Totalschaden! Vollkasko + Neuwagen! Gutachten?

Guten Tag.
Ich bin neu hier.
Bitte um eine Vorabhilfe! Danke!

Vorgeschichte:
Ich habe mit meinem erst 14 Monate alten Neuwagen
einen selbstverschuldeten Totalschaden.
-Habe 18monatige Neuwagenentschädigung und Vollkaskoversicherung mit einem Schaden pro Jahr frei (H24).
-Schaden wurde der Versicherung natürlich sofort gemeldet!
-Lt. Gutachter wirtschaftlicher Totalschaden
(Reparturkosten 7000 Euro, Neupreis 10.000€, Zeitwert 8000Euro).

Nun zu meinen Fragen:
-Mein Neuwagen hat insgesamt 11.000 Euro gekostet. Incl. Anhängerkupplung im Wert von 800 Euro!
Welchen Betrag bekomme ich nun von der Versicherung ausbezahlt?
11.000 Euro abzügl. SB 300,-?
-Muß ich mir den selben Wagen nochmals genauso kaufen wie vor 14 Monaten? Also mit Anhängerkupplung, genauer Ausstattung? Modell?
-Darf ich mir den Neuwagen suchen, oder vermittelt mir die Versicherung einen Neuwagen?
-Wie lange dauert in der Regel die Abwicklung?
Brauche ja wieder ein Auto!

Vielen dank im Voraus.
Stic

Hallo
die daten die du schilderst sind kein totalschaden sondern ein reparaturschaden, wenn sie denn stimmen.
was die versicherung dir zahlt kann ich ohnen deinen vertrag zu kennen nicht erahnen, aber es wird sehr wenig sein…
kaufen kannst du dir neu was du willst die versicherung kümmert sich aber wohl eher nicht, mach das selber, aber…

bester tip, nimm einen anwalt, oder ruf mich zunächst an 0175-7910287
mfg
alli

Die Versicherung zahlt vorab. Neupreis - Rabatt ca. 10%

  • Restwert - Selbstbeteiligung. Wenn noch kein Neuwagen angeschafft wurde, wird auch die MwSt. einbehalten.
    Es wird nur bis zum aktullen Neupreis des verunfallten Fahrzeuges abgerechnet.
    Marke und Ausstattung egal.
    Ca. 4 Wochen, wenn Rechtlage klar ist.

Hallo,

1.Was und wo Sie ein Auto kaufen entscheiden immer Sie selbst.

2.In der Regel wird die SB und der Restwert abgezogen der Rest wird ausbezahlt.

Jede Versicherung regelt aber etwas anders, aber bei Neuwagenversicherung dürfte nicht mehr abgezogen werden.
Allerdings sind meine Angaben ohne Gewähr, kann nur sagen dass es eigentlich so sein sollte.

Mfg

P.Egger

Ist noch kein Totalschaden, erst wenn der Schaden höher als der Wiederbeschaffungswert ist. Das heisst: Sie könnten den Wagen auch reparieren lassen !!!
Ob das sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen?

Meines Wissens nach, muß die VS dann auch 11000 bezahlen, wenn Sie Neuwertentschädigung haben.
Nein, Sie können auch ein anderes Auto kaufen, auch teurer, aber Sie msollten mindestens die 11000 investieren, sonst kann die VS einen TEil der Mwst abziehen.

Das Auto dürfen Sie suchen und auswählen.

Abwicklung ???