bei der Bank. Die kriegen jetzt. Hätten sie nochmals einen Unfall, würden sie für das Auto nichts mehr bekommen ausser Schrottwert… und dann stünde die Bank da.
Ist aber keine Versicherungssache sondern eine Vertragssache zwischen Ihnen und der Bank!

Ich hoffe ich habe ihnen ein wenig weiter geholfen.
mfg
blaubuddel

Hallo Katrin,

ich habe Seine Frage gelesen und melde mich heuta Abend oder morgen, da ich noch nen Termin habe,

Wer hat es denn Deiner Autobank gemeldet?? schau auch bitte nochmal in Deine Finanzierungsunterlagen, weil das Problem könnte sein, daß das Auto bis zur Abzahlung der Bank gehört, inwieweit dieser Pferdefuß daß die Bank das geld bekommt sittenwiedrig ist müssen wir noch rausfinden, da ich kein Rechtsanwalt bin,
Gruß Andreas

Wenn ein Auto finanziert wird, verlangt die Bank einen Sicherungsschein von der Autoversicherung.
Das bedeutet, dass die Bank umgehend benachrichtigt wird, wenn das Auto einen Unfall hatte.
Wenn nun ein Totalschaden vorliegt, kassiert die Bank den restlichen Schuldbetrag und die Sache ist für sie erledigt. Da du nun keine Schulden mehr bei der Bank hast, und die Möglichkeit einer billigen Reparatur nutzen kannst, würde ich dir raten, für die Reparatur wenn nötig einen neuen Kredit zu beantragen.
Ich denke dass das günstiger für dich ist, weil du ja dann nur den Zins zahlen musst, nicht für 5000.-€, sondern nur für den Betrag, den du tatsächlich brauchst.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo,

kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo,
da würde ich nochmal nachverhandeln. Wie hoch wird denn die Reparatur sein?
Viele Grüße
Andreas

Hallo Katrin,

ich vermute mal, dass deine Vers. nicht an dich zahlt, weil die Bank als Sicherungsgläubigerin ihr OK dazu geben muss, was sie ja deiner Schilderung nach, nicht will.

Wenn ein Sicherungsschein ausgestellt ist, hat die Versicherung keine Wahl und ist an die Weisungen der Gläubigerin gebunden.
Dein Problem ist daher kein versicherungs- sondern ein banktechnisches. Das kannst du nur mit deiner Bank klären.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung etwas dagegen hat, wenn Sie das Auto reparieren lassen. Sie bekommen halt höchstens die Summe, die die Reperatur laut Rechnung kostet, max. die 5000 EUR