Hallo,
wenn jemand anläßlich eines öffentlichen Auftritts während einer Karnevalssitzung ein Original-Polizeiuniform tragen würde (auf einer Bühne), könnte er dann dafür bereits nach § 132 und/oder 132 a StGB belangt werden?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ja schon das bloße Tragen einer Polizeiuniform rechtswidrig - auch ohne Amtsanmaßung.
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der Personen, die offensichtlich keine Amtsanmaßung begehen wollen (Schauspieler, Komödianten, etc.), vor einer etwaigen Strafverfolgung geschützt sind?
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass jede Theateraufführung oder Fernsehproduktion permanent eine Strafanzeige risikiert, nur weil jemand einen Polizisten spielt, oder?
Viele Grüße
Camelot